Nicht jeder Arbeitnehmer muss eine Steuererklärung machen. Die Fristen zur Abgabe einer Steuererklärung sind auch nicht für alle gleich. Wer muss also denn nun bis 31. Juli seine Angaben beim Finanzamt gemacht haben?
AUDIO: Tipps zur Last-Minute-Steuererklärung (4 Min)
Finanzen
Stand: 23.07.2026 10:05 Uhr
Nicht jeder Arbeitnehmer muss eine Steuererklärung machen. Die Fristen zur Abgabe einer Steuererklärung sind auch nicht für alle gleich. Wer muss also denn nun bis 31. Juli seine Angaben beim Finanzamt gemacht haben? Wir haben dazu Isabell Pohlmann, Steuerrechtsexpertin der Stiftung Warentest, befragt.
von Norbert Hackel, MDR AKTUELL und Carmen Brehme, Redaktion Wirtschaft und Ratgeber
Übersicht:
Alleinstehende in der Lohnsteuerklasse 1, die nur Einkünfte aus einer Tätigkeit als Angestellte haben, müssen keine Steuererklärung abgeben. Hingegen "Ehepaare, deren Einkommen nach den Steuerklassen 3 und 5 versteuert wurde", sind dazu verpflichtet, erklärt Isabell Pohlmann im Gespräch mit dem MDR AKTUELL RADIO. Auch nicht drumherum kommt, wer "Lohnersatzleistungen wie Kranken- oder Elterngeld in einer Höhe von mehr als 410 Euro erhalten hat", so die Steuerrechtsexpertin.
Rentner und Rentnerinnen müssen übrigens auch handeln, wenn das zu versteuernde Einkommen 2025 den Grundfreibetrag von 12.096 Euro überschritten hat. "Hierzu gehören nicht nur Renteneinkünfte, sondern auch weitere Einnahmen, zum Beispiel Mieteinnahmen oder eine Pension", so das Bundesfinanzministerium auf seiner Homepage.
"Wer nicht verpflichtet ist, die Steuererklärung zu machen, der kann sie natürlich machen. Wir empfehlen das ganz oft auch. Denn häufig ist schon eine satte Erstattung drin. Im Schnitt brachte die Steuererklärung zuletzt rund 1.170 Euro im Jahr", betont Pohlmann. Die Freiwilligen haben vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres Zeit. Für das Jahr 2025 also bis 31.12.2029.
Wer muss bis zum 31. Juli abgeben?Die Abgabefrist endet am 31. Juli für diejenigen, die ihre Steuererklärung für 2025 selber machen und dazu verpflichtet sind. "Es ist wirklich sinnvoll, die Steuererklärung dann beim Finanzamt eingereicht zu haben. Sonst drohen Verspätungszuschläge für jeden Monat, den es zu spät war", erklärt die Steuerrechtsexpertin. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfe-Verein angefertigt, ist bei der Steuererklärung für 2025 noch Zeit bis zum 1. März 2027.
Wer die Frist aus unverschuldeten Gründen nicht einhalten kann, dem rät Pohlmann, sich direkt an das Finanzamt zu wenden und um einen Aufschub zu bitten. "Am besten dazu gleich einen konkreten Termin nennen, wann die Steuererklärung dann vorliegen kann", erklärt sie. "Es ist schon wichtig, dass man dafür triftige Gründe hat", betont sie. Beispiele seien hier ein Umzug oder eine längere Krankheit.
Seit diesem Juli gibt es in der "MeinElster+"-App die neue Funktion "Steuererklärung mit einem Klick". Sie steht bislang für ledige Arbeitnehmer ohne Kinder und Rentner und Rentnerinnen ohne weitere Einkünfte zur Verfügung. Der Vorteil: Es wird eine vorausgefüllte Steuererklärung mit den bereits digital durch die Behörden übermittelten Daten präsentiert. Das spart viel Arbeit.
"Der Nachteil ist, das Finanzamt rechnet nur mit Pauschalwerten. Das kennt zum Beispiel die eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder die Lohnsteuer, die gezahlt wurde. Aber es weiß nicht, wie hoch die eigenen Jobkosten, die Werbungskosten, tatsächlich waren", sagt Pohlmann. Hier sollte man sich die Zeit nehmen, um das auch geltend zu machen.
Die Funktion "Steuererklärung mit einem Klick" soll in der Zukunft für weitere Personenkreise ausgerollt werden.
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MDR (cbr)/ Erstveröffentlichung am 22.07.2026.
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