Ein Kreistagsbeschluss zur Senderwiese in Hallbergmoos wurde seit 2014 nicht umgesetzt. Die Grünen kündigen eine schriftliche Anfrage an – und behalten sich weitere Schritte vor. Aufklärung wird von fast allen gefordert.
Stand: 18.10.2026, 19:00 Uhr

Ein Kreistagsbeschluss zur Senderwiese in Hallbergmoos wurde seit 2014 nicht umgesetzt. Die Grünen kündigen eine schriftliche Anfrage an – und behalten sich weitere Schritte vor. Aufklärung wird von fast allen gefordert.
Landkreis – Dass der Beschluss des Kreistags zur Senderwiese in Hallbergmoos aus dem Jahr 2014 nicht umgesetzt wurde und das Areal deshalb nicht als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, hat für Irritationen gesorgt. Das Tagblatt hat sich bei den Fraktionssprechern im Kreistag umgehört, wie sie die Angelegenheit beurteilen. Von „Gar nicht schlimm“ und „Nichts passiert“ über „Kann schon mal passieren“ und „Das hatte seine Gründe“ bis zu „Das darf nicht passieren“ reichen die Einschätzungen. Und es ging um die Fragen, wie groß die Bedenken sind, dass dies kein Einzelfall war, und was man tun könnte, damit sich so etwas nicht wiederholt.
Manuel Mück (CSU): „Wie der Beschlussvorlage zu entnehmen ist, war das Verfahren ruhend gestellt. Daher kann aus meiner Sicht nicht von einer Nichtumsetzung des Beschlusses gesprochen werden, sondern vielmehr von einer Zurückstellung des Verfahrens. Dass das bei anderen Beschlüssen ebenso passiert ist, habe ich keine Bedenken, da ich grundsätzlich davon ausgehe, dass gefasste Beschlüsse ordnungsgemäß behandelt und von der Amtsspitze und der Verwaltung umgesetzt werden. Und da meinerseits keine entsprechenden Bedenken bestehen, sehe ich derzeit auch keinen Anlass, zusätzliche Maßnahmen oder Kontrollmechanismen einzuführen.“
Robert Weller (FW): „Hintergrund war, dass die Gemeinde Hallbergmoos zunächst die Aufnahme der Senderwiese in das Landschaftsschutzgebiet beantragt hat. Nach einem Planungsausschuss-Beschluss im Kreistag im Jahre 2014 hat die Verwaltung das Verfahren dann aber doch nicht aktiv weiterbetrieben, da die Gemeinde Hallbergmoos plötzlich andere Pläne geäußert hat. Im Laufe der Jahre und der verschiedenen Wechsel der Landräte und der Bürgermeister, gab es vermutlich immer wieder verschiedenste Absprachen, sodass es zu keinem Abschluss des Verfahrens kam. Ich glaube nicht, dass die Verwaltung hier absichtlich das Verfahren verzögert hat oder unnötig hat ruhen lassen. Immerhin wurde versucht, den Wünschen der Gemeinde keine Steine in den Weg zu legen. Natürlich gäbe es Möglichkeiten zum Controlling. Aber ich denke, das dürfte ein ganz seltener Einzelfall sein.“
Sabina Brosch (Grüne): „Unsere Fraktion und ich halten es nicht für richtig, über die damaligen Beweggründe zu spekulieren. Wir können das nicht für die früheren Landräte beantworten. Für uns als Kreistagsfraktion steht daher zunächst eine andere Frage im Mittelpunkt: Wie konnte es dazu kommen, dass ein Beschluss des Kreistags nicht umgesetzt wurde? Wir werden dazu eine schriftliche Anfrage stellen und erwarten eine nachvollziehbare Aufarbeitung des Vorgangs. Ob es weitere Fälle gibt, können wir derzeit nicht beurteilen. Genau deshalb ist eine transparente Aufklärung wichtig. Denn es geht hier nicht nur um die Senderwiese, sondern um ein grundsätzliches Prinzip: Kreistagsbeschlüsse sind umzusetzen – vollkommen unabhängig davon, ob sie der jeweiligen Verwaltung und/oder Verwaltungsspitze oder der politischen Mehrheit gefallen. Das ist ein fundamental grundsätzliches rechtsstaatliches Prinzip.
Wenn ein Beschluss nicht umgesetzt werden kann oder rechtliche Bedenken bestehen, muss das vonseiten der Verwaltung uneingeschränkt und zeitnah transparent gemacht und dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt werden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass Beschlüsse je nach persönlicher oder politischer Einschätzung umgesetzt oder nicht umgesetzt werden. Damit so etwas nicht wieder passiert, braucht es also nachvollziehbare Verfahren. Eine regelmäßige Berichterstattung über offene und erledigte Beschlüsse kann dazu beitragen, Transparenz und Verbindlichkeit zu schaffen. Wir werden zunächst eine schriftliche Anfrage zum Sachstand stellen. Auf Grundlage der Antworten werden wir bewerten, ob weitere Schritte erforderlich sind. Einen entsprechenden Antrag behalten wir uns ausdrücklich vor.“
Peter Warlimont (SPD): „Nach allem, was bekannt ist, ist die Gemeinde Hallbergmoos seinerzeit bald nach der Beschlussfassung im Kreistag auf das Landratsamt zugekommen, weil sie unschlüssig war, ob die Senderwiese nicht vielleicht doch mittelfristig eine bauliche Nutzung bekommen könnte. Dem hätte dann eine Aufnahme ins Landschaftsschutzgebiet entgegengestanden. Ein solches Ansinnen einer Gemeinde ist absolut nachvollziehbar, ein willkürlich beschlusswidriges Handeln der Landkreisverwaltung läge dann nicht vor.
Der Fehler liegt in der Tatsache, dass der Kreistag nicht darüber informiert und sein Einverständnis zum Anhalten des Verfahrens nicht eingeholt wurde. Insofern kann man vielleicht von ,fahrlässig beschlusswidrig‘ sprechen. Auf jeden Fall muss der Vorgang im Nachhinein noch aufgeklärt werden aus Gründen der Transparenz und um daraus Lehren zu ziehen. Sollte das an anderer Stelle auch einmal passiert sein, würde ich trotzdem von absoluten Einzelfällen und nicht von zielgerichtet willkürlichem Handeln ausgehen. Es erscheint sinnvoll, im Stabsumfeld der Landrätin die Aufgabe zu installieren, dass die Beschlüsse der Kreistagsgremien erfasst werden und ihr jeweiliger Bearbeitungsstand festgehalten wird.“
Melanie Daniel (AfD): „Die genauen Hintergründe sind uns derzeit nicht vollständig bekannt. Allerdings stellt sich für uns schon die Frage, wie es sein kann, dass ein vom zuständigen politischen Gremium angestoßenes Verfahren über Jahre nicht abgeschlossen wird. Wenn sich die Rahmenbedingungen ändern oder eine Umsetzung nicht möglich erscheint, muss das transparent kommuniziert und dem zuständigen Gremium zur erneuten Beratung vorgelegt werden. Hier sehen wir Aufklärungsbedarf. Wir möchten der Verwaltung keinesfalls pauschal unterstellen, dass Beschlüsse nicht umgesetzt werden. Dennoch zeigt dieser Fall, wie wichtig eine funktionierende Kontrolle durch die gewählten Volksvertreter ist. Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass demokratisch gefasste Beschlüsse ernst genommen und entsprechend behandelt werden. Wir könnten uns beispielsweise eine regelmäßige Übersicht über noch offene Kreistagsbeschlüsse vorstellen. Daraus sollte hervorgehen, wie der aktuelle Bearbeitungsstand ist, und weshalb es gegebenenfalls Verzögerungen gibt. So könnten die Kreisräte ihre Kontrollfunktion besser wahrnehmen und bei Bedarf frühzeitig reagieren.“
Manfred Reuß (ÖDP): „Wie in der Kreisausschusssitzung erläutert wurde, hat die Gemeinde Hallbergmoos den Antrag gestellt, die Senderwiese ins Landschaftsschutzgebiet aufzunehmen. Allerdings wurden dann vonseiten der Gemeinde auch wieder Bedenken geäußert. Es gab wohl ein gewisses Hin und Her, sodass man seitens des Landratsamtes erst einmal gezögert und wohl auch mit Einverständnis der Gemeinde den Prozess unterbrochen hat. Da kann ich das Vorgehen des Landratsamtes verstehen. Aus meiner Sicht werden Beschlüsse mehrheitlich umgesetzt, aber es gibt Beschlüsse, die vermutlich politisch bedingt nicht in ihrer vollen Tragweite und nicht immer berücksichtigt werden.
Ein gutes Beispiel ist der Energiewendebeschluss von 2007 – da fällt mir besonders viel ein: In mehreren Fällen wurden der Beschluss von der Politik und/oder Verwaltung grob missachtet und das in den wichtigsten Bereichen – Gebäude und Mobilität! Ich denke, es ist Aufgabe aller Führungsmitglieder des Landratsamtes, insbesondere der einzelnen Abteilungsleiter, sich um die Umsetzung der Beschlüsse zu kümmern. Das ist Paragraf 1 der Jobbeschreibung der Abteilungsleiter, und wer den nicht erfüllt, wird den ihm gestellten Aufgaben nicht gerecht. Ein eigenes Kontrollgremium sehe ich nicht. Ein jährlicher kurzer Bericht an das politische Gremium könnte helfen, setzt aber voraus, dass die Kreistagsmitglieder sich an alle Beschlüsse erinnern. Das sehe ich schon zweimal nicht.“
Tobias Weiskopf (FDP): „Ein einmal gefasster Beschluss ist grundsätzlich umzusetzen. Wenn sich wie im Fall der Senderwiesen neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten ergeben, kann und muss der Kreistag frühere Entscheidungen gegebenenfalls überprüfen und anpassen. Politische Entscheidungen sind schließlich nicht in Stein gemeißelt und in aller Regel auch revidierbar. Solange ein Beschluss aber Bestand hat, muss er auch konsequent verfolgt werden. Eine politische Steuerungs- und Kontrollfunktion wollen wir mit unserem Antrag stärken (wir haben berichtet). Insofern sehe ich die Senderwiese ausdrücklich vom Anliegen unseres Antrags umfasst.“
Johannes Pokorny (Linke): „Natürlich ist die Verwaltung verpflichtet, die vom Kreistag gefassten Beschlüsse ordnungsgemäß umzusetzen, und es ist die Aufgabe der Landrätin/des Landrats, dies zu gewährleisten. Jedoch kommt es durch Personalveränderungen auch zur Verschleppung von Beschlussumsetzungen. Vor allem in einer Phase der Amtsübergabe ist das Potenzial hoch, dass Beschlüsse ,vergessen‘ werden. Ich nehme an, hier war das der Fall.
Für mich liegt also die Verantwortung für die fehlende Umsetzung beim ehemaligen Landrat Hauner. Aber es ist auch an den Kreisräten, heute wie damals, die Arbeit des Landratsamts zu kontrollieren und gegebenenfalls Missstände anzusprechen. Die Gefahr, dass Beschlüsse nicht umgesetzt werden, besteht natürlich immer. Sei es den fehlenden Kapazitäten im Amt oder dem fehlenden Willen der Amtsleitung geschuldet. Ich sehe es jedoch nicht als zielführend an, eine Atmosphäre des Misstrauens zu schaffen.“
Maria Lintl (FSM), 3. Landrätin, sah sich zeitlich außerstande, die drei Fragen bis Redaktionsschluss zu beantworten.