Wie die Liste erstellt wird, warum wir Vermögen stets konservativ schätzen, warum es dennoch manchmal Sprünge gibt, was die Gerichte zur Reichstenliste sagen – und warum es bei den Top 500 auch um gesellschaftliche Machtverteilung geht.
In diesem Jahr erscheint die Liste der reichsten Deutschen zum 26. Mal. Sie bildet Erfolg und Misserfolg in der deutschen Wirtschaft auf einzigartige Weise ab. Sie zeigt Jahr für Jahr, in welchen Branchen die Unternehmer und Unternehmerinnen hierzulande besonders reüssieren – etwa im Handel, Auto- und Maschinenbau oder mit Pharmazeutika.
Man kann die Liste der reichsten Deutschen als Anreiz für Unternehmer lesen, für das Sich-Trauen, für mehr Risikobereitschaft. Für manche der dort Genannten ist die Reichstenliste jedoch nicht Anreiz oder Auszeichnung, sondern ein Ärgernis. Noch immer spricht man hierzulande ungern über Geld – das gilt umso mehr, je mehr man davon hat. Die meisten Hochvermögenden ziehen es vor, ihren Reichtum nicht zur Schau zu stellen. Nicht wenige Milliardärsfamilien verpflichten ihre Sprösslinge sogar in detaillierten Familienverfassungen dazu, keine protzigen Autos, Jachten oder Rennpferde spazieren zu führen.
Und so fühlen sich einige heimische Reiche wie „geoutet“, wenn ihr Name auf der mm-Reichstenliste erscheint. Zwei gesellschaftspolitische Motive scheinen uns hier aber wichtiger als die Sorgen Einzelner: Macht und Verteilung. Erstens bedeutet Kapital auch Macht. Und Macht, so versteht das manager magazin seinen Auftrag im Sinne der Wächterfunktion von Medien, braucht Kontrolle. Kontrolle wiederum erfordert Transparenz. Und genau deshalb listen wir Jahr für Jahr jene auf, die durch ihren unternehmerischen Erfolg – oder durch Erbe – eine herausgehobene soziale Position und entsprechenden Einfluss erlangt haben.
In einer Zeit, in der die Demokratie weltweit durch allerlei Populisten unter Druck geraten ist, gewinnt diese Transparenz zusätzlich an Bedeutung. Populisten – rechts wie links – unterminieren mit Verschwörungstheorien über „die da oben“ die Legitimität von politischen Entscheidungen. Dagegen hilft Transparenz – über Entscheidungen, Motive und finanzielle Mittel.
Dank unserer regelmäßigen Berichterstattung über alle namhaften heimischen Unternehmen und deren Märkte fühlen wir der deutschen Wirtschaft das ganze Jahr hindurch routinemäßig den Puls. Wir tragen öffentlich zugängliche Informationen über Vermögen und Vermögende zusammen. Wir studieren Handelsregister, Bundesanzeiger und diverse ausländische Register. Wir werten Firmenbilanzen aus, analysieren Finanzierungen und haben stets ein Auge auf den M&A-Markt.
Wir erfassen die in zurückliegenden Jahren vereinnahmten Dividenden und Ausschüttungen. Wir sprechen mit Vermögensverwaltern, Anwälten, Bankern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Rangliste selbst. Und wir verfolgen natürlich die Berichterstattung in allen relevanten Wirtschaftsmedien.
Bei allen Vermögensangaben handelt es sich um Schätzungen. Die Vermögen werden konservativ bewertet, Aktienkapital in diesem Jahr nach den Schlusskursen vom 15. September. Unternehmen, die nicht an der Börse notiert sind, bewerten wir nach Umsatz, Profitabilität und Marktstellung. Als Vermögen gelten auch Beteiligungen, Grund- und Immobilienbesitz oder Kunstgegenstände.
Die erste Liste der reichsten Deutschen brachte das manager magazin Anfang 2001 heraus. Bewertet wurde noch in D-Mark und weil wir uns damals auf die reichsten 100 im Land beschränkten, führte die Liste fast ausschließlich Milliardärinnen und Milliardäre. Ganz oben standen die Albrechts, die Discountkönige aus Essen.
Warum verändern sich manchmal Bewertungen von einem Jahr zum anderen besonders stark?Das passiert immer dann, wenn es neue Erkenntnisse gibt, die eine erhebliche Korrektur einer Schätzung verlangen. Das kann etwa eine wirtschaftliche Schieflage oder eine geglückte Übernahme sein. Größere Bewertungssprünge können sich aber auch ergeben, wenn zuvor nicht zugängliche Informationen eine Neubewertung ermöglichen. Wird etwa eine Anleihe begeben, finden sich im Prospekt oft Finanzinformationen, die zuvor nicht bekannt waren. Oder steht ein Börsengang an, werden über den Prospekt Beteiligungsverhältnisse an einem Unternehmen publik, die vorher unter Verschluss gehalten wurden.
Natürlich wächst in einer Unternehmerfamilie durch Ausschüttungen oder Dividenden parallel zum Firmenerfolg über die Jahrzehnte auch das Privatvermögen an, aber es ist nicht seriös schätzbar. Wie viele Ferienhäuser, Jachten, Jets oder Luxusgüter sich Hochvermögende davon leisten und welche Summen sie an den Finanzmärkten anlegen, lässt sich nicht belastbar recherchieren. Auch für uns gilt das Bankgeheimnis.
Ausnahme sind Immobilien. Eine Einsichtnahme ins Grundbuch ist Medien hierzulande – anders als etwa in den USA – zwar nur in Einzelfällen möglich. Werden Immobilien jedoch zur Diversifizierung eines Vermögens genutzt, sind deren formale Besitzer oft Gesellschaften, die in Registern geführt werden. Zudem werden Immobilienbestände in der Regel unternehmerisch gemanagt, also regelmäßig ergänzt oder bereinigt, sodass sie ein eigenes unternehmerisches Vermögen darstellen. Ähnliches gilt für das in den vergangenen Jahren unter Reichen in Mode gekommene Horten von Agrar- oder Waldflächen.
Auch Kunst-, Oldtimer- oder andere Sammlungen können Teil des geschätzten Vermögens werden, wenn sie öffentlich ausgestellt werden oder ihr Bestand auf andere Weise bekannt ist und Fachleute so ihren Wert seriös taxieren können.
Warum werden Stiftungen einbezogen?Viele heimische Hochvermögende verlagern Teile ihres Vermögens in Stiftungen. Motiv ist vielfach, dass die Reichen mit den Erträgen des Stiftungskapitals Gutes tun und etwa Bildung, Kultur oder Wissenschaft fördern möchten. Die Stiftungsgründung hat aber oft auch mit dem Sparen von Steuern zu tun – etwa beim Vererben.
Was passieren kann, wenn man ein Milliardenvermögen nicht rechtzeitig in eine steueroptimierende Struktur gießt, haben die Erben von Heinz Hermann Thiele erfahren. Als der Unternehmer (Knorr-Bremse, Vossloh) 2021 starb, war die Stiftungsstruktur für seinen Nachlass noch nicht fertig. Die Folge: Der Freistaat Bayern stellte seinen Erben fast 4 Milliarden Euro an Erbschaftsteuer in Rechnung.
Nicht selten geht es bei Stiftungen auch ums Ego. Manche wollen mit einer Stiftung verhindern, dass ihr Lebenswerk nach ihrem Ableben auseinandergerissen wird. Denn je nach Konstruktion der Stiftung ist dann ein Unternehmensverkauf oder eine Zerschlagung der Familienfirma kaum noch möglich.
Ob solche Fesseln sinnvoll für das langfristige Gedeihen eines Unternehmens sind, muss sich der Stifter selbst fragen. Wer auf den Niedergang der Spielzeugmarke Playmobil blickt, die ihr verstorbener Gründer Horst Brandstätter in eine Stiftung quetschte, kann Zweifel bekommen. Aber da Stiftungen unter den größten heimischen Vermögen sehr zahlreich sind, weist die Top-500-Liste diese auch aus.
Stiftungen schränken zwar die Verfügbarkeit des Kapitals stark ein. Da die Stifterinnen und Stifter oder deren Nachfahren aber in aller Regel weiterhin großen Einfluss darauf haben, wie das Kapital und seine Erträge verwendet werden, behalten sie ihre gesellschaftliche Machtposition. Deshalb werden sie weiterhin in der Liste der reichsten Deutschen geführt.
Unterschieden wird zwischen Familienstiftungen, deren Erträge vorwiegend den Ex-Eignern zufließen, und Unternehmensstiftungen, die Firmengewinne mehrheitlich gemeinnützig einsetzen. Beide Stiftungsformen sind im jeweiligen Listeneintrag erwähnt.
Zugegeben: Große Familien sind in mancher Hinsicht ein besonderer Fall. Clans wie die Haniels, die Werhahns oder die Brenninkmeijers haben mehrere Hundert Mitglieder, denen formal jeweils ein – oft eher kleiner – Anteil am Familienvermögen gehört. Bei den Haniels etwa belaufen sich die prozentualen Anteile mancher Familienmitglieder an der Holding in Duisburg auf lediglich 0,00003 Prozent, nur wenige Hunderttausendstel. Für sich genommen sind die einzelnen Sippenmitglieder also nicht reich.
Auch wenn das Vermögen auf dem Papier wie atomisiert wirkt, haben solche Familien doch mit ihrem Gesamtvermögen nach wie vor eine erhebliche gesellschaftliche Machtstellung inne. Sie kontrollieren ihr Kapital über gemeinsame Gremien; in einigen Clans haben Familienmitglieder sogar führende operative Posten in den eigenen Unternehmen inne.
Von 2003 bis 2019 haben wir diese Großfamilien in einer separaten Reichstenliste präsentiert. Da damit aber die Top-500-Liste lückenhaft war, worauf uns manche Leserinnen und Leser auch hingewiesen haben, integrieren wir die großen Clans seit 2020 in der Hauptliste.
Seither sind Clans, deren Vermögen keinem überschaubaren Personenkreis mehr zugeordnet werden kann, in der Rangliste mit dem Zusatz „Großfamilie“ gekennzeichnet.
Wie oft versuchen Reiche, von der Liste runterzukommen?Bisweilen treten Hochvermögende an uns heran, weil sie von der Liste gestrichen werden möchten. Ihre Argumente ähneln sich: Sie seien gar nicht so vermögend, wie wir behaupten. Oder unsere Schätzung sei falsch. Und sie seien im eigenen Familienunternehmen gar nicht aktiv tätig und stünden nicht in der Öffentlichkeit. Viele fürchten auch um ihre Sicherheit. Belege über konkrete Bedrohungen, die in Zusammenhang mit einer Listung stehen, bleiben sie jedoch in der Regel schuldig.
Grundsätzlich ist die Rechtmäßigkeit der Reichstenliste seit vielen Jahren von der deutschen Rechtsprechung abgesegnet und auch international etabliert. Es besteht ein anerkanntes berechtigtes öffentliches Interesse daran, in welchen Händen Reichtum kumuliert ist, da damit gesellschaftlicher Einfluss einhergeht.
Inzwischen ist auch zunehmend gerichtlich anerkannt, dass es sich bei unseren Vermögensschätzungen nicht um Tatsachenbehauptungen handelt, die von den Vermögensinhabern als möglicherweise unwahr beanstandet werden könnten, sondern um zulässige Meinungsäußerungen, sofern die Grundlagen unserer Schätzungen stimmen. Und auch die Privatsphäre der Vermögenden sehen die Gerichte durch eine Listung regelmäßig nicht verletzt.
Einsprüche gegen eine Nennung auf der Reichstenliste gibt es, seit es die Liste gibt. In den frühen Jahren, als die Reichstenliste auch für Gerichte noch Neuland war, hat die Redaktion mit einigen wenigen Hochvermögenden Vereinbarungen getroffen, die uns heute noch binden. Deshalb gibt es eine ganz kleine Anzahl heimischer Milliardäre und Milliardärinnen, die wir weder listen noch im Zusammenhang mit der Reichstenliste erwähnen dürfen.
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Da Reichstenlisten als solche heute rechtlich nicht mehr infrage stehen, einige der Betreffenden seit Langem auf anderen solchen Listen präsent sind und ihr Reichtum auch sonst kein Geheimnis ist, halten wir die Fortgeltung der damals eingegangenen Verpflichtungen nicht mehr für zeitgemäß und sind bestrebt, uns von ihnen zu lösen.