Ein Schweizer Lokführer liest während einer Zugfahrt in einem Buch. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun geurteilt: Seine fristlose Kündigung durch die SBB ist gerechtfertigt.
Ein Schweizer Lokführer liest während einer Zugfahrt in einem Buch. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun geurteilt: Seine fristlose Kündigung durch die SBB ist gerechtfertigt.
Ein Lokführer aus der Schweiz ist dabei erwischt worden, wie er während einer Zugfahrt in einem Buch gelesen hat. Sein Arbeitgeber, die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), entließ ihn fristlos. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen bestätigte nun die Kündigung.
Wie aus dem Urteil vom 22. Juli 2026 hervorgeht, flog der Lokführer im Mai 2025 mit seiner Lesestunde im Führerstand durch drei andere SBB-Mitarbeiter auf. Er fuhr an dem Abend mit eingeschaltetem Licht in einen Bahnhof ein. Dabei beobachteten die Zeugen, dass der Mann ein Buch in der Hand hielt. Sie fotografierten die Szene und meldeten den Vorfall.
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Der seit 15 Jahren bei der SBB beschäftigte Lokführer wies die Vorwürfe zurück. Er erklärte stattdessen, das Buch habe ihm lediglich als Unterlage für eine Notiz gedient. Damit habe er eine Gedächtnisübung durchgeführt. Gelesen habe er nur während der Aufenthalte im Bahnhof.
Das Gericht in St. Gallen folgte dieser Darstellung nicht. Auf den Fotos sei ein offenes Buch zu erkennen. Ein geschlossenes Buch wäre als Unterlage geeigneter gewesen. Die Richter kamen deshalb zum Schluss, dass der Mann auch während der Fahrt gelesen hatte.
Das Bundesverwaltungsgericht wertete das Verhalten als „schwere Verfehlung“. Der Lokführer habe sich bewusst abgelenkt. Laut Richter hätte dies gravierende Folgen für die Sicherheit der Passagiere haben können. Das Vertrauensverhältnis zur SBB sei dadurch zerstört worden. Die fristlose Kündigung sei deshalb gerechtfertigt, heißt es in dem Urteil.
Auch in Deutschland gilt für Lokführer: Im Führerstand ist während der Fahrt höchste Konzentration gefragt. Laut der Deutschen Bahn dürfen sich Lokführer im Führerstand „von nichts ablenken lassen“. Das maßgebliche Regelwerk der Deutschen Bahn für den Bahnbetrieb ist die Richtlinie 408, die sogenannte Fahrdienstvorschrift.
Ein übersehenes Signal kann im Zugverkehr schwere Folgen haben. Laut der Deutschen Bahn ist es beispielsweise schon vorgekommen, dass ein Lokführer ein gestörtes Hauptsignal missachtet hat. Der Mitarbeiter überprüfte die Signalbezeichnung bei der Vorbeifahrt nicht ausreichend und prallte anschließend mit dem Zug auf einen Gleisabschluss.