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Anträge zur Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung

Дата публикации: 19-10-2026 01:53:00

Die Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung steht im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Mittwoch, 4. November 2026. Grundlage dafür sind zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nach der 30-minütigen Aussprache soll der Antrag „Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung wirksam und nachhaltig gestalten“ (21/6346(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend dabei soll der Innenausschuss sein. Der Antrag mit dem Titel „Westbalkan-Kontingent für jährlich 50.000 Arbeitskräfte erhalten“ (21/2248(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll hingegen gleich im Anschluss an die Debatte abgestimmt werden. Zu überweisender Antrag der Grünen Die Fraktion fordert die Bundesregierung in diesem Antrag (21/6346(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, Anerkennungsverfahren für ausländische Berufs- und Bildungsabschlüsse zu beschleunigen und zu vereinfachen sowie kleine und mittlere Unternehmen gezielt bei der Anwerbung ausländischer Fachkräfte zu unterstützen. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Grünen ein digital beantragbares „Fachkräfte-Schnellvisum“ mit einer maximalen Bearbeitungszeit von sechs Wochen einführen, die Verfahren für Fachkräftevisa und Familiennachzug stärker verzahnen sowie den Arbeitsmarktzugang für mitziehende Partner erleichtern. Des Weiteren plädieren die Abgeordneten dafür, „alle für die Fachkräfteeinwanderung zentralen Behördenwebsites und Formulare mindestens auf Englisch verfügbar zu machen“. Daneben dringen sie darauf, „Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismuserfahrungen internationaler Arbeits- und Fachkräfte auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt“ zu stärken sowie den Zugang zu Beschwerde- und Beratungsstrukturen auszubauen. Zudem wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem dazu aufgefordert, die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Fluchthintergrund zu erleichtern, „indem Arbeitsverbote für Geflüchtete aufgehoben, berufliche Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote stärker gefördert sowie legale Zuwanderungswege für Menschen geschaffen werden, die zum Arbeiten, Studieren oder für eine Ausbildung nach Deutschland kommen wollen“. Abzustimmender Antrag der Grünen In diesem Antrag wird gefordert, „das derzeit gültige Kontingent von 50.000 Zustimmungen jährlich beizubehalten, um auch künftig einen fairen und bedarfsgerechten Zugang für Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt zu gewährleisten“. Die sogenannte Westbalkan-Regelung eröffnet Menschen vom Westbalkan für jede Beschäftigung mit Ausnahme reglementierter Berufe wie Arzt einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. In der Begründung schreibt die Fraktion, dass sich die Regelung in den vergangenen Jahren als wirksames Instrument erwiesen habe, um dem Fachkräftemangel insbesondere im Handwerk, in der Bauwirtschaft und in Dienstleistungsbranchen wie dem Gastgewerbe entgegenzuwirken. Die Kontingentierung auf 50.000 Aufenthaltsgenehmigungen jährlich entspreche dem gestiegenen Arbeitskräftebedarf in Deutschland. Die Bundesregierung wolle dieses Kontingent indes ohne ersichtlichen Sachgrund halbieren, führt die Fraktion weiter aus. Eine Beibehaltung des derzeitigen Kontingents sei jedoch sachgerecht und im volkswirtschaftlichen Interesse Deutschlands. (sto/hau/19.10.2026)

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Liveübertragung: Mittwoch, 4. November, 18.05 Uhr

Die Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung steht im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Mittwoch, 4. November 2026. Grundlage dafür sind zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nach der 30-minütigen Aussprache soll der Antrag „Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung wirksam und nachhaltig gestalten“ (21/6346(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend dabei soll der Innenausschuss sein. Der Antrag mit dem Titel „Westbalkan-Kontingent für jährlich 50.000 Arbeitskräfte erhalten“ (21/2248(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll hingegen gleich im Anschluss an die Debatte abgestimmt werden. 

Zu überweisender Antrag der Grünen 

Die Fraktion fordert die Bundesregierung in diesem Antrag (21/6346(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, Anerkennungsverfahren für ausländische Berufs- und Bildungsabschlüsse zu beschleunigen und zu vereinfachen sowie kleine und mittlere Unternehmen gezielt bei der Anwerbung ausländischer Fachkräfte zu unterstützen.

Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Grünen ein digital beantragbares „Fachkräfte-Schnellvisum“ mit einer maximalen Bearbeitungszeit von sechs Wochen einführen, die Verfahren für Fachkräftevisa und Familiennachzug stärker verzahnen sowie den Arbeitsmarktzugang für mitziehende Partner erleichtern. Des Weiteren plädieren die Abgeordneten dafür, „alle für die Fachkräfteeinwanderung zentralen Behördenwebsites und Formulare mindestens auf Englisch verfügbar zu machen“.

Daneben dringen sie darauf, „Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismuserfahrungen internationaler Arbeits- und Fachkräfte auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt“ zu stärken sowie den Zugang zu Beschwerde- und Beratungsstrukturen auszubauen. Zudem wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem dazu aufgefordert, die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Fluchthintergrund zu erleichtern, „indem Arbeitsverbote für Geflüchtete aufgehoben, berufliche Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote stärker gefördert sowie legale Zuwanderungswege für Menschen geschaffen werden, die zum Arbeiten, Studieren oder für eine Ausbildung nach Deutschland kommen wollen“. 

Abzustimmender Antrag der Grünen

In diesem Antrag wird gefordert, „das derzeit gültige Kontingent von 50.000 Zustimmungen jährlich beizubehalten, um auch künftig einen fairen und bedarfsgerechten Zugang für Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt zu gewährleisten“. Die sogenannte Westbalkan-Regelung eröffnet Menschen vom Westbalkan für jede Beschäftigung mit Ausnahme reglementierter Berufe wie Arzt einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

In der Begründung schreibt die Fraktion, dass sich die Regelung in den vergangenen Jahren als wirksames Instrument erwiesen habe, um dem Fachkräftemangel insbesondere im Handwerk, in der Bauwirtschaft und in Dienstleistungsbranchen wie dem Gastgewerbe entgegenzuwirken. Die Kontingentierung auf 50.000 Aufenthaltsgenehmigungen jährlich entspreche dem gestiegenen Arbeitskräftebedarf in Deutschland.

Die Bundesregierung wolle dieses Kontingent indes ohne ersichtlichen Sachgrund halbieren, führt die Fraktion weiter aus. Eine Beibehaltung des derzeitigen Kontingents sei jedoch sachgerecht und im volkswirtschaftlichen Interesse Deutschlands. (sto/hau/19.10.2026)

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