Spucken, Gewalt, Messer: An Saar-Gerichten gibt es immer wieder gefährliche Vorfälle. Fast 4500 potenziell gefährliche Gegenstände sind seit 2019 bei Kontrollen am Land- und Amtsgericht Saarbrücken entdeckt worden. Die CDU fordert ein Sicherheitskonzept.
Saarbrücken · Spucken, Gewalt, Messer: An Saar-Gerichten gibt es immer wieder gefährliche Vorfälle. Fast 4500 potenziell gefährliche Gegenstände sind seit 2019 bei Kontrollen am Land- und Amtsgericht Saarbrücken entdeckt worden. Die CDU fordert ein Sicherheitskonzept.
25.09.2026 , 20:59 Uhr
An den Gerichten im Saarland, vor allem in Saarbrücken, wurden in den vergangenen Jahren immer wieder gefährliche Gegenstände entdeckt. Foto: Robby Lorenz
Foto: Robby LorenzEs ist eine Zahl, die einen stocken lässt: Seit 2019 sind bei Kontrollen am Land- und Amtsgericht Saarbrücken fast 4500 potenziell gefährliche Gegenstände entdeckt worden, darunter rund 3800 Messer und Schneidwerkzeuge. Hinzu kommen zahlreiche sicherheitsrelevante Vorfälle an den saarländischen Gerichten – vom Anspucken über körperliche Gewalt bis hin zu Bombendrohungen.
Die Landesregierung stellt selbst fest, dass es „verstärkt seit dem Jahr 2023 beim Saarländischen Oberlandesgericht zu Bedrohungen“ gekommen sei. Die Zahlen und Vorfälle gehen aus der Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der CDU-Fraktion hervor.
Die Zahl der tatsächlich mitgeführten gefährlichen Gegenstände könnte sogar noch höher liegen. Denn nur an drei Gerichten gibt es dauerhafte Kontrollen wie an einem Flughafen – mit Metalldetektoren und Röntgengeräten. Das hatte in der Vergangenheit wiederholt zu Kritik geführt. Die Landesregierung verwies auf Anfrage der Saarbrücker Zeitung jedoch darauf, dass ein flächendeckender Einsatz solcher Kontrollen bundesweit kein Standard sei.
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Man richte sich nach „aktuellen Lageerkenntnissen, wie konkreten Bedrohungslagen oder auch sonstigen besonderen Ereignissen“. Dazu gehörten Gefahrenhinweise, aber auch Großprozesse oder die besondere Brisanz eines Verfahrens. Damit folge man dem im Saarland praktizierten Sicherheitskonzept. Zudem seien Kontrollen wie an einem Flughafen an kleineren Standorten teilweise „aus baulichen Gründen schwierig durchführbar“.
Nach Angaben des Justizministeriums wurde zuletzt zusätzliches Personal eingestellt und in Sicherheitstechnik für mehrere Standorte investiert. Der CDU reicht das nicht. Die Verbesserungen seien „dringend notwendig“ gewesen, erklärte die rechtspolitische Sprecherin Dagmar Heib. „Allerdings ist ein übergeordnetes Sicherheitskonzept weiterhin nur in Arbeit. Bei einheitlichen Standards, der Dokumentation und der organisatorischen Umsetzung bleiben erhebliche Fragen offen.“
Bei der Frage nach dem Sicherheitskonzept gibt es unterschiedliche Einschätzungen. Der Landesrechnungshof hatte bereits in seinem Bericht von 2024 ein schriftliches Konzept gefordert, „das Sicherheit in den Gerichtsgebäuden klar definiert“. Ein solches Dokument liegt bislang nicht vor.
Das Justizministerium verweist dagegen auf ein seit 2018 praktiziertes Sicherheitskonzept mit standortspezifischen und an die jeweilige Gefährdungslage angepassten Kontrollmechanismen. Man verfolge bereits jetzt einen „ganzheitlichen Sicherheitsansatz“. Den Hinweis des Rechnungshofs habe man jedoch „aufgegriffen: Ein solches Dokument befindet sich in Arbeit“.
Die CDU drängt dabei auf mehr Tempo. „Mehr Personal und Technik allein reichen nicht aus. Entscheidend ist, dass die Schutzmaßnahmen an allen Gerichten verlässlich ineinandergreifen“, erklärte Heib. Dafür brauche es einen verbindlichen Zeitplan.
Fest steht unterdessen, dass ein Großumzug ansteht. Alle Bereiche des Amtsgerichts Saarbrücken sollen in einem langfristigem Ausweichquartier in der Talstraße zusammengeführt werden: die Strafabteilung aus dem Hauptgebäude in der Franz-Josef-Röder-Straße, die Zivilabteilung vom Standort Heidenkopferdell und die Verwaltungsabteilung. Das Gebäude in der Talstraße soll dazu in den kommenden beiden Jahren umgebaut und durch einen Anbau erweitert werden.
Das Ministerium trägt nach eigenen Angaben die Kosten für justizspezifische Sondereinbauten, etwa für besondere Anforderungen an Sitzungssäle, Vorführzellen und Sicherheitstechnik. Die monatliche Miete beläuft sich auf 85.000 Euro. Hinzu kommen ab der Übergabe rund 14.000 Euro monatlich als Betriebskostenvorauszahlung. Insgesamt sind im Haushalt bis 2047 rund 30 Millionen Euro vorgesehen. (jos)
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