Ab 2027 ändert sich die Zustellung von Steuerbescheiden. Für Menschen mit aktivem Elster-Konto wird die digitale Variante zum Regelfall.

Wer ein aktives Elster-Konto hat, sollte ab 2027 auch seine digitalen Steuerbescheide und die zugehörigen Fristen im Blick behalten.
Foto: Tom Hoenig/Getty Images
Ab 2027 ändert sich die Zustellung von Steuerbescheiden. Für Menschen mit aktivem Elster-Konto wird die digitale Variante zum Regelfall.
Ab 2027 müssen viele Steuerpflichtige nicht mehr auf einen Brief vom Finanzamt warten. Für Nutzerinnen und Nutzer mit einem aktiven Elster-Konto wird der digitale Steuerbescheid zum Regelfall. Die Änderung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und damit ein Jahr später als ursprünglich vorgesehen. Wer Elster nutzt, sollte deshalb künftig nicht nur den Briefkasten im Blick behalten.
Steuerbescheid kommt als PDFSobald das Finanzamt einen Bescheid im
Elster-Kontozum Abruf bereitstellt, informiert es die Nutzerinnen und Nutzer noch am selben Tag per
E-Mail. Das Dokument lässt sich anschließend über Mein Elster oder die verwendete Steuersoftware als PDF-Datei abrufen. Dabei spielt der Zeitpunkt der Bereitstellung eine wichtige Rolle. Grundsätzlich gilt der Steuerbescheid am vierten Tag danach als zugestellt. Dafür ist es nicht erforderlich, dass Nutzerinnen und Nutzer das Dokument tatsächlich geöffnet haben. Ab der Zustellung bleibt in der Regel ein Monat Zeit, um Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Die Umstellung bedeutet allerdings nicht, dass Steuerbescheide künftig ausschließlich digital verschickt werden. Wer kein aktives Elster-Konto besitzt, erhält den Bescheid grundsätzlich weiterhin per
Post. Wegen der neuen Regel muss sich also niemand zusätzlich bei Elster anmelden. Auch Menschen, die bereits ein Elster-Konto nutzen, können sich weiterhin für die Zustellung auf Papier entscheiden. Diese Möglichkeit lässt sich bereits jetzt im Konto einstellen. Nach der Anmeldung finden Nutzerinnen und Nutzer unter "Formulare und Leistungen" den Menüpunkt "Elektronische Bekanntgabe verwalten".
Wer seine künftigen
Steuerbescheidelieber im Briefkasten finden möchte, kann unter diesem Menüpunkt "Dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen" auswählen. Anschließend verschickt das Finanzamt kommende Bescheide per Post. Die Entscheidung ist dabei nicht dauerhaft bindend. Wer später zur digitalen Zustellung wechseln möchte, kann den Antrag auf postalische Bekanntgabe widerrufen. Damit bleibt auch nach der Umstellung zum 1. Januar 2027 die Wahl zwischen dem digitalen Abruf und der Zustellung per Post bestehen.