Obwohl der Sommer vorbei ist, sinken die Trinkwasserreserven in der Deutschschweiz weiterhin dramatisch. Deshalb schränkt die Gemeinde Mellingen den Wasserverbrauch ein.
Obwohl der Sommer vorbei ist, sinken die Trinkwasserreserven in der Deutschschweiz weiterhin dramatisch. Deshalb schränkt die Gemeinde Mellingen den Wasserverbrauch ein.
Der extrem trockene Sommer ist vorbei. Doch auch im Herbst lässt der Regen in der Deutschschweiz auf sich warten, sodass die Pegelstände vielerorts außergewöhnlich niedrig sind. So sank beispielsweise der Eigendeckungsgrad in der Gemeinde Mellingen AG von 84 Prozent im Februar auf nur noch 25 Prozent. 75 Prozent des Trinkwassers muss Mellingen aus Baden beziehen, was dort ebenfalls an die Grenzen stößt.
Deshalb hat die Gemeinde den Wasserverbrauch ab Montag eingeschränkt, um die Trinkwasserversorgung in den kommenden Wochen und Monaten zu sichern, wie der „Reussbote“ berichtet. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit einer Buße von bis zu 2000 Franken (etwa 2146 Euro) rechnen.
„Eigentlich braucht es ja weniger Wasser, wenn alles grün ist. Wenn jetzt aber aus falscher Sicherheit der Rasen wieder getränkt wird, steigt der Wasserverbrauch“, erklärte Mellingens Brunnenmeister Roger Knöpfel gegenüber dem „Reussboten“. Auch Regen bringe nicht sofort Entspannung. Selbst bei länger anhaltenden Niederschlägen könne es zwei bis drei Monate dauern, bis sich die Quellen erholen.
Ab sofort sind unter anderem das Bewässern von Rasenflächen, das Waschen von Autos, das Befüllen von Pools sowie das Abspritzen von Wegen und Plätzen untersagt. Auch öffentliche Laufbrunnen wurden abgestellt. Ausgenommen ist lediglich das Gießen von Nutzpflanzen oder persönlich wertvollen Pflanzen mit der Gießkanne.
Nicht nur in der Schweiz ist Wasser ein wertvolles Gut, auch in mehreren deutschen Landkreisen und Städten bestehen aktive Verbote zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern. Aufgrund der extremen Sommerhitze haben zahlreiche Kommunen ihre im Sommer erlassenen Allgemeinverfügungen bis in den Herbst hinein verlängert.
So wurde das Verbot im Zollernalbkreis etwa gerade erst per neuer Allgemeinverfügung bis zum 30. November 2026 verlängert. Im Landkreis Heilbronn und in der Landeshauptstadt Stuttgart gelten die Einschränkungen bis zum 31. Oktober 2026, im Landkreis Nordsachsen vorerst bis zum 15. Oktober 2026.
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