Die Vorwürfe gegen Serhii K. wiegen schwer: Die Bundesanwaltschaft beschuldigt den ukrainischen Ex-Offizier, für den Nord-Stream-Anschlag verantwortlich zu sein. Die Verteidigung sieht sich in einem Dilemma - und versucht mit verschiedensten Mitteln, die Anklage abzuwenden.
Die Vorwürfe gegen Serhii K. wiegen schwer: Die Bundesanwaltschaft beschuldigt den ukrainischen Ex-Offizier, für den Nord-Stream-Anschlag verantwortlich zu sein. Die Verteidigung sieht sich in einem Dilemma - und versucht mit verschiedensten Mitteln, die Anklage abzuwenden.
Die Verteidigung fährt im Nord-Stream-Prozess alle verfügbaren Geschütze auf. Sie moniert einzelne Verfahrensaspekte, sie argumentiert mit der Menschenwürde und verweist auf internationales Recht. Die drei Anwälte von Serhii K. tun alles, um dem am Mittwoch begonnenen Strafprozess gegen ihren Mandanten die Basis zu entziehen– bis hin zum Antrag, das Verfahren komplett einzustellen. Sie bedienen sich dafür einer Art Zwiebelschicht-Taktik.
Die Vorwürfe wiegen schwer: Die Bundesanwaltschaft beschuldigt den Ukrainer, für die Anschläge auf die Pipelines Nord-Stream 1 und 2 im September 2022 verantwortlich zu sein.
Sogar von einem Kriegsverbrechen des Ex-Soldaten ist die Rede. In einem Staatsschutzverfahren muss sich K. deshalb unter hohen Sicherheitsvorkehrungen vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg verteidigen. Die Anklage umfasst fast 140 Seiten. Auch das Interesse an dem Prozess ist riesig: Mehr als 100 Medienvertreter haben sich für das Verfahren akkreditiert. Es ist wohl das erste Mal, dass sich ein Ukrainer wegen eines möglichen Kriegsverbrechens in Deutschland verantworten muss.
Aus Sicht der Verteidigung gibt es dafür allerdings gar keinen Grund. „Es gibt keinen unmittelbaren Nachweis“, argumentiert Verteidiger Lars Brögeler. Kollege Nicola Canestrini merkt an, dass auf der Segeljacht „Andromeda“ weder Fingerabdrücke noch DNA-Spuren von Serhii K. gefunden worden seien. Auch Zeugen für seine Beteiligung gebe es nicht. Kein Beweismittel bringe den Ukrainer mit der Tat in Verbindung – nur eine Kette von Indizien. Doch selbst die abgehörten Telefonate mit seiner Frau belasteten K. nicht.
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Oberstaatsanwalt Stefan Schmidt sieht das anders. Die Bundesanwaltschaft will in dem Verfahren belegen, dass Serhii K. im April 2022 den Entschluss fasste, die Nord-Stream-Pipelines zu zerstören. Dafür habe er Taucher, Skipper, Sprengstoff- und Pioniersoldaten angeheuert, und habe sie „kommandieren, beaufsichtigen und anleiten“ sollen – „mit Billigung staatlicher Stellen in der Ukraine“, so Schmidt. Für die Verteidigung ist das lediglich eine unbelegte Annahme.
Anfang September 2022 ist K. der Anklage zufolge mit einem gefälschten ukrainischen Pass über Polen nach Deutschland gereist. Von Rügen aus habe das Team die Segeljacht in die Nähe von Bornholm gesteuert, um jeweils sechs 14 Kilogramm schwere, hochexplosive Sprengsätze mit Zeitzündern an den Pipelines in bis zu 80 Metern Meerestiefe anzubringen. Die Bundesanwaltschaft sieht damit neben dem Kriegsverbrechen – Zerstörung eines zivilen Objekts – auch den Tatbestand der verfassungsfeindlichen Sabotage als gegeben an.
Eine große Frage ist, ob diese Argumentation hält. Und hier setzt die Zwiebel-Taktik der Anwälte ein. Die erste Schicht: Die Verteidigung sieht in den Pipelines keine zivile Infrastruktur, sondern eine russische Waffe: Als Mehrheitseigentümer von Nord-Stream sei Staatskonzern Gazprom in den völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine direkt verwickelt. „Die Erlöse fließen in den Haushalt des Angreifers“, sagt Canestrini.
Gazprom habe selbst militärische Verbände aufgestellt und finanziert, die an Kampfhandlungen in der Ukraine teilgenommen hätten. Zudem habe Russlands Machthaber Wladimir Putin die Pipelines als Druckmittel gegen die EU eingesetzt, um die Sanktionen aufzuheben. Damit seien die Pipelines ein legitimes Angriffsziel – und der Vorwurf eines Kriegsverbrechens vom Tisch.
Damit nicht genug: Denn selbst wenn es sich um ein Kriegsverbrechen handeln sollte und K. die Operationsleitung gehabt hätte, ergebe sich daraus nicht unbedingt eine Strafbarkeit für den Angeklagten. „Der Rechtsbruch müsste offensichtlich erkennbar sein“, argumentiert der dritte Verteidiger, Jes Meyer-Lohkamp. Für ihn sei eine „entscheidende Frage“, wie die individuelle Verantwortlichkeit eines einzelnen Soldaten rechtlich zu bewerten sei, der in einer Befehlskette die Befehle ausführe.
Hier spricht Meyer-Lohkamp vom „Dilemma der Verteidigung“. Denn der Ex-Offizier K. sei zur Geheimhaltung verpflichtet. Von seinen direkten Vorgesetzten habe er keine Aussagegenehmigung erhalten. Aus diesem Grund dürfe K. nichts zur Aufklärung beitragen, sich noch nicht einmal selbst entlasten. Canestrini konkretisiert: „Wenn er die Tat bestreitet oder bestätigt, ist das eine Straftat nach ukrainischem Recht.“
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Entsprechend vorsichtig drückt sich Meyer-Lohkamp aus, als er gleich zum Prozessauftakt fordert, das Verfahren einzustellen. Denn ein „vermutetes taktisches Vorgehen“ zum Beispiel sei eben ein ukrainisches Staatsgeheimnis, genauso die „mögliche Rolle“ von Serhii K. oder sein „möglicher konkreter Tatbeitrag“.
Wegen seiner Schweigepflicht habe der Ex-Offizier jedoch gar keine Möglichkeit, sich in einem Verfahren zu verteidigen. Noch nicht einmal mit seinen Anwälten könne er frei über die Vorwürfe reden. Ein faires Verfahren, das K. aufgrund seiner Menschenwürde zustehe, sei damit unmöglich. Dem Gericht fehle deshalb außerdem die „tatsächliche Grundlage eines möglichen Befehls“.
Dass K. an diesem Mittwoch überhaupt in Saal 237 im Hamburger Strafjustizgebäude als Angeklagter Platz nimmt, ist für Canestrini eine weitere Ungerechtigkeit. Im August 2025 wurde K. in Italien wegen des Vorwurfs der verfassungsfeindlichen Sabotage und des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion festgenommen und an Deutschland überstellt. „Von einem Kriegsverbrechen war damals keine Rede. Heute ist es der Kern der Anklage“, moniert der Verteidiger. Darüber hätten die italienischen Stellen jedoch nie entschieden, seien noch nicht einmal dazu gefragt worden.
Deutschland habe die Übergabe letztlich „erschlichen“, so Canestrinis Vorwurf, der das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttere. Oberstaatsanwalt Schmidt lässt diese Kritik an sich abperlen. Die Vorwürfe gegen K. seien eben im Zuge der Ermittlungen erweitert worden. Erst im Nachgang habe es Erkenntnisse über die persönliche Situation des Angeklagten und dessen Einbindung in die ukrainische Armee gegeben. „Die Frage ist rechtlich bedeutungslos“, wiegelt Schmidt ab.
Im Zuge der Beweisaufnahme wird es für das Gericht in den kommenden Monaten viele Fragen zu klären geben. Die Vorsitzende Richterin, Anne Meier-Göring, hat die „leidenschaftlichen Opening Statements“, wie sie selbst humorvoll sagt, zur Kenntnis genommen. Die juristischen Fronten sind abgesteckt. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 27. Oktober angesetzt.
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