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Repression in Griechenland | Prozess gegen zwei Anti-Pushback-Aktivisten beginnt auf Rhodos

Дата публикации: 02-10-2026 11:56:00

Ein norwegisches Gericht lehnte die Auslieferung des Menschenrechtsaktivisten Tommy Olsen nach Griechenland ab. Dort geht die Repression aber weiter.

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Panayote Dimitras und Tommy Olsen sollen eine kriminelle Vereinigung gegründet haben, indem sie Menschen beim Asylantrag geholfen haben. Ihnen drohen 20 Jahre Haft.

Panayote Dimitras und Tommy Olsen sollen eine kriminelle Vereinigung gegründet haben, indem sie Menschen beim Asylantrag geholfen haben. Ihnen drohen 20 Jahre Haft.

Foto: Amnesty International

Ab kommenden Dienstag wird auf der griechischen Insel Rhodos gegen den Norweger Tommy Olsen verhandelt, berichtete der Gründer auf der Webseite seiner Ein-Personen-Nichtregierungsorganisation Aegean Boat Report. Seit fast neun Jahren dokumentiert Olsen in der Ägäis Bootsankünfte, Notlagen auf See und Pushbacks – also das völkerrechtlich verbotene Zurückdrängen von Schutzsuchenden über die Grenze, wie es bei der griechischen Küstenwache zur Regel geworden ist.

Die griechische Justiz wirft Olsen vor, eine kriminelle Vereinigung gegründet und sich an ihr beteiligt zu haben. Als weiteres Mitglied wird der bekannte Aktivist Panayote Dimitras von der griechischen Organisation Helsinki-Monitor angeklagt. Beide sollen gewerbsmäßig und um des Profits willen die unerlaubte Einreise mehrerer Drittstaatsangehöriger ohne die vorgeschriebenen Grenzkontrollen erleichtert haben. Zudem sollen sie deren unerlaubten Aufenthalt in Griechenland gefördert haben. Olsen und Dimitras bestreiten alle Vorwürfe.

Anklage betrifft einen Tag auf Kos

Olsen lebt in Norwegen, seine Arbeit in Griechenland erledigt er von seinem Wohnort Tromsø über Telefon und Internet. Am 16. März 2026 hatte ihn die norwegische Polizei auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls aus Griechenland daheim festgenommen. Das zuständige Amtsgericht hielt die Voraussetzungen für eine Auslieferung Olsens zunächst für erfüllt, ließ ihn aber am 20. März vorläufig frei. Olsen legte gegen den Beschluss Beschwerde ein. Am 15. Mai lehnte ein Berufungsgericht die Auslieferung einstimmig ab.

Konkret geht es bei den Vorwürfen um einen Vorfall am 13. Juli 2021 auf der Insel Kos. Olsen und Dimitras sollen über den Messengerdienst Whatsapp mit einem mutmaßlichen Organisator von Überfahrten aus der Türkei Kontakt gehabt haben. Von ihm sollen sie Namen, Fotos und Videos von acht Menschen aus der Demokratischen Republik Kongo, Benin, Kamerun, Togo und Ghana erhalten haben, dazu Abfahrts- und Ankunftszeiten. Danach hätten sie Asylverfahren für sie eingeleitet. Die Anklage wertet das als Beihilfe zur unerlaubten Einreise.

Nach Angaben von Aegean Boat Report wurden die Ermittlungen 2022 eröffnet. Im Mai 2024 erließ ein griechischer Untersuchungsrichter einen Haftbefehl, im Dezember 2025 folgte der Europäische Haftbefehl. Medienberichten zufolge drohen Olsen und Dimitras bis zu 20 Jahre Haft.

Einen Asylantrag zu stellen, ist nicht strafbar

Die Anklagepunkte beschreiben nach Auffassung des norwegischen Gerichts, das Olsens Auslieferung ablehnte, keine strafbare Handlung. Einen Asylantrag zu stellen oder dabei zu helfen, sei nach der Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtserklärung nicht strafbar. Die Einreise von Flüchtlingen bleibe straffrei, wenn sich diese sofort bei den Behörden melden. Das liege bei Asylbegehren nahe, und auch die Beihilfe sei dann nicht strafbar.

Auch ein Aufenthalt von Geflüchteten bis zur Entscheidung über den Asylantrag sei erlaubt, so das norwegische Berufungsgericht. Als äußerlich strafbare Haupttat bleibe allenfalls eine »organisierte Schleusung«. Olsens beschriebener Beitrag dazu, das Entgegennehmen von Daten und das Einleiten von Asylanträgen, liege jedoch weit davon entfernt. Informationen zu empfangen und weiterzugeben – die Kernaufgabe von Olsens Ein-Personen-NGO Aegean Boat Report –, falle unter die Meinungsfreiheit.

Kritik von Vereinten Nationen und Menschenrechtsgruppen

»Die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Panayote Dimitras und Tommy Olsen stellen einen groben Missbrauch der Anti-Schleuser-Gesetzgebung dar und sind nicht durch Beweise gestützt. Beide werden wegen ihrer Arbeit ins Visier genommen, mit der sie schwere Menschenrechtsverletzungen an Migrant:innen und Geflüchteten dokumentieren«, schreibt Amnesty International in einer aktuellen Stellungnahme.

Bereits im März hatte sich die UN-Sonderberichterstatterin Mary Lawlor mit dieser Einschätzung besorgt über die Festnahme Olsens geäußert. In den Vorwürfen sah Lawlor eine politische Vergeltung der Regierung in Athen für seine Arbeit. Fünf Sonderermittler*innen der Vereinten Nationen richteten anschließend eine gemeinsame Mitteilung an die griechische Regierung, in der Olsen als Menschenrechtsverteidiger beschrieben wird. Die Organisation Fair Trials zweifelte in Olsens Fall an der Verhältnismäßigkeit des Europäischen Haftbefehls.

Auch Olsen hält die Strafverfolgung in Griechenland für politisch motiviert. Reisen kann er derzeit nicht, da der Europäische Haftbefehl in anderen EU-Staaten vollstreckbar bleibt. »Das macht meine Arbeit schwierig«, sagte Olsen.

Gnadenlose Verfolgung von Geflüchteten

Es ist zu erwarten, dass gegen Olsen und Dimitras auf Rhodos eine Haftstrafe verhängt wird: Griechenlands Regierung und Justiz sind für ihre gnadenlose Verfolgung von Migrant*innen und ihren Unterstützer*innen bekannt: Weit über 2000 Menschen – darunter viele Minderjährige – sitzen als »Schleuser« in Haft, weil sie bei Fluchten über die Ägäis oder an Land angeblich eine koordinierende Rolle übernommen hatten.

Fast 90 Prozent der Verhafteten sind Drittstaatsangehörige, also zumeist selbst Geflüchtete. Ihre Prozesse dauern im Schnitt nur 37 Minuten, berichtete die in Berlin ansässige NGO de:criminalize vor drei Jahren in einer Studie. Als »Schleuser« Verurteilte bilden die zweitgrößte Gefangenengruppe in Griechenland.

»Der Fall von Tommy Olsen und Panayote Dimitras steht exemplarisch für die Umkehr von Recht und Gerechtigkeit an Europas Außengrenzen, besonders in Griechenland. Menschen werden für Handlungen kriminalisiert, die dem Überleben dienen, während systematische und tödliche staatliche Gewalt mit Schweigen und Straflosigkeit beantwortet wird«, sagt Julia Winkler von de:criminalize zu »nd«. Nur organisierter Widerstand und Druck von unten könne dieser Praxis ein Ende setzen, ergänzt Inés Marco, ebenfalls von der NGO de:criminalize.

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