Nach zweieinhalb Monaten Beugehaft kommt die Antifaschistin vorerst frei. Sie wollte in Dresden nicht gegen andere Angeklagte aussagen.
Lina E. während ihres eigenen Prozesses am Oberlandesgericht Dresden 2023
Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Lina E. muss aus der Beugehaft entlassen werden. Die Anordnung der Beugehaft gegen die Antifaschistin wurde mit Beschluss vom Mittwoch einstweilig aufgehoben, wie ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe auf Anfrage mitteilte (Az. 2 BvR 1681/26). Ende Juni hatte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden eine sechsmonatige Beugehaft angeordnet, nachdem Lina E. im derzeit laufenden zweiten sogenannten Antifa-Ost-Prozess die Aussage als Zeugin verweigert hatte.
Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die Beschwerde von E. verworfen hatte, legte ihr Rechtsanwalt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Darüber sei noch nicht entschieden worden, betonte Anwalt Erkan Zünbül. »Das Bundesverfassungsgericht hat erkannt, dass hier erhebliche verfassungsrechtliche Fragen offen sind, und hat konsequent gehandelt, indem es die Freiheit unserer Mandantin vorläufig wiederhergestellt hat.« Die jetzige einstweilige Anordnung gilt demnach bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten.
Beugehaft ist ein gerichtliches Druckmittel, das eine Person dazu zwingen soll, eine Zeugenaussage zu tätigen. Gegen Lina E. wurde zudem ein Ordnungsgeld von 750 Euro verhängt. Sie hätte Ende Juni in einem Prozess gegen sieben Antifaschisten aussagen sollen, denen vorgeworfen wird, eine kriminelle Vereinigung gebildet und insgesamt 13 Gewaltdelikte gegen tatsächliche oder mutmaßliche Neonazis verübt zu haben. Es handelt sich dabei teilweise um Taten, an denen sie selbst beteiligt gewesen sein soll.
Nach einem Prozess vor demselben Gericht war E. 2023 zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, bei der ihre sehr lange Untersuchungshaft angerechnet worden war. E. war zum Zeitpunkt ihrer Vorladung im Juni erst vier Wochen auf freiem Fuß gewesen. dpa/nd
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