Laien gehen vermehrt zu Chat-GPT statt zum Anwalt, Richter müssen sich darum mit viel Blendwerk rumschlagen. Manchmal revanchieren sie sich mit abschreckend hohen Rechnungen.
Laien gehen vermehrt zu Chat-GPT statt zum Anwalt, Richter müssen sich darum mit viel Blendwerk rumschlagen. Manchmal revanchieren sie sich mit abschreckend hohen Rechnungen.
15.10.2026, 05.00 Uhr
5 Leseminuten

Illustration Simon Tanner / NZZ
Was da auf dem Tisch von Richter André Moser gelandet ist, ist zweifellos ein Wunderwerk – wenn auch keines der Sorte, das Freude macht. Es ist ein sprachlich makelloser Text. Jede seiner fast hundert Seiten so dicht beschrieben, dass er es vermutlich mit dem preisgekrönten letzten Roman der Schweizer Schriftstellerin Dorothee Elmiger aufnehmen könnte. Zumindest vom Umfang her.
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Moser ist ganz anderes gewohnt: sprachlich unbeholfene Schreiben, zum Teil handschriftlich verfasst, die auf einer einzigen A4-Seite Platz haben. Und die trotz dieser Kürze nicht immer prägnant formuliert sind, sondern gerne einmal am Thema vorbeizielen.
Der Richter ist Präsident des Zürcher Verwaltungsgerichts und arbeitet dort in jener Abteilung, die sich unter anderem mit Sozialhilfeentscheiden und Massnahmen gegen häusliche Gewalt befasst. Die Direktbetroffenen wehren sich in solchen Fällen oft selbst, ohne sich einen Anwalt zu nehmen. Moser und sein Team behandeln Beschwerden von juristischen Laien.
Daran hat sich nichts geändert, es gibt nur einen Unterschied: künstliche Intelligenz.
Wenn der Richter wählen müsste zwischen der alten und der neuen Welt, würde er die alte allemal bevorzugen, trotz ihren Unzulänglichkeiten. «Bei holprig verfassten Laienbeschwerden finden wir oft schnell den heiklen Aspekt, auf den wir uns konzentrieren müssen», sagt er. «Bei den KI-generierten Schriftsätzen, die wir neuerdings erhalten, geht das viel länger – die kosten uns Zeit, die wir nicht haben.»
Sie seien zwar tadellos gestaltet, im geschliffenen Anwaltsstil, aber sie seien ausufernd und eröffneten zahllose unnötige Nebenschauplätze. «Wie wir damit umgehen sollen, ist gerade ein grosses Thema unter Gerichtsjuristen.»
Denn die Arbeitslast wächst an den Zürcher Gerichten stetig – und damit auch der Pendenzenberg: Am Verwaltungsgericht stieg er von rund 400 unerledigten Verfahren im Jahr 2020 auf fast 650 im Jahr 2025.
Was die KI anders macht als ein guter AnwaltDie Richterinnen und Richter wollen der maschinell generierten Textflut, die da auf sie zurollt, nicht tatenlos begegnen. «Im Moment sind es noch Einzelfälle, aber in der Tendenz nehmen sie zu», sagt Moser. Das könnte sich ab kommendem Jahr akzentuieren, weil Laien ihre Dokumente dann direkt und ohne Kosten über eine digitale Plattform einreichen können.
Das Gesetz erlaubt es den Gerichten heute nur im Fall eines offensichtlichen Exzesses, eine Eingabe zurückzuweisen, weil diese unnötig weitschweifig ist. Die fast hundertseitige Beschwerde, die Moser gerade erhalten hat, ist ein solches Beispiel. Er wird sie zur Verbesserung an den Absender retournieren.
Aber wenn es nicht hundert, sondern dreissig Seiten sind, geht das laut Moser nicht mehr ohne weiteres. Dann müsse man alles lesen, bis zur letzten Fussnote, weil sich vielleicht genau dort eine Rüge verstecke, auf die das Gericht in seinem Urteil eingehen müsse.
Dabei seien die KI-generierten Beschwerden oft sehr stereotyp verfasst. Unabhängig von der Sachlage werde jeder Kniff ausgepackt, den das Anwaltshandwerk so hergebe – auch in Fällen, in denen ein Profi davor zurückschrecken würde.
Da sind zum Beispiel die Rügen wegen angeblicher Verletzung des rechtlichen Gehörs, die breitflächig und undifferenziert erhoben würden. Sie zu behandeln, bedeute erheblichen Mehraufwand. Da sind auch systematisch gestellte Anträge auf vorsorgliche Massnahmen oder superprovisorische Verfügungen, also Sofortmassnahmen, die dem Gericht auch in unbegründeten Fällen Zusatzschleifen in Form von Zwischenentscheiden abverlangen.
«Gute Anwälte sagen ihren Klienten auch einmal, dass sich etwas nicht lohnt und sie sich auf die wesentlichen Argumente beschränken sollten», sagt Moser. «Diesen Filter hat die KI nicht.»
Die Quittung: Gerichtskosten von über 3000 FrankenOft bleibt den Gerichten darum nur, den verursachten Zusatzaufwand am Ende im Urteil den Beschwerdeführern zu verrechnen. Dies hat das Zürcher Verwaltungsgericht in den letzten Monaten zweimal getan.
Einmal bei einem Doktoranden der Universität Zürich, der die Zulassung verloren hatte und sich mit Dutzenden Anträgen auf 170 Seiten ans Gericht wandte. Die Quittung: Gerichtskosten von über 3000 Franken.
Ähnlich teuer wurde es für einen Firmeninhaber, der sich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung wehrte. Er tat dies mit einem Plädoyer und zahlreichen Beilagen, die KI-generiert waren. Darunter ein «Memorandum», aus dem sogar hervorging, wie das Sprachmodell für ihn Textbausteine erstellt hatte. Oder Rechtsgutachten, die gemäss Gericht viele «generische Aussagen» enthielten, ohne sich mit der Sache «in der notwendigen Tiefe» zu befassen.
Erhöhte Gerichtsgebühren mögen abschreckend wirken, sie sind laut Moser aber keine überzeugende Lösung. Gerade für Laien sei kaum absehbar, wie teuer ein Verfahren werde. Im Gegensatz zum Bundesgericht kann das Verwaltungsgericht vom Beschwerdeführer keinen Kostenvorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten einfordern. Der Gerichtspräsident regt darum an, die Verfahren und nötigenfalls auch das Verfahrensrecht zu überdenken, damit die Gerichte ihren Aufwand in Grenzen halten können.
Schwere Menschenrechtsverletzungen, wo keine sindMit ganz ähnlichen Sorgen ging kürzlich auch Pierre Heusser, der Ombudsmann der Stadt Zürich, an die Öffentlichkeit: In seinem Jahresbericht weist er darauf hin, dass er in letzter Zeit «auffällig viele, teilweise sehr ausführliche Beschwerden» von Geflüchteten aus der Ukraine gegen die Asylorganisation AOZ bekommen habe. Dabei würden gravierende Menschenrechtsverletzungen geltend gemacht.
Die Vorwürfe seien aber selten begründet – mit der Konsequenz, dass sich die Beschwerdeführer nun auch über den Ombudsmann beschweren wollten. Diese Menschen versuchen laut Heusser offensichtlich, KI einzusetzen, um ihre unbefriedigende Lebenssituation zu verbessern.
Er zitiert unter anderem ein langes Schreiben mit einer langen Liste vieler Vorwürfe und mit Verweisen auf Artikel der Bundesverfassung, das Strafgesetzbuch und die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Problem ist laut Heusser, dass immer wieder auch Gesetze oder Urteile zitiert werden, die gar nicht existieren oder nichts mit dem Thema zu tun haben. Die Abklärungen in solchen Fällen seien aufwendig.
Die Herausforderung ist für Heusser die gleiche wie für Richter Moser: Während sein Job früher oft darin bestand, aus unstrukturierten Beschwerden den wesentlichen Kern herauszuschälen, gelte es heute, aus sehr strukturiert wirkenden Schriften voller scheinbar relevanter Informationen jene zu finden, die tatsächlich korrekt seien.
«Es kann nicht sein, dass am Ende KI gegen KI antritt»In juristischen Fachkreisen wird sogar darüber debattiert, ob KI-generierte Beschwerden überhaupt zulässig sein sollten.
Diese Frage hat im Juli auch das Bundesgericht aufgeworfen – ohne sie indes zu beantworten. Dies, nachdem ein Beschwerdeführer in einem Prozess offen eingestanden hatte, KI eingesetzt zu haben, um Kosten zu sparen. Das Ergebnis: Statt sich mit den tatsächlichen Argumenten der Vorinstanz zu befassen wie vorgesehen, zielte die Beschwerde auf «nichtexistente Erwägungen des angefochtenen Entscheids».
Ein verwirrendes Nebelgefecht, das Zeit und Nerven kostet. Dennoch dürfte ein Verbot kaum umsetzbar sein, allein schon, weil die Grenzen vom reinen KI-Produkt zur Eigenleistung fliessend sind.
Auf Zusehen hin wird die Asymmetrie zwischen Beschwerdeführern und Gerichten fortbestehen. Dies, weil Letztere an das Amtsgeheimnis gebunden sind und nicht einfach ihrerseits auf KI zurückgreifen können. Es gibt zwar Bestrebungen, den Gerichten in geschützten Umgebungen solche Möglichkeiten zu geben. Aber André Moser warnt auch: «Es kann nicht sein, dass am Ende KI gegen KI antritt – wir müssen das mit Bedacht angehen.»
Das Thema hat inzwischen auch die Zürcher Politik aufgeschreckt: Parlamentarier jeder Parteifarbe wollen von der Kantonsregierung wissen, was gegen eine «Verfahrensflut» wegen KI getan werden könne. Besonders in rechtlichen Bereichen, in denen kaum Gebühren erhoben werden.
«Von einer Verfahrensflut wegen KI kann im Moment noch nicht die Rede sein», sagt Verwaltungsgerichtspräsident André Moser. Die Fallzahlen der Zürcher Gerichte gehen zwar seit 2023 und der Lancierung von Chat-GPT steil aufwärts, wie die Statistik zeigt, aber ob es einen kausalen Zusammenhang gibt, ist offen. Was für Moser jedoch unbestritten ist: KI-Eingaben geben deutlich mehr zu tun.
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