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Gesundheitswesen: Was bringt die Notfallreform?

Дата публикации: 15-10-2026 13:42:00




Schmerzen, plötzliches Unwohlsein, Unfall - wohin soll man sich wenden, wenn es schnell gehen muss? Jetzt sollen die Abläufe im Notfall mit einer umfassenden Reform verbessert werden.



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Gesundheitswesen Was bringt die Notfallreform?

Berlin · Schmerzen, plötzliches Unwohlsein, Unfall - wohin soll man sich wenden, wenn es schnell gehen muss? Jetzt sollen die Abläufe im Notfall mit einer umfassenden Reform verbessert werden.

15.10.2026 , 15:42 Uhr

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Was bringt die Notfallreform?

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Foto: Jens Büttner/dpa/Jens Büttner

Bei Not- und Unfällen sollen Patientinnen und Patienten in Deutschland künftig zielgenauer und besser versorgt werden. Nach jahrelangen Vorarbeiten beschloss der Bundestag in Berlin eine Reform der Notfallversorgung - ein Überblick:

Wie kam die Reform zustande?

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) dankt im Plenum ausdrücklich seinen Amtsvorgängern Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD), die die Reform angestoßen und erarbeitet hätten. Notaufnahmen sind seit Jahren landauf, landab überfüllt. Bereits im Juli 2024 hatte Lauterbach eine Runderneuerung der Notfallversorgung in Deutschland versprochen. Jede und jeder Dritte in einer Notaufnahme wäre in einer Praxis besser aufgehoben, sagte Lauterbach damals. Gegen das lange Warten und den Stress beim Personal sollte eine bessere Steuerung helfen. Die Reform sollte Anfang 2025 in Kraft treten. Doch dann kam das vorzeitige Ende der damaligen Ampelregierung dazwischen.

Was kann man tun, wenn man schnell Hilfe braucht?

Hilfesuchende können wie bisher die einheitliche ärztliche Bereitschaftsnummer 116117 oder die Notrufnummer 112 wählen. Die Nummern und die dahinterliegenden Abläufe sollen besser verzahnt werden. „Künftig macht es bei einem gesundheitlichen Notfall keinen Unterschied mehr, welche der beiden Nummern Hilfesuchende wählen“, erläutert die Chefin des Ersatzkassenverbands vdek, Ulrike Elsner, „sie durchlaufen dieselbe telefonische Ersteinschätzung und werden gezielt in die passende Versorgungsebene gesteuert.“

Unter der 116117 soll für Akutfälle flächendeckend rund um die Uhr eine telefonische oder videounterstützte Versorgung zur Verfügung stehen, bei Bedarf auch eine aufsuchende. Vor allem sollen alle Anruferinnen und Anruferinnen und die Hilfesuchenden vor Ort eine fachliche Ersteinschätzung erhalten. Festgelegt werden soll, welche Hilfe jemand braucht. Linnemann: „Je nach Dringlichkeit werden dann die Patienten in eine Arztpraxis, in eine Notdienstpraxis oder in die Notaufnahme einer Klinik vermittelt - je nach Schwere mit oder ohne Rettungsdienst.“ 

Was sind Integrierte Notfallzentren?

Sie sind ein weiteres Kernstück der Reform. Wohin geht es für die Hilfesuchenden als nächstes - in die Notaufnahme oder eine nahe Notdienstpraxis? In diesen an Kliniken angedockten Zentren soll Patientinnen und Patienten nach der Ersteinschätzung der weitere Weg gewiesen werden. Während der Sprechstundenzeiten sollen sie in eine Kooperationspraxis geleitet werden können, sonst auch in eine Notdienstpraxis des Zentrums. „Mit diesem Notfallwegweiser kommen die Patienten so immer an die richtige Stelle“, sagt Linnemann. 

„Die Notaufnahmen werden entlastet und können sich in Zukunft auf die Fälle konzentrieren, die wirklich schnelle Hilfe brauchen.“ Rettungsdienste würden nicht mehr so oft unnötig gebunden, Notaufnahmen von vermeidbaren Behandlungsfällen entlastet.

Welche Rolle spielt die Digitalisierung? 

Eine große, denn die Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und die Rettungsleitstellen sollen sich digital zu Gesundheitsleitsystemen weiterentwickeln. Es geht um die Abläufe hinter den Telefonnummern und Tresen. Jedes Hilfeersuchen soll auf der Grundlage abgestimmter Abfragesysteme und verbindlicher Zuständigkeitsvereinbarungen mit allen schon erhobenen Daten weitergeleitet werden. Das Leitsystem soll, wenn nötig, Menschen auch zum Beispiel an palliative oder sozialpsychiatrische Dienste führen können. Hilfe und Schonung der Ressourcen der Notfallversorgung sollen Hand in Hand gehen. 

Was soll sich bei der medizinischen Notfallrettung ändern?

Beim Rettungsdienst gilt die Aufteilung der Kosten seit Langem als Missstand. Nun soll die Notfallrettung im Gesetz als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden. Notfallmanagement, Versorgung vor Ort und Transport werden als Behandlungsteile anerkannt „und nicht länger allein der Transportauftrag durch die Krankenkassen finanziert“, wie das Ministerium betont. Heute gibt es laut Regierung zu viele und teure „Fehlfahrten“. 

Wie reagieren Krankenkassen und Verbände?

Kassenverbandschefin Elsner zeigt sich erleichtert nach den Jahre währenden Vorbereitungen: „Es ist geschafft.“ Neben der eigentlichen Reform begrüßte sie auch eine kurzfristig aufgenommene Regelung, nach der Ärztinnen und Ärzte in Praxen ab dem kommenden Jahr mehr Termine an die Terminservicestellen 116117 melden sollen. „Nur so können diese ihrer Aufgabe auch nachkommen“, sagt Elsner, die Kassen wie TK oder Barmer vertritt. Handlungsbedarf zeige auch ein Blick auf die Kosten: So seien die Ausgaben für den Rettungsdienst von 4,4 Milliarden Euro 2013 auf 8,1 Milliarden 2025 gestiegen. „Mit der Reform können wir eine leistungsfähige Notfallversorgung erreichen, ohne die Beitragszahlenden durch unnötige Kosten zusätzlich zu belasten“, so Elsner.

Im Bundestag stimmten neben der Koalition auch die Grünen für die Reform. AfD und Linke enthielten sich. Wie bereits mehrere Rednerinnen und Redner der Opposition im Plenum erinnert auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz erinnert an die begrenzten personellen Ressourcen in Kliniken und Praxen. „Wochenenden, Feiertage und Nachtstunden bleiben die Krisenzeiten“, sagt Vorstand Eugen Brysch. „Zwei Bevölkerungsgruppen haben es besonders schwierig. Dazu gehören Hochbetagte und Menschen mit Sprachbarrieren.“ Vollkommen ungelöst bleibe die Erreichbarkeit niedergelassener Praxen. Auch das Fehlen einer kurzfristigen Terminvergabe bemängelt der Verbandsvorstand.

© dpa-infocom, dpa:261015-930-845099/1

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