Ein Streik legte am Wochenende zahlreiche Easyjet-Verbindungen lahm. Für eine Ersatzverbindung musste eine Familie aus Frankreich nun 1700 Euro zahlen.
Ein Streik legte am Wochenende zahlreiche Easyjet-Verbindungen lahm. Für eine Ersatzverbindung musste eine Familie aus Frankreich nun 1700 Euro zahlen.
Für eine fünfköpfige Familie wurde die Rückreise aus dem Kroatienurlaub zum teuren Vergnügen: Nach der Annullierung ihres Flugs mit der britischen Billigairline Easyjet mussten Maxime und seine Angehörigen 1700 Euro für neue Tickets ausgeben. Die Familie wollte am 15. August von Dubrovnik zurück nach Lyon fliegen, wie die französische Tageszeitung „Le Parisien“ berichtet.
Laut „Le Parisien“ wurden allein am Wochenende rund 100 Abflüge gestrichen. Der Streik begann am Samstag (15. August) und richtete sich nach gescheiterten Gesprächen gegen die anhaltende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. In Lyon, wo 80 Prozent des Personals streikten, beklagen die Mitarbeiter instabile Dienstpläne und kurzfristige Änderungen ihrer Einsatzorte.
Die Familie sollte am Samstag in Lyon landen. Am Freitag um 16 Uhr erfuhr sie von der Absage: „Außer einem Gutschein oder einer Erstattung blieb uns keine Lösung“, sagte Maxime. Deshalb habe er sofort nach einer Alternative gesucht.
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Nach einer Nacht im kleinen Mietwagen war die beste Alternative am Samstag ein Flug nach Genf. Freunde brachten Maximes Familie nach Hause, anschließend musste er noch zum Lyoner Flughafen, um sein dort geparktes Auto abzuholen. Die Ersatzreise kostete 1700 Euro: „Sie bieten uns überhaupt keine Lösungen an. Das ist das Problem. Wir sind auf uns allein gestellt“, kritisierte er laut „Le Parisien“.
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Maxime rechnet mit der Erstattung des annullierten Originaltickets. Wichtiger sind ihm jedoch die entstandenen Kosten für die Ersatzreise. Easyjet erklärte nach Angaben des Senders BFMTV, Kunden seien kostenlose Umbuchungen auf andere Flüge angeboten worden – doch offenbar nicht dieser Familie.
Bei einer streikbedingten Annullierung muss die Airline in der EU eine kostenlose Ersatzbeförderung zum Endziel organisieren, erklärt der ADAC. Reagiert sie nicht, dürfen Passagiere selbst buchen und möglicherweise die Erstattung der Kosten verlangen.
Belege für Tickets, Verpflegung und Unterkunft sind in diesem Fall wichtig. Wer keine Ersatzbeförderung durch die Airline in Anspruch nimmt, kann außerdem grundsätzlich den Ticketpreis zurückfordern.
Eine pauschale Entschädigung ist allerdings nicht immer garantiert: Wichtig ist, dass das eigene Flugzeugpersonal streikt. Streiken etwa die Fluglotsen, gilt dies als extern und die Airline kann außergewöhnliche Umstände geltend machen. Bei Pauschalreisen ist zusätzlich der Veranstalter zuständig, so der ADAC.