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Zuständigkeit nach dem FernUSG: Wohnort der Teilnehmerin ist Gerichtsstand

Дата публикации: 04-08-2026 07:47:57

Videokurs für 7000 Euro: Sie will an ihrem Wohnort klagen, doch das Amtsgericht Laufen schickt den Fall nach Berlin – der Vertrag sei kein Fernunterricht. Sie hatte aber Videomodule plus Coach-Betreuung. Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht entscheidet sich, ob das FernUSG den Heimatgerichtsstand rettet.
Zum vorliegenden Urteilstext springen:
Das Wichtigste im Überblick
Das Amtsgericht Laufen bleibt [...]

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