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Wahlkampf in Berlin beginnt: Parteien dürfen ab heute ihre Plakate aufhängen

Дата публикации: 02-08-2026 08:15:03

Der Wahlkampf zieht auf die Straße: Ab Sonntagmittag dürfen die Parteien ihre Wahlplakate an Laternenmasten anbringen. Bereits vor dem Start gibt es einige Verstöße.

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Sieben Wochen vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September beginnt am Sonntag die heiße Phase des Straßenwahlkampfs. Die Parteien dürfen ihre Wahlplakate ab 12 Uhr an Laternenmasten und anderen dafür vorgesehenen Standorten im öffentlichen Straßenraum anbringen.

Erstmals startet die Plakatierung am Sonntagmittag statt um Mitternacht. Hintergrund ist eine Änderung des Berliner Straßengesetzes. Erste Verstöße gegen die Vorgaben gab es jedoch bereits im Vorfeld.

Nach Angaben der Parteien sollen in den kommenden Tagen insgesamt mehrere Hunderttausend Plakate in Berlin aufgehängt werden. Neben den im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien beteiligen sich auch weitere wie FDP und BSW am Plakatwahlkampf. Für das Anbringen der Plakate sind überwiegend ehrenamtliche Helfer und Parteimitglieder im Einsatz, teilweise gemeinsam mit Kandidaten vor Ort.

Vorzeitige Plakatierung sorgt für Ärger

Bereits vor dem offiziellen Start sorgten mehrere Fälle für Diskussionen. So wurden in Friedrichshain-Kreuzberg großformatige Wahlplakate der Bergpartei entfernt, nachdem sie mehrere Tage zu früh aufgestellt worden waren. Auch die Reinickendorfer SPD räumte ein, dass einige ihrer Großplakate versehentlich vor dem erlaubten Termin aufgestellt worden seien. Die Partei sprach von einem Fehler einer beauftragten Firma. Plakate wiederum, die auf Werbeflächen privater Vermieter hängen, sind erlaubt. Diesen Trick nutzte vor allem die Linke.

Für Debatten sorgt zudem die Wahlwerbung der Partei Volt. Sie wirbt seit Wochen mit aufgesprühten Slogans auf Gehwegen sowie Stickern an Laternen- und Ampelmasten. Nach Einschätzung des Büros des Landeswahlleiters handelt es sich dabei nicht um eine zulässige Form der Wahlwerbung. Ob Bußgelder verhängt werden, entscheiden die zuständigen Bezirke.

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