Die Schuldnerberatung bekommt eine neue gesetzliche Grundlage. Nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat ist explizit erlaubt, Gebühren für die Beratungsgespräche zu erheben. Was bedeutet das für Verbraucher?
25.09.2026 · 18:12 Uhr
"Schulden- und Insolvenzberatung" ist auf einem Aufsteller zu sehen (Symbolbild).
Foto: Swen Pförtner/dpa/Swen PförtnerBerlin · Die Schuldnerberatung bekommt eine neue gesetzliche Grundlage. Nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat ist explizit erlaubt, Gebühren für die Beratungsgespräche zu erheben. Was bedeutet das für Verbraucher?
Die unabhängige Schuldnerberatung in Deutschland wird auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Bundestag und Bundesrat stimmten am Freitag einem Gesetzentwurf zu, auf den sich zuvor der Vermittlungsausschuss der beiden Parlamentskammern verständigt hatte. Die neuen Regeln treten Ende November in Kraft.
Weil der Bundesrat dem Vorhaben zunächst seine Zustimmung verweigert hatte, waren Verhandlungen zwischen Bund und Ländern nötig geworden. Mit dem am Mittwochabend im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss wird die Vorgabe, dass die Schuldnerberatung grundsätzlich kostenfrei zu erfolgen hat, gestrichen. Stattdessen dürfen die Beratungsstellen nun explizit Entgelte erheben. Diese dürfen „keine unangemessene Belastung für Verbraucher darstellen und nicht der Gewinnerzielung dienen“.
Die Diakonie kritisierte die Änderung als „unverantwortlich“. „Das führt dazu, dass Menschen, die in finanzieller Bedrängnis sind, noch zusätzlich belastet werden oder das Angebot sozialer, qualitativ hochwertiger Beratung gar nicht mehr nutzen können“, sagte Präsident Rüdiger Schuch.
Geändert wurde im Gesetz zudem ein Passus über die Frage, wer überhaupt Schuldnerberatung anbieten darf. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte unter anderem Anbieter ausgeschlossen, bei denen ein Interessenkonflikt vorliegt. In der neuen Fassung heißt es, dass Details „zur Organisation, zu den Anforderungen und zur Anerkennung der Schuldnerberatungsstellen“ durch Landesrecht geregelt werden können.
Das Gesetz dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Der Entwurf war in der ursprünglichen Fassung bereits im November 2025 vom Bundestag verabschiedet worden, doch bei der Abstimmung im Bundesrat Anfang Mai kam die nötige Mehrheit nicht zustande. Damit war das Vorhaben zunächst gescheitert. Die Länder befürchteten unter anderem, dass sie höhere Kosten zu tragen hätten.
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