Seit Juli gilt das Recht auf Reparaturen. Doch wann lohnt es sich, Kühlschrank, Waschmaschine und Co. zu reparieren und wann ist der Kauf eines Neugerätes sinnvoller?
München · Seit Juli gilt das Recht auf Reparaturen. Doch wann lohnt es sich, Kühlschrank, Waschmaschine und Co. zu reparieren und wann ist der Kauf eines Neugerätes sinnvoller?
24.09.2026 , 05:54 Uhr
Bei vielen Haushaltsgeräten lohnt sich eine Reparatur und ein längerer Einsatz schont Ressourcen.
Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmnWenn Waschmaschine, Staubsauger oder Kühlschrank nicht mehr funktioniert, ist das ärgerlich. Was ist dann die nachhaltigere Lösung, das Gerät zu reparieren oder neu zu kaufen?
Die Antwort ist klar, wenn man Matthias Zeuner-Hanning fragt: „Die Herstellung von Haushaltsgeräten verbraucht Ressourcen und Energie und führt zu Umweltbelastungen. In den meisten Fällen ist bei einem Defekt eine Reparatur umweltverträglicher als ein Neukauf“, sagt der Verbraucherschützer aus Bayern.
Häufig lohne sich auch für den eigenen Geldbeutel eine Reparatur. Allerdings gilt das nicht immer: „Ob ein Neukauf ökologisch und finanziell gegenüber einer Reparatur die bessere Alternative ist, hängt wesentlich vom Alter und Stromverbrauch des aktuell genutzten Geräts ab“, erklärt Zeuner-Hanning.
Grundsätzlich sollte man Haushaltsgeräte so lange wie möglich nutzen. Doch sind Geräte wie Gefrierschrank, Geschirrspüler oder Staubsauger schon sehr und haben einen deutlich höheren Stromverbrauch als modernere Geräte, dann kann sich der Austausch lohnen. Eine Reparatur wäre dann im Falle eines Defekts ökologisch und ökonomisch nicht mehr sinnvoll.
Das zeigt eine Untersuchung des Umweltbundesamtes. Demnach wäre es etwa klimafreundlicher, wenn man einen Gefrierschrank, der rund 430 kWh im Jahr verbraucht, gegen ein neues A-Gerät auszutauschen. Bei einer Kühl-Gefrier-Kombination lohnt sich der Austausch laut Umweltbundesamt ökologisch ab rund 340 kWh im Jahr und beim Kühlschrank ab 460 kWh im Jahr.
Tipp: Weitere produktspezifische Empfehlungen erhalten Verbraucher auf der Website des Umweltbundesamtes. Und wer den Stromverbrauch eines aktuell genutzten Geräts ermitteln will, kann sich Strommessgeräte etwa in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen ausleihen.
Recht auf Reparaturen
Umfragen zeigen seit Jahren: Verbraucherinnen und Verbraucher möchten Produkte lieber reparieren lassen, statt sie wegzuwerfen. „In der Praxis scheiterte das jedoch oft an fehlenden Reparaturmöglichkeiten und hohen Kosten“, erklärt Ann-Kathrin Edinger von der Verbraucherzentrale Bayern.
Nun gibt es ein neues Recht auf Reparatur. Was verbessert sich dadurch? Die neue Reparaturpflicht sei da ein wichtiger Schritt. So gilt seit dem 31. Juli 2026 in Deutschland: Für bestimmte Geräte müssen Hersteller Reparaturen künftig bis zu zehn Jahre lang ermöglichen. Außerdem müssen Produkte reparierbar sein.
„Wer sich im Rahmen der Gewährleistung bei einem mangelhaften Produkt für eine Reparatur statt für einen Austausch entscheidet, erhält zudem eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate“, erklärt Edinger. Wichtig sei die Reihenfolge der Ansprüche einzuhalten: Zuerst gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. „Greifen diese nicht, kann geprüft werden, ob eine freiwillige Herstellergarantie besteht.“
Ann-Kathrin Edinger erläutert, was das in der Praxis bedeutet: „Bei einer Garantie trägt der Hersteller in der Regel die Kosten. Beim neuen Recht auf Reparatur kann der Hersteller dagegen einen angemessenen Preis für die Reparatur verlangen.“ Verbraucher können zudem darüber nachdenken, Geräte selbst zu reparieren.
Übrigens: Ab 27. September müssen Verkäufer über gesetzliche Gewährleistungsrechte mit einem einheitlichen Label informieren. Das soll laut Verbraucherzentrale Bremen helfen, dass Verbraucher ihre Rechte besser kennen und so durchsetzen können, wenn ein gekauftes Produkt defekt ist.
„Repair-Cafés bieten eine Möglichkeit, kaputte Alltagsgegenstände gemeinsam mit freiwilligen Helferinnen und Helfern kostengünstig zu reparieren und dabei zu lernen. Sie sind jedoch kein professioneller Reparaturdienst“, sagt Verbraucherschützerin Edinger. Daher sei bei bestimmten Geräten Vorsicht geboten.
Von einer Reparatur in Eigenregie oder im Repair-Café rät die Verbraucherzentrale Bayern insbesondere bei Geräten ab:
„Auch bei Geräten mit Anzeichen eines elektrischen Defekts sollte eine Fachkraft die Reparatur übernehmen“, rät Edinger. Denn: Fehler bei solchen Reparaturen können zu Stromschlägen, Bränden oder weiteren Schäden führen.
Noch etwas sollten Verbraucher bedenken: „Repair-Cafés haften für solche Schäden nicht, und auch der Versicherungsschutz kann entfallen“, erklärt Edinger. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten die entstandenen Kosten schlimmstenfalls selbst tragen. „Außerdem kann eine eigenständige Reparatur dazu führen, dass Garantie- oder Gewährleistungsansprüche verloren gehen.“
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