Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag der Eltern zurück: Es fehle an der Unfreiwilligkeit der Obdachlosigkeit.
Eine vierköpfige Familie hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin vergeblich versucht, nach einem Heimaturlaub in Rumänien wieder in eine vom Bezirk finanzierte Notunterkunft zu kommen. Das Gericht wies den Eilantrag der Eltern zurück, wie die Bild-Zeitung berichtet.
Jobcenter zahlte 180 Euro am TagDie Familie war vor der Reise in einer Notunterkunft in Friedrichshain untergebracht. Die Kosten von rund 180 Euro pro Tag trug dem Bericht zufolge das Jobcenter Neukölln. Vor dem Urlaub sei der Familie mitgeteilt worden, dass eine Rückkehr in das Haus nach längerer Abwesenheit nicht garantiert sei.
Nach der Rückkehr aus Rumänien beantragten Eltern und die beiden fast volljährigen Kinder erneut eine Unterbringung. Neuköllns Sozialstadtrat Hannes Rehfeldt (CDU) lehnte das ab.
Dagegen zog die Familie vor Gericht und unterlag im Eilverfahren. In der Entscheidung heißt es laut Bild, es fehle „an der erforderlichen Unfreiwilligkeit der geltend gemachten Obdachlosigkeit“. Die Familie hätte die Lage demnach selbst abwenden können. Gegen den Beschluss ist Beschwerde zur nächsten Instanz möglich.

Neuköllns Sozialstadtrat Hannes Rehfeldt (CDU) lehnte die erneute Unterbringung der Familie ab – das Verwaltungsgericht Berlin stützte seine Entscheidung.Gunnar Bernskötter/BA Neukölln
Rehfeldt begründete seine Ablehnung gegenüber der Welt-Zeitung damit, dass der Bezirk unterbringe, um eine Gefahr abzuwenden – die Obdachlosigkeit. Werde diese Gefahr selbst herbeigeführt und könne selbst wieder beseitigt werden, sei der Staat nicht in der Pflicht: „Dann kann sich diese Familie selber darum kümmern.“ Der CDU-Politiker hält die Entscheidung für richtungsweisend. Bislang habe der Verweis auf eine mögliche Rückkehr ins Heimatland nicht ausgereicht, um einen Platz zu verweigern. Sein Bezirk werde nun weitere Fälle überprüfen.
Die Rechnung hinter dem FallNeben dem Platz in der Unterkunft bezog die Familie weitere Leistungen. Das Jobcenter erkannte nach Bild-Angaben einen Bedarf von 1700 Euro an; nach Abzug des Kindergeldes wurden monatlich 1012 Euro ausgezahlt. Für die Unterbringung kamen rund 45 Euro pro Person und Tag hinzu – zusammen etwa 5400 Euro im Monat.
Der Betreiber der Unterkunft gibt in dem Bericht an, es habe schon vorher Konflikte mit der Familie gegeben: Beanstandet worden seien Alkohol- und Tabakkonsum auf den Zimmern sowie Besuche fremder Personen. Wegen Verstößen gegen die Hausordnung sei eine Abmahnung ausgesprochen worden. Eine Stellungnahme der Familie dazu liegt nicht vor.
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