Polizei und Verbraucherschützer warnen vor Betrügern auf Kleinanzeigen. So erkennen Sie die häufigsten Maschen und schützen Geld, Daten und Ware.

Wo sind denn die Daten? Mit den richtigen Tipps geben Sie Betrügern auf Kleinanzeigen keine Chance.
Foto: Kleinanzeigen, iStock.com/PUGUN SJ
Polizei und Verbraucherschützer warnen vor Betrügern auf Kleinanzeigen. So erkennen Sie die häufigsten Maschen und schützen Geld, Daten und Ware.
Auf Kleinanzeigen-Portalen wechseln täglich Tausende Artikel den Besitzer. Doch zwischen seriösen Verkäufern und Käufern tummeln sich auch Kriminelle, die Geld, Waren oder persönliche Daten erbeuten wollen.
Polizei und Verbraucherschützerwarnen deshalb vor den häufigsten Betrugsmaschen und nennen fünf einfache Regeln, mit denen Nutzer das Risiko deutlich senken können.
Die wichtigste Regel lautet: Kommunikation immer über den Chat der jeweiligen Plattform führen. Wer auf WhatsApp, E-Mail oder andere Messenger wechselt, landet deutlich häufiger im Visier von
Betrügern. Auch Links oder QR-Codes, die angeblich der Zahlungsabwicklung dienen, sollten Nutzer grundsätzlich meiden.
Trotz aller Warnungen werden die Tricks der Täter immer raffinierter. Manche verschicken gefälschte Nachrichten zur "sicheren Bezahlung", andere locken mit unrealistisch günstigen Angeboten oder missbrauchen die Daten ihrer Opfer für weitere Betrugsversuche.
Die fünf wichtigsten Tipps von Polizei und Verbraucherschützern
User sind den Gaunern nicht schutzlos ausgeliefert. Im Gespräch mit COMPUTER BILD verrät Jöran Rieß, Leiter des "Trust and Safety"-Teams von Kleinanzeigen, worauf Sie beim Ein- und Verkaufen auf der Plattform achten sollten. Das fängt mit einem ganz einfachen Grundsatz an. "Wenn etwas zu gut aussieht, um wahr zu sein, dann kann es auch nicht wahr sein. Zu 99 Prozent handelt es sich dann um Betrug", so Rieß. Nutzerinnen und Nutzer sollten sich also auf der Jagd nach einer neuen PlayStation 5 nicht von traumhaften Anzeigen blenden lassen. Im Folgenden zeigt die Redaktion fiese Tricks und gibt Hilfestellung fürs Erkennen.
Der erschlichene UmtauschBeschädigte Geräte tauscht man in der Garantiezeit beim Hersteller. Und wenn die um ist, tauschen einige die Geräte bei Kleinanzeigen mit einer fiesen Masche! Sie suchen ganz gezielt den Artikel, den sie zu Hause bereits haben und der beschädigt ist. Also etwa ein iPhone mit gesplittertem Display oder eine Küchenmaschine, die mal hinuntergefallen ist. Der Kauf wird ganz normal über PayPal Waren und Dienstleistungen oder das Kleinanzeigensystem abgewickelt. Sobald die Ware ankommt, wird sie ausgepackt, das beschädigte Gerät in das Paket gesteckt und fotografiert. Dann melden sich die Betrüger beim Verkäufer und reklamieren, dass die Ware beschädigt gekommen sei und sie das Geld zurückwollen. Sieht der Verkäufer oder die Verkäuferin das nicht ein, wenden sie sich mit den Fotos an den Käuferschutz.
Die Lösung: Machen Sie vor dem Versenden Fotos von Seriennummern, IMEIs und Ähnlichem, damit Sie belegen können, dass das kaputte Gerät nicht das von Ihnen verschickte ist.
Gib mir deine IBANBei dieser Masche geht es ausnahmsweise nicht darum, Geld oder Waren zu stehlen, sondern um das Vorbereiten eines anderen Diebstahls. Die Betrüger geben sich als Käufer aus und bekunden Interesse an einem Artikel. Sie einigen sich auf einen Preis und wollen direkt per Überweisung zahlen. Das klingt zunächst recht sicher, da Überweisungen sich nicht zurückholen lassen. Die Kriminellen fragen nach der IBAN und teilweise nach einer Telefonnummer für Rückfragen. Sobald sie die Daten haben, überlegen sie es sich aber anders. Für den Verkäufer mag das zunächst nervig sein, aber da nichts passiert ist, ist das schnell vergessen. Kurze Zeit später jedoch starten die Betrüger den eigentlichen Angriff. Und der kann unterschiedlich aussehen. Zum einen lassen sich mit der IBAN und dem Namen des Kontoinhabers Lastschrifteinzüge starten. Die können Sie zurückbuchen – falls es Ihnen auf dem Kontoauszug auffällt. Die Betrüger setzen darauf, dass viele ihre Auszüge nur selten kontrollieren. Eine andere Möglichkeit ist, Papierüberweisungen an Ihre Bank zu schicken. Solche Überweisungen werden automatisch abgewickelt und bei Beträgen unter 1.000 Euro passiert das oft ohne Prüfen der Unterschrift. Falls das passiert, können Sie das Geld von Ihrer Bank zurückfordern, die Betrüger haben es aber meist bereits im Ausland abgehoben. Und die hinterlistigste Masche ist, dass die Betrüger anhand der IBAN Ihre Bank ermitteln und dann Sie anrufen. Die Kriminellen melden sich als neuer Betreuer Ihres Kontos und behaupten, es gäbe verdächtige Aktivitäten. Da die Anrufer den richtigen Namen, die echte Kontonummer und die passende Telefonnummer kennen, wirkt das vertrauenserweckend. Im Gespräch verlangen Sie dann Passwörter und PINs, etwa um sicherzugehen, dass die sich nicht erraten lassen. So erbeuten die Betrüger den kompletten Zugang zum Online-Banking und räumen das Konto leer.
Die Lösung: Geben Sie Ihre IBAN nicht leichtfertig heraus. Bei Kleinanzeigen gibt es genug andere Möglichkeiten als die Direktüberweisung. Falls Sie nur Online-Banking nutzen, können Sie Papierüberweisungen bei Ihrer Bank deaktivieren lassen. Dann werden solche Überweisungen nicht mehr bearbeitet. Kontrollieren Sie zudem regelmäßig Ihre Kontoauszüge.
Falsches Spiel mit sicherer BezahlungDie Verbrecher kontaktieren den Anbieter einer Ware zunächst per WhatsApp oder einem anderen Messenger und bekunden Interesse an einem Artikel. Anschließend geben sie an, den Kauf per "Sichere Bezahlung" abwickeln zu wollen – das klingt vertrauenerweckend, denn die Funktion gibt es bei Kleinanzeigen wirklich. Als Verkäufer erhalten Sie nun einen offiziell aussehenden Link. Auf der entsprechenden Webseite sollen Sie Ihre Kreditkartendaten eingeben. Geld gibt es im Anschluss nicht, aber die Daten für Ihre Kreditkarte sind Sie los.
Die Lösung: Sollten Sie auf die Masche hereingefallen sein, lassen Sie Ihre Kreditkarte umgehend sperren. Den Angaben des Landeskriminalamtes zufolge nutzen die Betrüger die Daten, um Geld abzuheben. Das geschieht überwiegend im Ausland. Um sich vor einem Betrug zu schützen, wickeln Sie Käufe nach Möglichkeit über den integrierten Nachrichtendienst von Kleinanzeigen ab. Der wird automatisiert beobachtet und meldet verdächtige Begriffe an die Mitarbeiter, die dann wiederum finstere Gesellen aus dem Verkehr ziehen. Zusätzlich sollten Sie davon absehen, Ihre Telefonnummer in der Anzeige abzubilden, um gar nicht erst per WhatsApp oder über andere Messenger kontaktiert zu werden. "Wir wollen unsere Nutzer stärker dafür sensibilisieren, ihre Mobilnummer nicht einzustellen, indem wir sie darauf hinweisen, dass sie ein weiteres Tor für Betrugsmaschen darstellt", erklärt Jöran Rieß. Außerdem sollte Sie die Erwähnung der Kreditkarte stutzig machen. Das sagt auch der Experte: "Kein Mensch kann eine Zahlung auf seine Kreditkarte empfangen."
Ich habe schon bezahltBetrüger schicken auch gerne nach einem kurzen Gespräch über den Preis oder die Ware eine Nachricht in den Chat, in der steht, dass sie bereits bezahlt hätten, der Verkäufer die Ware reservieren soll und über einen Link das Geld erhalten könne. Teilweise sind auch die Lieferadresse und die Aufforderung, die Ware zu verschicken, enthalten. Der Link führt aber auf die in der vorherigen Masche genannten Phishing-Seiten. Geld gibt es nicht, Zahlungsdaten werden gestohlen, ebenso die Ware, falls der Verkäufer sie verschickt. Die Nachricht im Chat soll wirken, als ob sie von Kleinanzeigen stammte, tut sie aber nicht.
Die Lösung: Schauen Sie genau hin, erkennen Sie an der Sprechblase, dass die Nachricht vom Käufer stammt. Zudem sind oft Emojis enthalten, die Kleinanzeigen selbst nicht nutzt. Erhalten Sie solch eine Nachricht, brechen Sie den Kontakt ab und melden Sie den Käufer.
Bitte an andere Adresse schickenEine recht unauffällige Masche besteht darin, die Ware mit der normalen PayPal-Methode (mit Käuferschutz) zu bezahlen, dann aber den Verkäufer zu bitten, sie an eine andere Adresse zu schicken. Weil dieser das Geld bereits erhalten hat, könnte er sich dazu verleiten lassen, den Wünschen des Käufers nachzukommen. Was viele nicht wissen: PayPal verpflichtet Verkäufer, Waren an die bei PayPal hinterlegte Adresse zu schicken. Der Käufer wartet also, bis die Ware ankommt, und reicht dann eine Betrugsmeldung bei PayPal ein, weil er die Ware angeblich nicht bekommen hat. Da der Verkäufer in diesem Fall nur nachweisen kann, dass er die Ware woanders hingeschickt hat, geht das Geld zurück.
Die Lösung: Schicken Sie Waren nur an die Adresse, die bei PayPal hinterlegt ist.
Ich habe nichts bekommenEine sehr einfache, aber leider effektive Methode ist das Ausnutzen des Versandrisikos. Der Käufer bezahlt über PayPal Waren und reklamiert diese nach Erhalt bei PayPal. Er behauptet einfach, er hätte nichts bekommen, es wäre nur ein Stein im Paket gewesen oder Ähnliches. Oft bekommt er dann das Geld zurück, weil der Verkäufer das Versandrisiko trägt und nicht beweisen kann, dass die Ware wirklich beim Käufer angekommen ist.
Die Lösung: Die einzige Möglichkeit, das zu vermeiden, ist Barzahlung bei Abholung.
Ich verschenkeImmer beliebter wird ein Trick, bei dem die Verkäufer etwas zum Verschenken einstellen. Das können iPhones, Laptops, aber auch Kleinigkeiten sein, die nur für Sammler einen Wert haben. Die Verkäufer geben sich als nette Menschen aus, die die Ware verschenken. Man solle nur für den Versand zahlen. Wer das tut, hört danach nie wieder etwas von den Verkäufern und sieht auch nie eine Ware.
Die Lösung: Es mag durchaus Menschen geben, die tatsächlich etwas auf Kleinanzeigen verschenken. Es ist aber deutlich wahrscheinlicher, dass es sich um Betrug handelt. Und wenn Sie dann fragen, ob Sie die Ware nicht abholen könnten, schicken die Betrüger Sie oft quer durch Deutschland an eine zufällige Adresse. Es ist daher ratsam, Verschenkangebote zu ignorieren.
DreieckstrickBei dieser Methode kopiert ein Betrüger Ihre Anzeige und täuscht gleichzeitig Interesse an Ihrem Artikel vor. Bezahlen will er per Überweisung. Schicken Sie ihm Ihre Bankdaten, leitet er diese an einen Interessenten für das Fake-Inserat weiter. Der Dritte bezahlt, ohne es zu wissen, an Sie, Sie schicken Ihren Artikel jedoch an den Betrüger. Besonders perfide: Weil der unwissende Dritte kein Produkt erhält, ist die Chance groß, dass er Sie als Betrüger bei Kleinanzeigen meldet, obwohl Sie nach bestem Wissen gehandelt haben.

Vermeiden Sie nach Möglichkeit die Zahlung per Überweisung und greifen Sie auf die "Sicher bezahlen"-Funktion zu. Die bietet (Ver)Käuferschutz.
Foto: Kleinanzeigen
Die Lösung: Geben Sie Ihre Bankdaten nicht an andere User weiter. Kleinanzeigen bietet mittlerweile selbst eine Bezahlmethode an. Die schützt Verkäufer unter anderem vor der Offenlegung ihrer Kontodaten und vor Rückbuchungen durch Kreditkartenzahlungen. "Überweisung ist eine der unsichersten Bezahlmethoden und nur geeignet, wenn man den Empfänger gut kennt", findet auch Jöran Rieß. Nebenbei bietet Kleinanzeigen auf diesem Wege noch einen Käuferschutz. Erhalten Käufer keine Ware, erstattet das Partnerunternehmen Online Payment Platform den Kaufbetrag. Außerdem lässt sich der Käuferschutz einschalten, wenn Sie einen gefälschten Artikel erhalten oder das Produkt stark von der Beschreibung abweicht. Kommt Ihnen etwas komisch vor, können Sie auch schon vor der Transaktion tätig werden. "Für den Fall, dass etwas nicht läuft, bieten wir eine Melde-Funktion an. Das hilft uns, verdächtige Konten zu entfernen, und wir können außerdem der Polizei helfen", erklärt Rieß. Die Ordnungskräfte sollten Nutzerinnen und Nutzer immer zusätzlich einschalten, wenn sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Den entsprechenden Melde-Button finden Sie direkt in der jeweiligen Anzeige auf der rechten Seite.
Neuer DreieckstrickMittlerweile ist auch eine zweite
Variante des Dreieckstricksverbreitet. Dabei bietet der Betrüger ebenfalls ein Produkt an. Der Käufer soll dann per Überweisung oder PayPal bezahlen und die Adresse für den Versand übermitteln. Mit dieser Adresse bestellt der Betrüger die angebotene Ware bei einem anderen Portal auf Rechnung, welche er an eine falsche E-Mail-Adresse schicken lässt. Die Ware kommt bei der Käuferin oder dem Käufer an – und es scheint alles in Ordnung zu sein. Bis ein paar Wochen später Mahnungen für die nicht gezahlte Rechnung eintrudeln.
Die Lösung: Nutzen Sie für die Bezahlung das sichere Bezahlen von Kleinanzeigen. Dann lässt sich das Geld zurückfordern. Zudem sollten Sie beim Erhalt der Ware auch den Absender prüfen. Haben Sie bei einer Privatperson bestellt, die Ware kommt aber zum Beispiel von Otto, dann ist das ein klares Zeichen für Betrug. Passen Absender und Verkäufer nicht zusammen, melden Sie sich beim Absender – nicht beim Verkäufer! – und fragen nach. Weiß dort niemand etwas vom Verkäufer, ist es ebenfalls Betrug. Melden Sie sich dann schnellstmöglich bei der Bank oder bei PayPal, um das Geld möglicherweise noch zurückzuholen.
Die falsche SpeditionDiese Methode taucht
immer wieder in verschiedenen Varianten auf. Der Betrüger interessiert sich für ein sperriges Produkt, etwa ein Möbelstück, ein Klavier oder ein Boot. Selbst abholen will er es nicht. Die Gründe dafür sind vielfältig. Mal lebt der Interessent im Ausland, mal fehlt der fahrbare Untersatz. Eine Lösung hat der Käufer aber parat: Den Transport soll eine Spedition übernehmen, die er beauftragt. Die Kosten soll allerdings zunächst der Verkäufer übernehmen, gerne per Überweisung. Die Bankdaten liefert der Käufer. Als zusätzlichen Beweis für die "Seriosität" der Aktion erhält der Verkäufer die E-Mail eines Bezahldienstes wie PayPal. Sie soll beweisen, dass der Käufer den fälligen Betrag inklusive Transportkosten zur Verfügung eingezahlt hat und freigeben wird, sobald der Verkäufer die Spedition bezahlt. Am Ende ist das Geld natürlich weg und das Sperrgut bleibt an Ort und Stelle. Eine Spedition hat es genauso wenig gegeben, wie das Interesse des möglichen Käufers. Die Mail war gefälscht.
Die Lösung: Nutzerinnen und Nutzer sollten an dieser Stelle skeptisch sein und sich fragen, wie wahrscheinlich es ist, dass ein vermeintlicher Interessent aus dem Ausland zum Beispiel einen IKEA-Schrank aus Deutschland kaufen und für viel Geld importieren möchte. Außerdem ist es nicht sehr logisch, dass der Käufer die Spedition zwar mit der Abholung beauftragt, aber nicht selbst bezahlt. Nutzer sollten in jedem Fall darauf bestehen, dass der Käufer die Ware selbst abholt oder für die Transportkosten aufkommt. Geld sollten Sie in diesem Fall nicht überweisen. Jöran Rieß hat für solche Fälle einen einfachen Grundsatz: "Jemand, der etwas Sperriges abholen möchte, kommt auch selbst vorbei", sagt er. Sollte ein Käufer auf ein solches Verfahren bestehen, sehen Sie vom Verkauf ab.
Überweisungen an Betrüger in DauerschleifeEbenfalls sehr beliebt bei Kriminellen ist eine mehrstufige Masche, die Sie dazu bringen soll, immer wieder Geld an die Betrüger zu schicken, ohne es zu merken. Dieser Trick zielt auf Verkäufer: Der Betrüger meldet sich als Interessent, möchte etwas kaufen und auch gleich bezahlen. Dazu benötige er nur die E-Mail-Adresse des Verkäufers. Gibt dieser die Adresse raus, bestätigt der vermeintliche Käufer die Zahlung und erklärt, es komme eine Mail von Kleinanzeigen mit einem Bestätigungslink. Die kommt auch wirklich, ist allerdings gefälscht und führt zu einer ebenfalls gefälschten Kleinanzeigen-Seite. Dort poppt ein Chatfenster auf, in dem sich ein angeblicher Mitarbeiter von Kleinanzeigen meldet. Tatsächlich ist es aber der Betrüger. Dieser erklärt, das Geld komme sofort, wenn der Verkäufer seine Bankdaten auf einer weiteren Seite eingebe und das mit einer TAN bestätige. Wer das macht, erhält eine Fehlermeldung mit der Aufforderung, es mit einer weiteren TAN erneut zu versuchen – und zwar jedes Mal. Einen Fehler gab es aber gar nicht. Stattdessen tätigt die Seite heimlich jedes Mal eine Überweisung an den Betrüger.
Die Lösung: Für eine Überweisung braucht niemand Ihre E-Mail-Adresse. Das ist höchstens bei Diensten wie PayPal der Fall. Geben Sie diese also nur dann raus, wenn Sie auch genau wissen, wofür sie benötigt wird. Prüfen Sie zudem vor dem Eintragen von Zahlungsdaten immer das Adressfeld im Browser. Und geben Sie TANs nur beim Online-Banking mit der von Ihnen genutzten Software oder auf der Internetseite Ihrer Bank ein. Um Geld zu empfangen, ist keine TAN nötig!
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