Ein 37-jähriger Ukrainer, der gestohlene E-Bikes vermarktete, wird des Landes verwiesen. Es ist ein Urteil mit Seltenheitswert, denn die Aufklärungsquote ist gering.
Ein 37-jähriger Ukrainer, der gestohlene E-Bikes vermarktete, wird des Landes verwiesen. Es ist ein Urteil mit Seltenheitswert, denn die Aufklärungsquote ist gering.
Tom Felber und Marius Huber09.10.2026, 05.15 Uhr
5 Leseminuten

Illustration Ida Götz / NZZ
Es sind Wertanlagen aus Carbon und Aluminium, die an Zürcher Bahnhöfen stehen, in Tiefgaragen oder Hauseingängen. Jahr für Jahr investieren Schweizerinnen und Schweizer geschätzt über eine halbe Milliarde Franken in neue E-Bikes. Manche davon haben einen Wert, der einem mittleren Monatslohn entspricht.
NZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.
Bitte passen Sie die Einstellungen an.
Die sprichwörtliche Gelegenheit, die Diebe macht, ist also reichlich vorhanden. Und sie wird genutzt.
Die Zürcher Kantonspolizei hat in der Kriminalstatistik 2025 erstmals die E-Bike-Diebstähle separat erhoben. Sie kam auf 2200 Fälle – das sind 6 entwendete Fahrzeuge pro Tag. Zuvor wurden E-Bikes in einer gemeinsamen Kategorie mit anderen Elektrofahrzeugen wie E-Scootern aufgeführt. Dort hat sich die Fallzahl innert zehn Jahren mehr als verzwanzigfacht, von knapp 200 auf über 4000.
Die Polizei erklärt diesen Trend ganz einfach mit der zunehmenden Verbreitung solcher Fahrzeuge. Tatsächlich hat sich die Zahl der neu verkauften E-Bikes in der Schweiz längst jener der herkömmlichen Fahrräder angenähert. Dies zeigen Erhebungen von Velosuisse, dem Verband der Schweizer Fahrradlieferanten.
Vor dem Bezirksgericht Winterthur stand am Donnerstag einer jener Männer, die diese zunehmende Verbreitung für ihr illegales Geschäft nutzen. Ein 37-jähriger Ukrainer, der als Hehler mit mindestens 54 gestohlenen E-Bikes gehandelt hat. Die Fahrzeuge nahm er von drei Drogenabhängigen in Winterthur entgegen, denen er dafür jeweils 150 bis 400 Franken zahlte. Danach verkaufte er sie mit einer Gewinnmarge von mindestens 200 Franken pro Stück weiter.
Das klingt nach geringen Beträgen – und laut der zuständigen Staatsanwältin erzielte der Mann durch seine illegale Hehlertätigkeit auch lediglich ein Einkommen von «mindestens 10 800 Franken». Der finanzielle Schaden war aber ungleich höher: Gemäss der Anklage, die der Beschuldigte vollumfänglich akzeptierte, hatte das Diebesgut einen Gesamtwert von 273 000 Franken.
Im Schnitt war demnach jedes der 54 E-Bikes 5000 Franken wert. Rund die Hälfte hatte sogar einen Neupreis von 6000 bis 7500 Franken.
Banden operieren im Grenzgebiet, Velostädte lockenLaut Martin Platter von Velosuisse kostet ein durchschnittliches E-Bike in der Schweiz etwa 4000 Franken. Auch wenn die Preise in letzter Zeit etwas unter Druck geraten sind, liegen sie damit immer noch weit über jenen für ein konventionelles Fahrrad.
Speziell für die Versicherungen hat dies unangenehme Folgen, wie die Axa in einer Mitteilung aufgezeigt hat: Obwohl bei ihr die Zahl der gemeldeten Velodiebstähle erstmals seit vielen Jahren zurückging, stiegen die durchschnittlichen Fallkosten auf ein neues Rekordniveau: Mit 2350 Franken lagen sie fast doppelt so hoch wie zehn Jahre zuvor.
Ein Experte der Axa erklärte dies damit, dass wertvolle E-Bikes eine lukrative Beute seien, besonders in grenznahen Regionen. Dort seien vermehrt organisierte Banden unterwegs, die die Fahrräder schnell ins Ausland verfrachteten. Hinzu komme, dass die Diebe in Velostädten wie Zürich und Winterthur ein grosses «Angebot» hätten. Beides trägt wohl dazu bei, dass der Kanton Zürich in einer Statistik der Axa zu jenen Kantonen mit der höchsten Diebstahlquote pro versichertem Haushalt zählt.
Der Ukrainer, der in Winterthur wegen Hehlerei vor Gericht stand, liess die gestohlenen E-Bikes zwar zum Teil ebenfalls ins Ausland transportieren, in sein Heimatland. Im Übrigen scheint sein Fall aber wenig mit dem Vorgehen organisierter Banden zu tun zu haben – nicht nur wegen des bescheidenen Verkaufserlöses.
Der Mann besserte die Sozialhilfe mit Hehlerei aufDer Mann mit Schutzstatus S lebte in der Schweiz von der Sozialhilfe und betrieb den Handel mit den gestohlenen E-Bikes während zehn Monaten als Nebenerwerb. Weil er dies gegenüber den Sozialbehörden verschwieg, wurde ihm auch unrechtmässiger Bezug von Sozialhilfe vorgeworfen.
Der 37-Jährige war im Oktober 2025 verhaftet worden. Wegen Fluchtgefahr sass er seither im Gefängnis, wo er aber vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden kooperierte. Sein Verteidiger einigte sich mit der Staatsanwaltschaft auf ein abgekürztes Verfahren. Im Prozess vor dem Bezirksgericht blieb der Mann bei seinem Geständnis.
Er ist in der Ukraine geboren und aufgewachsen, hat keine Ausbildung und arbeitete in Polen und Deutschland als Bauarbeiter. Wie er vor Gericht erzählte, wollte er sich bei Kriegsausbruch in Deutschland als Flüchtling anmelden. Da er aber über ein gültiges polnisches Visum verfügt habe, habe er eine Absage erhalten. Nach Polen wollte er aber nicht, weil er dort schon viele Jahre gearbeitet habe, deshalb sei er in die Schweiz gekommen. Vorstrafen habe er keine.
Er habe gewusst, dass die E-Bikes, mit denen er gehandelt habe, zuvor in Winterthur und Umgebung gestohlen worden seien. Neben der Verurteilung wegen gewerbsmässiger Hehlerei akzeptierte der 37-Jährige auch drei weitere Vorwürfe: Dabei ging es um einen Zusatzverdienst mit Krypto-Handel, den er gegenüber den Sozialbehörden ebenfalls nicht deklariert hatte, um ein intimes Video, das er ohne Erlaubnis weiterverbreitet hatte, und um den Konsum von Tierpornografie.
Das Bezirksgericht Winterthur sprach den Ukrainer der gewerbsmässigen Hehlerei, des unbefugten Weiterleitens von nicht öffentlichen sexuellen Inhalten, der Handlungen zum Eigenkonsum harter Pornografie und des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe schuldig. Das Urteil: eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten und 6 Jahre Landesverweis.
Der Mann wird sofort aus der Haft entlassen und dem Migrationsamt zur Ausschaffung übergeben. Er hat sämtliche Schadenersatzforderungen der Privatkläger im Grundsatz akzeptiert. Zudem wird er verpflichtet, 11 350 Franken Untersuchungs- und Gerichtskosten zu bezahlen. 880 Franken, die bei ihm bei der Verhaftung sichergestellt werden konnten, werden damit verrechnet.
Die Velobranche setzt auf neue SicherheitssystemeDieses Urteil hat insofern einen gewissen Seltenheitswert, als die Aufklärungsquote bei E-Bike-Diebstählen gering ist: Sie bewegt sich laut der Kriminalstatistik im einstelligen Prozentbereich. Auch der vermehrte Einsatz von versteckten elektronischen Trackern hat daran wenig verändert. Die Fahrradbranche ist deshalb am Aufrüsten, damit Diebe trotz zunehmender Verbreitung teurer E-Bikes nicht mehr so leicht in Versuchung geraten. Laut Martin Platter von Velosuisse setzt sich gerade eine moderne Generation von Sicherheitssystemen durch.
Anders als normale Velos waren E-Bikes schon früh nicht nur mit einer Kette gesichert, die sich mit den richtigen Werkzeugen rasch knacken lässt, sondern auch mit einer elektronischen Wegfahrsperre. Weil der Abtransport eines schweren, blockierten E-Bikes mühsam ist, gingen manche Diebe dazu über, nur die wertvollen Akkus aus den Velos zu brechen, die deutlich mehr kosten als der Rest des Velos. Der neueste Standard läuft nun darauf hinaus, dass auch die Batterie nur dann nutzbar ist, wenn sie zuvor über ein Display am E-Bike, einen Code oder eine App entsperrt wurde.
Ob dieser Ansatz die erhoffte Wirkung erzielt, wird die Kriminalstatistik der kommenden Jahre zeigen. Auch, ob sich Kriminelle in der Folge allenfalls wieder den Velos ohne Motor zuwenden – denn bei diesen ist die Zahl der Diebstähle in letzter Zeit merklich zurückgegangen.
Urteil DH260034 vom 8. 10. 2026, abgekürztes Verfahren.