Mit dem Handy ins kühle Nass? IP-Zahlen geben die Schutzstufe an, nicht aber andere Begebenheiten wie Wasserart oder Bewegung.
Ein Regenschauer, ein umgekipptes Glas oder ein Sturz ins Wasser: Viele Smartphones sind gegen solche Missgeschicke geschützt. Doch IP67, IP68 und IP69 bedeuten nicht, dass Sie bedenkenlos mit dem Handy duschen oder schwimmen können. Zwischen den Bezeichnungen gibt es durchaus Unterschiede.
IP-Schutz ist kein Freifahrtschein
Am Beckenrand noch schnell eine Nachricht beantworten, am Strand Fotos machen oder beim Duschen Musik hören: Das Smartphone ist häufig dort dabei, wo Wasser nicht weit entfernt ist. Eine hohe IP-Schutzart wirkt dann beruhigend. Allerdings beschreibt sie bestimmte Prüfbedingungen und keinen uneingeschränkten Schutz für jeden Einsatz am Wasser. Entscheidend sind außerdem die Vorgaben für das konkrete Modell und der Zustand des Geräts.
Mit dem Handy in den Pool? Das ist laut vielen Herstellerangaben auch mit hohem IP-Schutz keine gute Idee.
Bild: Mit KI erstellt
Besonders wichtig: Es gibt keinen allgemein belegten Zeitpunkt, ab dem der Wasserschutz nach einem oder zwei Jahren deutlich abnimmt. Hersteller warnen vor Verschleiß, nennen in den geprüften Quellen aber keine solche Jahresgrenze. Nach einem Sturz oder einer Beschädigung kann die Schutzwirkung auch erheblich früher beeinträchtigt sein.
Die Buchstaben IP stehen für „Ingress Protection", also den Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern und Wasser. Die beiden folgenden Ziffern müssen getrennt gelesen werden: Die erste bezeichnet den Schutz gegen feste Fremdkörper, die zweite den Wasserschutz. Bei IP68 steht die 6 für ein staubdichtes Gehäuse unter den entsprechenden Prüfbedingungen; die 8 beschreibt den Schutz beim Untertauchen.
Ein X anstelle einer Ziffer bedeutet, dass für diesen Bereich keine Schutzstufe angegeben ist. IPX8 trifft deshalb keine Aussage über Staubschutz.
Wichtige Schutzarten im ÜberblickFür den Alltag sind vor allem diese Schutzarten interessant:
| Schutzart | Wasserschutz | Was Sie daraus nicht ableiten sollten |
|---|---|---|
| IP54 | Schutz gegen Spritzwasser; die erste Ziffer bezeichnet einen begrenzten Staubschutz. | Keine Freigabe zum Untertauchen. |
| IP67 | Schutz gegen zeitweiliges Untertauchen; bei Smartphones wird dafür typischerweise ein Meter Wassertiefe für bis zu 30 Minuten angegeben. | Keine allgemeine Erlaubnis zum Duschen, Schwimmen oder Baden. |
| IP68 | Schutz beim Untertauchen bis ca. 1,5 Meter unter festgelegten Bedingungen; Tiefe und Dauer sind beim jeweiligen Modell zu prüfen. | Keine einheitliche Wassertiefe für alle Handys mit IP68. |
| IP69 | Schutz gegen Wasserstrahlen mit hohem Druck und hoher Temperatur unter Prüfbedingungen. | Kein automatischer Nachweis für Untertauchen oder Meerwasserbeständigkeit. |
Für ein gewöhnliches Smartphone mit IP67 oder IP68 lautet die vernünftige Empfehlung: Lassen Sie es außerhalb der Dusche. Eine Prüfung beim Untertauchen lässt sich nicht ohne Weiteres auf einen direkten Wasserstrahl übertragen. Apple nennt beispielsweise Duschen ausdrücklich als Beispiel für schnell bewegtes Wasser beziehungsweise Wasserdruck, dem das iPhone nicht ausgesetzt werden soll.
Salzwasser sollte vom Smartphone möglichst ferngehalten werden.
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Hinzu kommen Shampoo, Duschgel und Seife. Apple empfiehlt, den Kontakt mit solchen Stoffen möglichst zu vermeiden. Samsung warnt ebenfalls vor Seifenwasser, hoher Luftfeuchtigkeit sowie dem Einsatz in Sauna und Dampfbad.
Auch IP69 ist kein pauschaler Freibrief. Die Schutzart erfasst eine definierte Belastung durch heiße Wasserstrahlen unter hohem Druck. Sie sagt aber nichts darüber aus, ob der Hersteller regelmäßiges Duschen mit Seife oder längeren Aufenthalt in einer feuchtwarmen Umgebung erlaubt.
Pool: Süßwasserprüfung ist keine SchwimmerlaubnisEin Handy, das versehentlich ins Becken fällt, hat mit geeignetem Wasserschutz bessere Voraussetzungen als ein ungeschütztes Gerät. Daraus folgt jedoch nicht, dass Sie es zum Schwimmen oder für Unterwasserfotos mitnehmen sollten. Die von Samsung beschriebene Prüfung erfolgt in Süßwasser und mit einem stillliegenden Gerät. Poolwasser und die Belastungen beim Schwimmen entsprechen diesen Bedingungen nicht.
Samsung rät ausdrücklich dazu, Poolwasser zu vermeiden. Apple empfiehlt grundsätzlich, nicht mit dem iPhone schwimmen oder baden zu gehen.
Meer: Die IP-Zahl verspricht keinen Schutz gegen SalzAm Strand ist nicht nur die Wassertiefe entscheidend. Eine übliche IP-Angabe ist keine automatische Zusicherung für Salzwasser. Samsung nennt Salzwasser ausdrücklich unter den Flüssigkeiten, mit denen die Geräte nicht in Kontakt kommen sollen.
Auch die Kombination IP68 und IP69 ändert daran allein nichts: Sie verbindet unterschiedliche Wasserprüfungen, belegt aber nicht automatisch eine Beständigkeit gegen Meerwasser.
Nach einem oder zwei Jahren: Wann lässt der Schutz nach?
Das Handy nutzen viele in der Wanne. Doch nicht immer ist ausreichend Schutz gegeben.
Bild: Mit KI erstellt
Hier ist eine genaue Unterscheidung nötig: Dass Wasserschutz mit der Zeit nachlassen kann, ist gut belegt. Dass er bei Smartphones generell nach einer bestimmten Zeit, wie zwölf oder 24 Monaten, deutlich schlechter wird, ist nicht belegt.
Apple schreibt, dass der Schutz nicht dauerhaft ist und durch normale Abnutzung geringer werden kann. Samsung formuliert ebenfalls, dass die Wasserbeständigkeit mit der Zeit beziehungsweise durch Verschleiß geschwächt werden kann. Beide nennen keine feste Lebensdauer für die Abdichtung.
Google erläutert in seinem Beitrag zum Pixel 10 Pro Fold, dass die IP68-Vorgaben für den Zustand beim Verlassen des Werks gelten. Verschleiß, Reparaturen, Demontage und Beschädigungen können den Wasser- und Staubschutz vermindern oder aufheben. Auch ein Sturz kann zum Verlust der Schutzwirkung führen.
Wasserschutz und Garantie sind nicht dasselbeEine IP-Schutzart bedeutet nicht automatisch, dass der Hersteller einen späteren Flüssigkeitsschaden kostenlos behebt. Solche Schäden sind bei Apple nicht durch die Garantie abgedeckt. Gesetzliche Verbraucherrechte können dennoch bestehen. Auch Google stellt klar, dass es zwischen eingeschränkter Garantie sowie Verbraucherrechten unterscheidet.
Deshalb sollten Sie zwei Dinge auseinanderhalten: Die IP-Angabe beschreibt eine technische Schutzleistung unter bestimmten Bedingungen. Welche Ansprüche bei einem Schaden bestehen, hängt dagegen unter anderem von den Garantiebedingungen und den gesetzlichen Rechten ab.
Die kalte Jahreszeit kann Smartphones ordentlich zusetzen. Der Akku kann an Leistung verlieren und Schnee kann für Nässe-Schäden sorgen. Lesen Sie hier: Smartphones im Winter: Handy vor Kälte & Schnee schützen.
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