Ein Streit um Kinder, ausstehende Unterhaltszahlungen und eine Beleidigung führen einen Mann vor das Bezirksgericht Frauenfeld. Während er das Verfahren als unnötig empfindet, hält die Gegenseite an den Vorwürfen fest. Schliesslich schlägt die Richterin ein Einigungsgespräch vor.
Ein Paar streitet sich, die Tochter sitzt in der Nähe und ist traurig.Symbolbild: Olga Yastremska/Adobe Stock
«Unnötig.» So empfindet der Angeklagte das Verfahren am Bezirksgericht Frauenfeld. Das lässt er während der Verhandlung immer wieder durchblicken. Anders sieht es die Staatsanwaltschaft.
Sie wirft dem Mann vor, bei einer Pfändung nicht anwesend gewesen zu sein, den Unterhaltszahlungen für seine drei Kinder nicht nachgekommen zu sein sowie seine Partnerin geschlagen und deren Anwalt beleidigt zu haben. Die Ex-Partnerin und ihr Anwalt sind ebenfalls anwesend. Die Staatsanwaltschaft hingegen fehlt. Der Grund dafür ist, dass der Angeklagte Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben hat. Die Staatsanwaltschaft hält an den Vorwürfen fest.
Doch um diese vier Punkte scheint es dem Mann nicht hauptsächlich zu gehen. Bereits bei der ersten Frage der Richterin, ob es Vorfragen gebe, zeigt er sich erstaunt darüber, dass so viele Personen anwesend sind. Aus seiner Sicht seien zu viele Frauen im Gerichtssaal. Er beklagt, dass Männer ausgenutzt würden und Frauen immer recht hätten. Zudem betont er, dass er seine drei Kinder sehen möchte.
Die Richterin weist ihn zurecht und erklärt, dass es darum nicht gehe. Als sie den Schuldspruch vorliest, fällt ihr der Mann ins Wort. «Nein, ich bin dran», entgegnet sie. Doch der Angeklagte akzeptiert das nicht und spricht weiter. Er beschwert sich, dass ihm kein Anwalt zur Seite gestellt worden sei. Die Richterin erklärt, dass dies bei diesem Verfahren nicht notwendig sei. Dass er so vielen Personen gegenübersitze, empfinde er dennoch als unfair. «Das ist bei einem solchen Verfahren ganz normal», entgegnet die Richterin. Nach der Verlesung beginnt die Befragung der Ex-Partnerin. Dabei geht es um einen Vorfall, der sich an einem 26. Dezember ereignet haben soll.
Weihnachtsfest endet mit StreitDie gemeinsamen Kinder des Paares seien damals beim Angeklagten zu Besuch gewesen. Der Mann erklärt, es sei vereinbart gewesen, dass sie bei ihm übernachten dürften. Zudem hätten viele seiner Verwandten die Kinder seit rund einem Jahr nicht mehr gesehen. Die Mutter schildert den Ablauf anders. Vereinbart gewesen sei, dass sie die Kinder um 15 Uhr wieder abhole. In einem Punkt sind sich beide einig: Daraufhin sei es zum Streit gekommen. Dabei soll der Mann seiner Ex-Partnerin eine Ohrfeige verpasst haben.
Vor Gericht erklärt die Frau, sie habe danach ein bis zwei Tage lang unter Kopf- und Ohrenschmerzen gelitten. Zum Vorwurf der Ohrfeige äussert sich der Mann nicht. Stattdessen stellt er seiner ehemaligen Partnerin zwei Fragen. So möchte er wissen, weshalb sie die Kinder bereits um 15 Uhr abgeholt habe. Sie erinnere sich daran, dass sie einen Plan gehabt hätten, in dem dies so vorgesehen gewesen sei. «War das, um mich zu bestrafen?», fragt der Mann. «Das hat nichts mit der Sache zu tun», interveniert die Richterin.
Betreffend der Unterhaltszahlungen sagt der Mann, dass er finanziell nicht in der Lage gewesen sei, so viel Geld aufzubringen. Seine ehemalige Partnerin hätte schlecht über ihn gesprochen und er hätte daraufhin Kunden verloren. Zudem würde er kurz vor dem Konkurs stehen. Des weiteren sei es seiner Tochter in diesem Zeitraum, in dem auch die Pfändung stattfand, sehr schlecht gegangen. Sie hätte suizidale Gedanken gehabt. Zum Vorwurf, er sei nicht zur Pfändung erschienen, meint er, er sei vor Ort gewesen. Doch weil es dort zu Provokationen gekommen sei, ging er.
Auch mit dem Anwalt seiner ehemaligen Partnerin sei es zu Provokationen gekommen. Dieser habe ihn unter anderem als schlechten Vater bezeichnet. Aus dem Affekt heraus habe er einen Brief an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) geschrieben. Darin habe er den Anwalt unter anderem als «Arschkriecher Satans» bezeichnet. Zudem wirft er ihm Geldgier vor. Er kritisiert, dass sie nun vor Gericht stehen müssten, weil sie sich vor dem Friedensrichter nicht hätten einigen können, anstatt die Kinder in den Mittelpunkt zu stellen. Für ihn sei die gesamte Verhandlung deshalb unnötig.
Bereit für eine EntschuldigungDer Angeklagte erklärt sich gegenüber der Richterin bereit, sich zu entschuldigen. Er fordert einen Freispruch sowie eine Entschädigung für sich und seine Kinder. Zudem wünscht er sich, dass die Kinder ihn wieder besuchen können. «Ich fühle mich wie eine Zitrone, die ausgepresst wird», sagt er. Er möchte nicht wahrhaben, dass er seine Kinder nur sehen dürfe, wenn er bezahle.
Der Anwalt seinerseits merkt an, dass die Ausführungen der Ex-Partnerin glaubhaft seien und alles so vorgefallen sei. Die Erklärungen des Mannes seien Schutzbehauptungen. Zudem bezweifelt der Anwalt, dass eine Entschuldigung aufrichtig wäre. «Dass wir heute hier sind, liegt daran, dass der Angeklagte den Strafbefehl nicht annahm.»
Neuanfang zugunsten der KinderDie Richterin schlägt ein Einigungsgespräch vor. Dieses gelingt. Dabei ziehen der Anwalt und die Ex-Partnerin ihren Strafantrag zurück. Der Angeklagte hat sich entschuldigt. Zudem darf sich das ehemalige Paar nicht mehr gegenseitig anzeigen.
Ein Schuldspruch erfolgt wegen Ungehorsamkeit betreffend der Pfändung. Dafür muss der Mann 150 Franken bezahlen. Die Entschädigungen des Anwalts und der Partnerin würde der Staat tragen. Hierfür müsse sich das Gericht noch auf eine Summe einigen. Der Angeklagte selbst erhalte keine Entschädigung. Die Verfahrenskosten, die er noch selbst bezahlen muss, belaufen sich auf 400 von ursprünglich 2999 Franken. Der Rest falle gemäss der Richterin zulasten des Staates.
Abschliessend merkt die Richterin an, dass sie hoffe, dass dies nun den Start für einen positiven Neuanfang zugunsten der Kinder ermögliche. Zudem, dass sie die Eltern der Kinder nicht mehr vor Gericht sehen müsse.