Die neuen Regelungen zielen darauf ab, Menschen mit Hilfsarbeiten zu beschäftigen, jedoch ohne reguläre Verträge oder Löhne.
Seit dem 1. Juli wird in Sachsen-Anhalt Ernst gemacht: Wer Grundsicherung (ehemals Bürgergeld) bekommt, soll in bestimmten Fällen arbeiten – etwa Laub fegen, Müll aufsammeln oder andere Hilfsdienste übernehmen. Die Politik nennt das „Bürgerarbeit“. Das klingt nach einem neuen Jobmodell, ist aber in Wahrheit etwas ganz anderes.
Pflichtjobs für Grundsicherungsempfänger starten jetzt in Sachsen-AnhaltHinter dem Schlagwort stecken bekannte Arbeitsgelegenheiten nach Paragraf 16d SGB II sowie Einsätze nach Paragraf 5 Asylbewerberleistungsgesetz. Ein regulärer Job mit Arbeitsvertrag, Tariflohn oder Mindestlohn ist das nicht. Trotzdem wächst der Druck auf Betroffene spürbar.
Der Startschuss für das Modell fiel kurz nach einer Vereinbarung vom 23. Juni, die Ministerpräsident Sven Schulze gemeinsam mit Vertretern von Arbeitsverwaltung, Kommunen sowie Industrie- und Handwerkskammern unterzeichnete. Seitdem laufen erste Projekte in Mansfeld-Südharz und im Burgenlandkreis. Für Asylbewerber werden außerdem im Landkreis Wittenberg und im Salzlandkreis zusätzliche Arbeitsgelegenheiten eingerichtet. Im November soll ausgewertet werden, ob das Modell ausgeweitet wird.
Auch Berlin hat ein Müllproblem. Über eine Maßnahme wie in Sachsen-Anhalt und Unterstützung bei der Abfallbeseitigung würde sich die BSR sicher freuen.
© Müller-Stauffenberg/Imago
Besonders brisant: Die neue „Bürgerarbeit“ fällt genau in die Zeit der umgestellten Grundsicherung für Arbeitsuchende. Damit geht es nicht nur um Beschäftigung, sondern auch um schärfere Pflichten. Der Begriff „Bürgerarbeit“ wirkt dabei größer, als die Rechtslage tatsächlich hergibt. Denn eingeführt wurde keine generelle Arbeitspflicht für alle Arbeitslosen.
Vielmehr greifen die Behörden auf bestehende Instrumente zurück, die schon lange im Gesetz stehen. Für Empfänger von Grundsicherung sind das Arbeitsgelegenheiten, die viele noch als Ein-Euro-Jobs kennen. Auch wenn die zusätzliche Zahlung weder echter Lohn noch auf einen Euro pro Stunde festgelegt ist. Bei Asylbewerbern liegt die Entschädigung gesetzlich bei 80 Cent je Stunde.
Genau hier liegt der entscheidende Punkt: Nicht jeder, der keine Arbeit hat, kann automatisch in einen solchen Pflichtjob gesteckt werden. Jobcenter müssen im Einzelfall prüfen, ob eine Arbeitsgelegenheit überhaupt geeignet und notwendig ist. Wer realistische Chancen auf einen normalen Job, eine Ausbildung oder Weiterbildung hat, soll gerade nicht in kommunalen Hilfsarbeiten geparkt werden. Nach den fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sind solche Maßnahmen sogar nachrangig.
Laubbeseitigung ist an vielen Stellen Sache der jeweiligen Stadtreinigung. Hier sollen nach dem Modell der Bürgerarbeit in Sachsen-Anhalt in Zukunft mehr Grundsicherungsempfänger mit anpacken. (Symbolbild)
© Breuel-Bild/Imago
Auch die Zuweisung muss ganz genau benannt werden. Maßnahmenträger, Einsatzstelle, Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit und Höhe der Mehraufwandsentschädigung müssen klar feststehen. Schwammige Ansagen nach dem Motto „Hilfsarbeiten nach Bedarf“ reichen gerade nicht. Zudem müssen gesundheitliche Probleme, Pflege von Angehörigen, fehlende Kinderbetreuung oder andere erhebliche Hürden berücksichtigt werden.
Heikel ist auch die Frage, welche Arbeiten überhaupt erlaubt sind. Zulässig sind nur zusätzliche Tätigkeiten im öffentlichen Interesse, die keine regulären Jobs verdrängen. Genau deshalb sind politisch gern genannte Beispiele wie Schneeräumen rechtlich problematisch. Solche Aufgaben gehören zur Verkehrssicherung und dürfen nicht einfach in Pflichtjobs umetikettiert werden.
Für Betroffene ist besonders der Blick auf die Sanktionen wichtig. Wer eine zumutbare und klar bestimmte Arbeitsgelegenheit ohne wichtigen Grund ablehnt, abbricht oder durch sein Verhalten den Ausschluss verursacht, muss seit Juli mit einer Kürzung von sofort 30 Prozent des persönlichen Regelbedarfs rechnen.
Die frühere Staffelung mit erst zehn und dann 20 Prozent ist passé. Die Kürzung läuft grundsätzlich drei Monate, kann aber früher enden, wenn doch noch mitgezogen wird – mindestens einen Monat bleibt sie jedoch bestehen. Wichtig: Die Kosten für Unterkunft und Heizung dürfen dabei nicht mitgekürzt werden.
Müll in Magdeburg. In Sachsen-Anhalt sollen Empfänger von Grundsicherung jetzt Abhilfe schaffen.
© Heiko Küverling/Imago
Trotzdem bleibt die Kritik groß. Denn Bürgerarbeit ist eben kein normaler Arbeitsplatz. Das Grundsicherungsgeld wird weitergezahlt, dazu kommt nur eine Mehraufwandsentschädigung für Dinge wie Fahrtkosten, Arbeitskleidung oder Verpflegung. Einen üblichen Lohn gibt es nicht, auch keine regulär sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Kritiker warnen deshalb, Kommunen könnten billige Hilfskräfte für liegen gebliebene Aufgaben bekommen, während die Betroffenen arbeiten, ohne wirklich auf dem ersten Arbeitsmarkt anzukommen. Oder anders gesagt: Bürgerarbeit klingt nach einer Chance, aber für viele dürfte es sich eher wie Zwang anfühlen.
Ganz neu ist die Idee der Bürgerarbeit nicht, und Sachsen-Anhalt ist auch nicht das einzige Bundesland mit diesem Ansatz. Im Landkreis Nordhausen in Thüringen läuft bereits ein ähnliches Modell: Junge Grundsicherungsempfänger zwischen 18 und 25 Jahren ohne Berufsabschluss werden dort zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet, etwa zu Holzarbeiten in einer kommunalen Werkstatt. Wer sich weigert, riskiert Kürzungen. Die rund 59 Teilnehmer bekommen zusätzlich zum Regelbedarf 120 Euro im Monat.
Zwischen 2010 und 2014 gab es bereits ein bundesweites Modellprojekt namens „Bürgerarbeit"
© Magnific
Und der Begriff selbst ist ein alter Bekannter: Zwischen 2010 und 2014 gab es bereits ein bundesweites Modellprojekt namens „Bürgerarbeit“. Das Bundesarbeitsministerium ließ es damals sogar wissenschaftlich auswerten – mit ernüchterndem Ergebnis: Zwar half die anfängliche Aktivierungsphase einigen Teilnehmern tatsächlich in den ersten Arbeitsmarkt.
Die anschließende Beschäftigungsphase senkte die Jobchancen aber sogar wieder, weil die Bürgerarbeitsplätze zu weit vom regulären Arbeitsmarkt entfernt waren. Wirtschaftlich fiel die Bilanz der Forscher deshalb klar negativ aus: Übrig blieb vor allem ein Stück soziale Teilhabe für die Betroffenen. Dass ausgerechnet Sachsen-Anhalt das Label nun zum dritten Mal aus der Schublade holt, dürfte kein Zufall sein: Im September stehen dort Landtagswahlen an.
Wie ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schicken Sie uns einen Leserbrief per Mail an leser-bk@berlinerverlag.com.
| # | Наименование новости | Тональность | Информативность | Дата публикации |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Вступили в силу новые правила назначения максимальных пособий по безработице | 0 | 0 | 08-04-2021 |
| 2 | Wahrheit zur neuen Grundsicherung: Jeder 5. Empfänger ohne Arbeitswillen | 0 | 13.33 | 14-08-2026 |
| 3 | Bild: в ФРГ хотят ужесточить санкции за отказ получателей пособий от работы | 0 | 0 | 31-08-2025 |
| 4 | Кабмин упростил порядок оформления выплат по уходу за инвалидами и престарелыми | 0 | 0 | 02-03-2021 |
| 5 | С 21 июля вступают в силу изменения в порядке назначения ... | 0 | 7 | 16-07-2026 |
| 6 | В Челябинской области изменились правила получения «нулевого дохода» | 0 | 10 | 21-07-2026 |
| 7 | В Соцфонде рассказали о новом правиле при назначении единого пособия | 0 | 5 | 20-07-2026 |
| 8 | Меняются правила назначения единого пособия | 0 | 5 | 20-07-2026 |
| 9 | СФР предупредил воронежцев: с 21 июля изменятся правила учёта нулевого дохода для единого пособия | 0 | 5 | 20-07-2026 |