Eine Frau aus dem Baskenland bezog staatliche Unterstützung, obwohl sie über ein Vermögen verfügt. Nun hat ein Gericht entschieden, dass sie die gezahlten Leistungen zurückzahlen muss.
Eine Frau aus dem Baskenland bezog staatliche Unterstützung, obwohl sie über ein Vermögen verfügt. Nun hat ein Gericht entschieden, dass sie die gezahlten Leistungen zurückzahlen muss.
In Spanien sorgt der Fall einer Frau für Aufsehen, die trotz eines Vermögens von mehr als 600.000 Euro finanzielle Unterstützung bezogen hat. Dabei handelt es sich um eine bedarfsorientierte Unterstützung für Opfer von geschlechtsspezifischer oder sexueller Gewalt.
Das Oberste Gerichtshof des Baskenlandes entschied, dass die Klägerin Beihilfen in Höhe von 1615 Euro zurückzahlen muss. Wie das spanische Regionalmedium „El Diario Vasco“ berichtet, bestätigten die Richter damit eine vorangegangene Entscheidung der staatlichen Arbeitsverwaltung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Behörde prüfte nachträglich die Akten und stellte fest, dass die Empfängerin nicht bedürftig war. Auf ihrem Bankkonto lagen Ersparnisse von mehr als 600.000 Euro. Zudem bezog die Frau monatliche Einkünfte von über 2600 Euro, die sich unter anderem aus Immobilienmieten und Kapitalerträgen zusammensetzten. Dadurch überschritt sie die gesetzlichen Einkommensgrenzen für die beanspruchte Hilfe deutlich.
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Zuvor hatte die Klägerin eine spezielle Unterstützung beantragt, die für Opfer von geschlechtsspezifischer oder sexueller Gewalt vorgesehen ist. Diese Beihilfe wurde ihr zunächst für einen Zeitraum von drei Monaten bewilligt. Nach Angaben von „El Diario Vasco“ sah die Arbeitsverwaltung die Voraussetzungen für die Auszahlung der Gelder aufgrund der mangelnden Hilfsbedürftigkeit als nicht gegeben an.
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Gegen den Rückforderungsbescheid wehrte sich die Betroffene vor Gericht und plädierte auf ihren guten Glauben. Sie argumentierte, der Fehler liege allein bei der prüfenden Behörde, weshalb sie das Geld nicht zurückzahlen müsse. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch zurück und erklärte die Rückforderung für rechtens. Wie „El Diario Vasco“ berichtet, schützt die Berufung auf ein behördliches Versehen in einem solchen Fall nicht vor der Pflicht zur Erstattung.
Seit 2024 gibt es in Spanien eine eigene Regelung für finanzielle Hilfen an Opfer sexueller Gewalt. Das Real Decreto 664/2024 legt Einkommensgrenzen fest. Als anrechenbare Einkünfte gelten unter anderem Erträge aus Arbeit, Kapital und Immobilien. Zusätzlich kann ein Prozentsatz des Marktwerts des Vermögens berücksichtigt werden.
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Wer in Deutschland Arbeitslosengeld I bezieht, muss nicht um Einkünfte aus Mieteinnahmen fürchten. Auch das Einkommen eines Partners ist laut der Bundesagentur für Arbeit für das Arbeitslosengeld unerheblich. Des Weiteren werden die Ersparnisse von einem Bezug von Arbeitslosengeld nicht berührt.
Anders sieht das bei der Grundsicherung aus. Diese erhalten nur bedürftige Personen. Wer Einkommen hat oder Vermögen besitzt, muss damit seinen Lebensunterhalt zunächst sichern, so die Bundesagentur. Allerdings gibt es folgende Freibeträge:
Das Bürgergeld wurde am 1. Juli 2026 in die Grundsicherung überführt. Auch das Zusammenleben mit anderen Personen in einem Haushalt kann sich auf die Höhe der Grundsicherung auswirken.