Bei vielen Internet- und Telefonverträgen werden die Monatskosten teurer. Das betrifft vor allem Neukunden. Bestandskunden sollten ein offenes Auge haben.
Bei vielen Internet- und Telefonverträgen werden die Monatskosten teurer. Das betrifft vor allem Neukunden. Bestandskunden sollten ein offenes Auge haben.
Internet und Telefon werden für viele Verbraucher teurer. Bei der Deutschen Telekom trifft es Neukunden, bei 1&1 auch Bestandskunden.
„In den vergangenen Jahren sind unsere Kosten in vielen Bereichen deutlich gestiegen“, heißt es in einer Mail von 1&1, die FOCUS online vorliegt.
Beim betroffenen Kunden steht eine Preiserhöhung von drei Euro auf dem Papier. Die „Bild“ berichtet, dass andere Anbieter nachziehen könnten, und beruft sich dabei auf Insider.
Kunden von Vodafone und O2 könnten ebenfalls bald betroffen sein. Auf Anfrage macht ein Vodafone-Konzernsprecher gegenüber FOCUS online keine Angaben zu bevorstehenden Verteuerungen. Er verweist darauf, dass der Anbieter „nur kurzfristig“ informieren wolle, wenn Veränderungen bei Tarifen oder besondere Preisaktionen bevorstehen.
Der Anbieter 1&1 begründet die Erhöhung mit höheren Kosten für Energie, Server, Wartung der Netze sowie Leistungen von Ausbau- und Technologiepartnern.
„Wir legen großen Wert darauf, diesen Schritt so moderat wie möglich zu halten“, heißt es außerdem in der Kunden-Mail.
Auf Anfrage teilte eine 1&1-Sprecherin mit dass die Preiserhöhung „größtenteils“ Verträge betreffe, deren monatliche Gebühren „deutlich unter dem Preisniveau“ von neuen Verträgen liegen.
Die Telekom bestätigte gegenüber „Bild“ höhere Preise bei verschiedenen Tarifen. Die Breitbandtarife MagentaZuhause und Glasfaser für Neukunden werden je nach Tarif einen beziehungsweise zwei Euro im Monat teurer. Es sei eine „bewusst moderate“ Erhöhung. Die regulären MagentaZuhause-DSL-Tarife sollen einen Euro teurer werden.
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Von Telefónica, zu dem auch O2, Fonic und Ortel gehören, erhielt FOCUS online keine Bestätigung über mögliche anstehende Preiserhöhungen bei den drei Anbietern.
Bestandskunden haben ein besonderes Kündigungsrecht, wenn der Internetanbieter die Preise erhöht. Innerhalb von drei Monaten können sie den Anbieter wechseln, ganz egal, wie die Mindestvertragslaufzeit gestaltet ist. Wer die Preiserhöhung akzeptiert, muss nichts tun. Der Anbieter stellt Verbrauchern ab dem im Schreiben angekündigten Zeitpunkt die neue, teurere Grundgebühr in Rechnung.
Hier gilt dasselbe wie bei Strom und Gas: Vor einem Wechsel sollten Verbraucher die besten Tarife am Markt ausgiebig vergleichen. Dabei können Sie auf die folgenden Fragen achten:
In einigen anderen Situationen gilt ebenfalls ein Kündigungsrecht. Zum Beispiel nach einem Umzug – aber nur, falls der Anbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht bereitstellen kann.
Neukunden haben so etwas nicht. Für sie heißt es: Augen auf bei der Vertrags- und Anbieterwahl. Ein ausführlicher Vergleich kann dabei helfen, einen möglichst kostengünstigen Tarif mit guten Konditionen zu finden.
Und zuletzt gilt ein Sonderkündigungsrecht, wenn das Internet wesentlich schwächere Leistung hat als vertraglich festgelegt. Dafür müssen Verbraucher aber aufwendige Messungen vornehmen und dokumentieren. Die Auflagen dafür sind kompliziert; Verbraucher müssen an verschiedenen Tagen messen, zwischen Messungen sind bestimmte Pausenzeiträume festgelegt.
„Weichen die Ergebnisse der Messungen erheblich von den vertraglich vereinbarten Internetgeschwindigkeiten ab (Minderleistung), dann haben Sie gegenüber Ihrem Anbieter ein Minderungs- oder Sonderkündigungsrecht.“ – Bundesnetzagentur
Die Rechte müssen Sie direkt gegenüber dem Anbieter geltend machen und dafür ein Messprotokoll vorlegen. Das Minderungsrecht kann den Vertrag langfristig billiger machen. Weitere Details dazu finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
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