Ob Steuern, Verbraucherrechte oder Wahlen: Im September 2026 stehen mehrere wichtige Änderungen und Termine an.
Neue Regeln, wichtige Fristen und politische Termine: Im September 2026 stehen mehrere Neuerungen an – unter anderem bei der Steuerberatung und beim Verbraucherschutz. Außerdem wird in drei Bundesländern gewählt.
Zum 27. September werden europäische Vorgaben gegen irreführende Aussagen rund um Nachhaltigkeit, Klima und Umwelt beim Einkaufen umgesetzt. Die Änderung dürfte vor allem beim Einkaufen auffallen: Unternehmen dürfen Produkte künftig nicht mehr ohne Weiteres als „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ bewerben. Solche allgemeinen Umweltversprechen sind nur noch erlaubt, wenn sie ausreichend belegt werden können.
Auch bei Nachhaltigkeitssiegeln gelten künftig strengere Vorgaben. Anbietern ist es untersagt, mit beliebigen oder selbst erstellten Umweltzeichen werben. Dadurch sollen Verbraucher leichter erkennen können, welche ökologischen Vorteile eines Produkts tatsächlich belegt sind.
Ebenfalls ab dem 27. September sollen Verbraucher in der EU leichter erkennen können, welche Rechte sie bei einem defekten Produkt haben. Händler müssen ein einheitliches Gewährleistungslabel verwenden. Es soll darauf hinweisen, dass Kunden mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistungsrechte haben. Ist ein Produkt mangelhaft, besteht grundsätzlich Anspruch auf eine kostenlose Reparatur oder Ersatz.
Auf freiwilliger Basis können Hersteller zudem das GARAN-Label einsetzen und eine Garantie auf die Haltbarkeit eines Produktes aussprechen. Verbraucher können so auf einen Blick erkennen, wie lang der Hersteller für die Funktionsfähigkeit des Produktes einsteht.
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Zu Beginn des Monats treten am 1. September die meisten Anpassungen im Steuerberatungsgesetz in Kraft. Verschiedene Teile der Gesetzesänderung wurden bereits Ende Juni umgesetzt.
So dürfen Lohnsteuerhilfevereine künftig mehr Menschen bei der Steuererklärung unterstützen. Bisher gab es dafür eine Einkommensgrenze für Nebeneinkünfte von 18.000 Euro für Alleinstehende und 36.000 für Ehepaare. Wer zum Beispiel neben seinem Gehalt auch Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte hatte, konnte deshalb von der Beratung ausgeschlossen sein. Diese Obergrenze fällt nun weg. Nach Schätzung des Finanzministeriums können dadurch rund 35.500 weitere Steuerpflichtige die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins nutzen.
Für die deutsche Politik ist der September ein wichtiger Wahlmonat. Am 6. September sind die Bürger in Sachsen-Anhalt aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Zwei Wochen später, am 20. September, folgen die Wahlen zum Abgeordnetenhaus in Berlin und zum Landtag in Mecklenburg-Vorpommern. Die drei Wahlen könnten auch über die Landesgrenzen hinaus Signalwirkung haben, da sich dabei zeigen wird, wie stark die Parteien der Bundesregierung und die AfD derzeit in den Ländern aufgestellt sind.
Immer mehr Alltagsgeräte wie Router, Smart-Home-Geräte und Softwareprodukte sind mit dem Internet verbunden. Eine Sicherheitslücke kann dabei das gesamte Heimnetzwerk angreifbar machen und im schlimmsten Fall den Missbrauch persönlicher Daten ermöglichen. Das europäische Cyberresilienzgesetz soll Verbraucher künftig besser vor solchen Risiken schützen. Ab dem 11. September gelten erste Vorgaben: Hersteller digitaler Produkte müssen schwerwiegende Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden melden. Die umfassenden Regelungen werden allerdings erst 2027 vollständig wirksam.
Der Einfluss künstlicher Intelligenz wird auf dem Musik-Streamingdienst immer größer. Ab Mitte September müssen AI Personas, also Interpreten, die von KI generiert wurden, innerhalb Spotify gekennzeichnet werden. Außerdem entfernt der Streamingdienst die KI-Songs aus den automatischen Empfehlungen, Playlisten und Radiostreams. Die Songs bleiben jedoch auf der Plattform erhalten. Die Änderung soll für mehr Transparenz sorgen.
Um KI-generierte Musik zu erkennen, setzt Spotify auf die freiwillige Kennzeichnung durch Produzenten, eigene Prüfteams und automatisierte Analyseverfahren. In den nächsten Monaten soll zudem eine Meldefunktion für Nutzer hinzukommen.
Am 10. September 2026 findet gegen 11 Uhr erneut der bundesweite Warntag statt. Dabei werden deutschlandweit die Kommunikationsstrukturen für den Fall von Katastrophen und Großschadensereignissen getestet. Gleichzeitig soll der Probealarm die Bevölkerung für mögliche Gefahren sensibilisieren. Die Warnung wird unter anderem über Mobiltelefone und digitale Anzeigetafeln verbreitet. Gegen 11:45 Uhr soll die Entwarnung erfolgen.
„Zu viele Etiketten“ – Leser zweifeln an neuen EU-Regeln
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