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Elfjährige entdeckt historischen Fund nach zehn Minuten: Darf sie ihn behalten? – Schatzgesetz entscheidet

Дата публикации: 26-09-2026 08:45:03

Elfjährige findet in nur zehn Minuten einen 2000 Jahre alten Schatz. Doch wem steht der Fund eigentlich zu – und wie wäre das in Deutschland geregelt?

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Stand: 26.09.2026, 10:45 Uhr

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Elfjährige findet in nur zehn Minuten einen 2000 Jahre alten Schatz. Doch wem steht der Fund eigentlich zu – und wie wäre das in Deutschland geregelt?

Cirencester – Eine elfjährige Sondengängerin hat bei einer Charity-Suchveranstaltung nahe Cirencester im Südwesten Englands eine mutmaßlich rund 2000 Jahre alte keltische Goldmünze entdeckt – nur zehn Minuten nach Beginn der Suche. Die Region gilt seit der Antike als bedeutendes Siedlungs- und Handelsgebiet, zunächst keltischer Stämme, später der Römer.

Unterwegs mit Metalldetektoren und Spaten (Symbolbild): Buddeln ist im Naturschutzgebiet am Griessee nicht erlaubt.

Mit einem Metalldetektor lassen sich historische Funde wie Münzen oder Schmuckstücke im Boden aufspüren. © Sebastian Willnow/DPA

Ausgerichtet wurde die Suche von den „Rodney Cook Memorial Charity Detecting Events“, einer Gruppe, die regelmäßige Treffen von Metalldetektor-Sondengängern mit Spendenaktionen für wohltätige Zwecke verbindet. Solche organisierten Suchtage, in der Szene als „Rallyes“ bekannt, sind in Großbritannien fest etabliert: Teilnehmer zahlen eine Startgebühr, die meist karitativen Zwecken zugutekommt, und durchsuchen mit Zustimmung der jeweiligen Grundbesitzer ausgewiesene Felder nach historischen Funden.

Mädchen findet Selsey-Dahlia-Goldviertelstater – nach nur zehn Minuten Suche

Die Veranstalter gaben den Fund auf ihrer Facebook-Seite bekannt und beschrieben ihn als einen weiteren aufregenden Auftakt ihres Wochenendtreffens in Cirencester. Die elfjährige Darcey habe binnen zehn Minuten ihren ersten keltischen Goldstater entdeckt – einen Selsey-Dahlia-Goldviertelstater, den sie vermutlich nie vergessen werde.

Anschließend habe sich das Mädchen an den zuständigen Finds Liaison Officer gewandt, um die Erfassung ihres Fundes einzuleiten. Finds Liaison Officer sind Teil des sogenannten Portable Antiquities Scheme (PAS), eines staatlich geförderten Programms in England und Wales, das seit 1997 archäologische Funde systematisch dokumentiert.

Bei dem Fundstück soll es sich um einen sogenannten Selsey-Dahlia-Goldviertelstater handeln, eine Prägung, die der späten Eisenzeit zugerechnet wird und vermutlich aus dem ersten vorchristlichen Jahrhundert stammt. Solche Münzen werden keltischen Gruppen im Süden Englands zugeschrieben und zeigen häufig stark stilisierte Motive, darunter Pferdedarstellungen. Eine abschließende wissenschaftliche Einordnung des Fundes steht noch aus. Eine ähnliche Entdeckung hatte sich zuletzt auch im Rheinland zugetragen.

Warum eine einzelne Goldmünze meist kein „Treasure“ ist

Ob die Münze rechtlich als „Treasure“ im Sinne des Treasure Act 1996 einzustufen ist, ist damit allerdings noch nicht entschieden. Diese Einstufung ist keine reine Formalität, sondern entscheidet darüber, wem das Fundstück am Ende tatsächlich gehört: Nur wenn ein Fund als Treasure gilt, geht er in das Eigentum der britischen Krone über und wird Museen zum Kauf angeboten, während Finder und Grundeigentümer entschädigt werden; andernfalls verbleibt das Objekt regulär bei ihnen.

Das Gesetz enthält für Münzfunde eine Besonderheit: Einzelne Münzen fallen in aller Regel nicht unter die Treasure-Definition, selbst wenn sie aus Gold bestehen und mehrere Jahrhunderte alt sind. Der Treasure Act verlangt für Münzfunde grundsätzlich einen Fundzusammenhang mit mindestens zwei Münzen mit signifikantem Edelmetallanteil oder mindestens zehn Münzen aus unedlerem Metall, sofern alle mindestens 300 Jahre alt sind.

Eine einzelne Goldmünze wie im vorliegenden Fall gilt demnach zunächst nicht als Treasure, es sei denn, sie wurde zusammen mit weiteren Treasure-Objekten gefunden oder es liegen außergewöhnlich starke Hinweise darauf vor, dass sie mit der Absicht späterer Bergung vergraben wurde.

Wem gehört die Münze? Treasure-Verfahren und Fundregeln in England

In der Praxis bedeutet dies: Die Münze dürfte Darcey und dem Grundstückseigentümer zustehen, wobei die genaue Aufteilung üblicherweise vorab vertraglich zwischen Sondengänger und Grundbesitzer geregelt wird. Die Meldung an den FLO bleibt davon unabhängig sinnvoll, da das PAS jährlich zehntausende Funde erfasst, die für die archäologische Forschung wertvoll sind, ohne rechtlich als Treasure zu gelten.

Sollte ein Fund tatsächlich als Treasure eingestuft werden, greift ein eigenes Verfahren: Der Fund muss binnen 14 Tagen dem zuständigen Coroner gemeldet werden, Museen erhalten ein Vorkaufsrecht, und Finder wie Grundeigentümer werden im Erfolgsfall zum Marktwert entschädigt. Das Eigentum am Fundstück geht in diesem Fall an die Krone über.

Schatz gefunden: Wie wäre der Fall in Deutschland zu bewerten?

Ein vergleichbarer Fund würde in Deutschland auf ein deutlich fragmentierteres Regelwerk treffen. Während der Treasure Act als einheitliches Gesetz für England, Wales und Nordirland gilt, ist der Denkmalschutz in Deutschland Ländersache: Jedes der 16 Bundesländer hat ein eigenes Denkmalschutzgesetz. In den meisten Bundesländern ist bereits die gezielte Suche mit dem Metalldetektor genehmigungspflichtig, ein Verstoß gilt in der Regel als Ordnungswidrigkeit.

Eine Ausnahme bildet Bayern, wo die Nutzung eines Metalldetektors grundsätzlich ohne generelle Erlaubnispflicht möglich ist, solange keine bekannten Bodendenkmäler betroffen sind. Der wesentliche Unterschied zum britischen System liegt jedoch im sogenannten Schatzregal, das in 15 der 16 Bundesländer gilt: Danach gehen archäologisch bedeutsame Bodenfunde automatisch in das Eigentum des jeweiligen Bundeslandes über, unabhängig davon, wer den Fund gemacht hat oder wem der Grund gehört.

Dies weicht erheblich vom allgemeinen deutschen Fundrecht nach § 984 BGB ab, der sogenannten Hadrianischen Teilung, wonach sich Finder und Grundstückseigentümer einen Schatz eigentlich hälftig teilen würden – die Denkmalschutzgesetze der Länder verdrängen diese zivilrechtliche Regelung bei bedeutsamen archäologischen Funden jedoch in den meisten Fällen. Unabhängig vom Schatzregal besteht in ganz Deutschland zudem eine Meldepflicht für bedeutsame archäologische Funde, üblicherweise binnen 24 bis 72 Stunden, zuständig sind die Landesdenkmalbehörden oder ersatzweise die Polizei. Quellen: facebook.com, assets.publishing.service.gov.uk, idc-detektor.de (bk)

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