Neue juristische Schlappe im Fall Marius Borg Høiby: Seine Ex-Freundin forderte mehr Schmerzensgeld – doch das Berufungsgericht erteilt ihr eine klare Absage.
Stand: 15.10.2026, 16:12 Uhr
Neue juristische Schlappe im Fall Marius Borg Høiby: Seine Ex-Freundin forderte mehr Schmerzensgeld – doch das Berufungsgericht erteilt ihr eine klare Absage.
Oslo – Im Strafverfahren um Marius Borg Høiby (29) gibt es eine neue juristische Wende – dieses Mal zuungunsten der mutmaßlich Geschädigten. Das Berufungsgericht wies den Antrag der sogenannten Frogner-Frau ab, ihren Schmerzensgeldanspruch gegen den ältesten Sohn von Königin Mette-Marit (53) im Berufungsverfahren neu verhandeln zu lassen. Das Osloer Landgericht hatte der Ex-Freundin im Juni rund 110.000 norwegische Kronen (umgerechnet circa 9.300 Euro) zugesprochen, nachdem Høiby wegen Gewalt, Sachbeschädigung sowie rücksichtslosen Verhaltens ihr gegenüber verurteilt worden war.

Ihre Opferanwältin Mette Yvonne Larsen hatte im September bei den Richtern eine erneute Prüfung der zivilrechtlichen Ansprüche beantragt und dabei deutlich höher gepokert: Bis zu 250.000 Kronen (rund 21.100 Euro) sollte Marius Borg Høiby zahlen. Ihre Begründung: Der Fall ihrer Mandantin liege inhaltlich nahe an häuslicher Gewalt, wofür in Norwegen regelmäßig höhere Entschädigungen festgesetzt werden. Dass Larsen diesen Vorstoß überhaupt wagen konnte, lag an einer formalen Besonderheit – da die Staatsanwaltschaft gegen das Strafmaß Berufung eingelegt hatte, eröffnete sich die Möglichkeit für einen zivilrechtlichen Nachschlag.
Marius Borg Høiby: Warum die Forderung nach mehr Schmerzensgeld gescheitert istDas Berufungsgericht sieht in der zusätzlichen Schmerzensgeld-Verhandlung jedoch einen unzumutbaren Mehraufwand für das Verfahren und lehnte den Antrag ab. Høibys Verteidigung zeigte sich über den Beschluss erleichtert. Sein Rechtsanwalt Daniel Storrvik betonte im Gespräch mit dem norwegischen Sender TV 2: „Wir haben uns von Anfang an dagegen gewehrt, dass diese zivilrechtliche Forderung zusammen mit dem Hauptverfahren verhandelt wird. Wir sind sehr zufrieden, dass das Berufungsgericht unserer Argumentation gefolgt ist.“

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Wie das norwegische Nachrichtenportal Nettavisen erklärt, geht es den Richtern vor allem um Zeit: Würde man die Schmerzensgeld-Forderung nun noch einmal neu aufrollen, würde das den gesamten Berufungsprozess blockieren. Geldfragen und Strafe müssen deshalb in separaten Verfahren verhandelt werden.
Der Justizskandal um Mette-Marits Sohn erschüttert das norwegische Königshaus seit Monaten. Im Juni verurteilte das Osloer Landgericht Marius Borg Høiby zu einer vierjährigen Haftstrafe, unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen und Misshandlung in einer partnerschaftlichen Beziehung. Gegen diese schwerwiegenden Schuldsprüche legte Høiby selbst Berufung ein und bestreitet die Taten energisch, während die Anklagebehörde das Strafmaß für zu mild hält. Seit Juli befindet sich der 29-Jährige nicht mehr in Haft, sondern lebt mit einer elektronischen Fußfessel auf dem königlichen Gut Skaugum – ein Umstand, der in der norwegischen Öffentlichkeit anhaltende Kritik auslöst.
Der Fall Marius Borg Høiby im ÜberblickWer: Marius Borg Høiby (29), ältester Sohn von Königin Mette-Marit (53) aus einer früheren Beziehung.
Urteil: Im Juni verhängte das Osloer Landgericht vier Jahre Haft wegen 34 Delikten (u. a. Gewalt und Vergewaltigung).
Zivilanspruch: 110.000 Kronen (ca. 9.300 Euro) Schmerzensgeld für die Ex-Partnerin – der Antrag auf 250.000 Kronen wurde abgewiesen.
Status & Ausblick: Hausarrest mit Fußfessel auf Gut Skaugum; Berufungsverhandlung vom 9. Februar bis 5. März.
Für die Ex-Freundin bleibt nach der Entscheidung immerhin eine rechtliche Hintertür offen: Sie kann innerhalb eines Monats beantragen, dass ihre finanzielle Forderung in einem separaten Zivilprozess verhandelt wird. Ob ihre Anwältin diesen Weg wählt, ist derzeit noch offen. Derweil rückt der nächste Verhandlungstag näher: Die Hauptberufung im Fall Marius Borg Høiby vor dem Berufungsgericht ist für den Zeitraum vom 9. Februar bis zum 5. März angesetzt. Verwendete Quellen: nettavisen.no, tv2.no
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