Die Roma-Familie J. kam Mitte der 1980er-Jahre nach Deutschland, einige ihrer Mitglieder wurden seitdem immer wieder straffällig. Es gelang den Behörden aber nie, Kriminelle aus dem Clan abzuschieben.
Die Roma-Familie J. kam Mitte der 1980er-Jahre nach Deutschland, einige ihrer Mitglieder wurden seitdem immer wieder straffällig. Es gelang den Behörden aber nie, Kriminelle aus dem Clan abzuschieben.
Der Skandal rund um die berüchtigte Coesfelder Liste weitet sich aus: So geht es nach FOCUS-online-Recherchen dabei auch um einen kriminellen Clan aus Serbien, deren Mitglieder trotz diverser Straftaten und Verurteilungen nie durch die Kölner Ausländerbehörde abgeschoben wurden.
Seit Monaten müssen sich drei Hauptangeklagte der Roma-Großfamilie J. vor dem Kölner Landgericht verantworten. Anfangs ging es um Menschenhandel, die Bildung einer kriminellen Vereinigung, schweren Bandendiebstahls. Inzwischen aber hat die Wirtschaftsstrafkammer das Verfahren auf Geldwäsche und Sozialleistungsbetrug gegen Mila J., ihre Schwester Svetlana (alle Vornamen geändert, Anm der Red.) und deren Vater reduziert.
Den Sozialhilfebetrug, insgesamt gehe es um 138.000 Euro, halte sie für erwiesen, erklärt die Staatsanwältin in Saal 210 des Landgerichtes Köln am 6. Oktober. Auf der Anklagebank schüttelt Svetlana J. den Kopf. Die Strafverfolgerin fordert in ihrem Plädoyer für die Angeklagten Haftstrafen zwischen eineinhalb und drei Jahren plus zwei Monate. Zudem soll das Haus der Familie im Kölner Stadtteil Ostheim beschlagnahmt werden. Die Villa sei maßgeblich mit erschwindeltem Geld aus der Staatskasse finanziert worden, so das Fazit.
Zudem sollen die Angeklagten mit teuren Fahrzeugen unter anderem der Marke Porsche gehandelt haben. Knapp eine halbe Million Euro sollen die Angeklagten beim Ankauf hochwertiger PKWs gezahlt haben. Bei der Razzia in der Ostheimer Villa wurden noble Rolex-Uhren gefunden, sowie Goldschmuck im Wert von etwa 18.000 Euro nebst knapp 17.000 Euro Bargeld, das sich in einer Socke fand. Selbst die jüngste Tochter der Familie trug eine Schnullerkette aus Gold.
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Die Familienzweige des Kölner Roma-Clans J. füllen seit Jahrzehnten die Strafakten. Mindestens zehn Angehörige von ihnen stehen auch auf der Coesfelder Liste, die 471 ausreisepflichtige Personen aus Westbalkanstaaten benennt, die das Kölner Ausländeramt bisher nicht abgeschoben hat.
Demnach wurden gut 90 Ermittlungsverfahren allein gegen den J.-Clan aktenkundig. Mal ging es um Diebstähle, Drogenhandel, Wohnungseinbrüche, aber auch um Raub, Betrug, gefährliche Körperverletzung oder auch Geldwäsche. Die Beute stammte den Ermittlungen zufolge aus bundesweiten Diebeszügen in Seniorenheimen.
Inzwischen wurden etliche Angehörige der serbischen Großfamilie in Köln zu einem bis sechs Jahren Strafhaft verurteilt. Abschiebungen blieben bisher aus.
Im aktuellen Verfahren um den mutmaßlichen Sozialleistungsbetrug vor dem Kölner Landgericht wird einmal mehr deutlich, mit welcher kriminellen Energie die Angeklagten bereits in der Vergangenheit teils vorgingen.
Dies jedenfalls legen hunderte Seiten ihrer Ausländerakten nahe, in denen es um Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaften sowie um Gerichtsurteile geht. So weist das Bundeszentralregister allein für die Angeklagte Svetlana J. zwölf Einträge auf. Zuletzt verhängte das Amtsgericht Heidelberg am 18. Dezember 2018 zwei Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe wegen Wohnungseinbruchs.
Als die Einbrecherin in den Offenen Vollzug nach Euskirchen kam, soll sie erneut die kriminellen Aktionen der Familie gesteuert haben. Dabei ging es laut Staatsanwaltschaft darum, vor allem „Nicht-Romas“ auszunehmen.
Im November 1985 reiste die aus dem Ex-Jugoslawien stammende Familie J. von Italien nach Deutschland ein. Svetlana war damals acht Jahre alt. In der Folge wurden mehrere Asylanträge gestellt. Aber schon im Mai 1988 hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Begehren als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Nachdem alle Rechtswege ausgeschöpft waren, kündigte das Kölner Ausländeramt die Abschiebung nach Serbien-Montenegro an.
Die Rückführung aber konnte nicht vollzogen werden, weil die Familie in die Niederlande verschwand. Als die Sippe wieder nach Deutschland zurückgekehrt war, kündigte das Kölner Ausländeramt am 1. Juni 2004 per Ordnungsverfügung erneut „die zwangsweise Entfernung (Abschiebung)“ an: „Sie sind verpflichtet, das Bundesgebiet unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 01.07.2004 zu verlassen.“ Viel Lärm um nichts: Der Androhung folgten keine Taten.
Statt die Familie abzuschieben, wurde sie jahrelang geduldet. Dabei half häufig ein Anwalt, der immer wieder Widerspruch gegen die Ausweisungsverfügung einlegte: Svetlana und ihre Angehörigen waren ohne Pass nach Deutschland eingereist. Und ohne Ausweis wollte Serbien-Montenegro die Familie nicht zurücknehmen.
Jahr für Jahr verlängerte die Stadt die Duldung, scheinbar wie selbstverständlich. Da spielte es offenbar auch keine Rolle, dass Svetlana keinerlei Initiative zur Beschaffung von Passersatzpapieren zeigte.
Als der Druck seitens der Stadt zeitweilig zu groß wurde, fuhr sie laut Akte zwar zweimal zum serbischen Generalkonsulat in Düsseldorf. Sie wurde aber nicht vorgelassen, weil sie die nötigen Unterlagen für einen Passantrag nicht mitgebracht hatte. „Bis heute hat sie kein gültiges Passpapier vorgelegt und auch bei der Passersatzpapierbeschaffung nicht mitgewirkt.
Die Identität konnte aufgrund fehlender Mitwirkung bis heute nicht geklärt werden“, konstatierten die städtischen Sachbearbeiter mehrfach. Konsequenzen gab es quasi nicht. Abgesehen von geringfügigen Bußgeldern hatte es auch keine Folgen, dass Svetlana sich nicht an die Duldungsauflage hielt, sich lediglich in Köln aufhalten zu dürfen. Immer wieder wurde sie anderswo im Bundesgebiet aufgegriffen.
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Ähnlich verhielt es sich bei ihrer mitangeklagten, drei Jahre jüngeren Schwester Mila, die zumindest für die Staatsanwaltschaft als die eigentliche Drahtzieherin für den Sozialleistungsbetrug gilt.
Mit neun Jahren fällt sie bereits wegen Ladendiebstahls auf. Mit zwölf wird das Mädchen erneut wegen gemeinschaftlichen Diebstahls erwischt. Da sie strafunmündig ist, geschieht nichts. Ein Verfahren reiht sich an das nächste. Allein 1996 verübte die Jugendliche Dutzende Taten.
Immer wieder kommt Mila J. mit Sozialstunden davon. Ende der 1990er gibt es gegen die Serbin bereits mindestens zehn Anklagen. Im August 1999 verhängt ein Amtsrichter einen kurzen Freiheitsarrest. Die Intensivtäterin ist 18 Jahre alt. Das Ausländeramt weiß um die Strafverfahren, spricht aber stets aufs Neue eine Duldung aus. Später dann verschwinden die Eintragungen aus dem Bundeszentralregister.
Bei jugendlichen Straftätern werden nach fünf Jahren jene Schuldsprüche getilgt, die nicht über ein Jahr Freiheitsstrafe hinausgehen. Mila J. darf denn auch auf eine blütenreine Weste zurückschauen, da sie als Erwachsene zunächst nicht mehr strafrechtlich auffällt.
Im Jahr 2010 kann Mila gar Minijobs als Aushilfe nachweisen, die laut den Anklägern allerdings nur zum Schein bestanden haben sollen. Fünf Jahre später beantragt die Serbin mithilfe ihres Anwalts ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Form einer Niederlassungserlaubnis. Derweil soll sie laut Anklage die Diebestouren für Familienmitglieder mitorganisiert und die kriminellen Einnahmen verwaltet haben.
So etwa jene ihres Neffen und dessen junger Frau Danica S.. Letztere war bereits als Jugendliche wegen diverser Beutezüge aufgefallen. Am 22. April 2010 sollte sie als Kind mit ihrer Familie, die ebenfalls bei der Justiz aktenkundig ist, abgeschoben werden. Doch auch daraus wurde nichts.
Mit 16 Jahren soll der Teenager laut Staatsanwaltschaft an die Familie J. zwecks Heirat nach Roma-Art als „gute Diebin“ verkauft worden sein. Ende Mai 2018 erhob die Staatsanwaltschaft gegen die damals 18-jährige Bosnierin und ihren Mann Anklage wegen schweren Bandendiebstahls.
Obschon das Kölner Ausländeramt über den Vorgang und zwei Vorstrafen unterrichtet war, unterbreitete das Bleiberechtsprogramm der Stadt Köln für Langzeitgeduldete Danica S. im Frühjahr 2019 einen Termin, um sie in das Projekt aufzunehmen.
Auf FOCUS-online-Anfrage wollte sich die Stadt zu dem Vorgang mit dem Hinweis auf den Datenschutz nicht äußern. Im Jahr 2021 wurde Danica S. zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Auch sie steht auf der Coesfelder Liste, wird aber nicht ausgewiesen.
Der Clan J. gliedert sich in mindestens in vier Großfamilien. Neben einem französischen Ableger leben drei Sippen in Köln. Viele von ihnen sind Stammgäste bei Justiz und Polizei. Obwohl schon vor Jahrzehnten ausreisepflichtig, werden sie weiterhin in Köln geduldet und besitzen teilweise einen Aufenthaltsstatus.
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