Die von der Mitte-Partei geforderte Abschaffung des Rentenplafonds für Ehepaare würde die AHV Milliarden kosten, während bestehende Vorteile für Verheiratete unangetastet blieben. Wer mehr Fairness fordert, muss darum auch über die Privilegien der Ehe sprechen.
Ehepaare gehen auch mit der AHV einen Bund ein.Bild: Westend61
Wer heiratet, geht nicht nur mit seinem Partner, sondern auch mit der AHV einen Deal ein: Die Ehepartner werden künftig als Gemeinschaft betrachtet und mit verschiedenen Instrumenten abgesichert. Im Gegenzug wird die gemeinsame Altersrente auf 150 Prozent einer Maximalrente gedeckelt.
«Unfair» findet das die Mitte und will diesen Deal vom Traualtar an die Urne bringen. Mit der Initiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung in der Ehe endlich abschaffen» fordert sie, dass Ehepaare bis zu zwei volle Renten erhalten können statt wie bisher nur eineinhalb. Es ist eine teure Wahlkampfwerbung, die sich die Mitte mit dieser Initiative leistet: 3,8 Milliarden Franken dürfte die Aufhebung der Plafonierung im Jahr 2030 kosten.
Wer diese Summe wie berappen soll, darüber schweigt sich die Initiative aus. Und sie schweigt auch darüber, dass die Prämisse, unter der sie steht, nämlich dass Ehepaare in der AHV diskriminiert werden, beim näheren Hinsehen falsch ist. Denn die AHV hat für Verheiratete eine ganze Reihe von Absicherungen und Ausgleichsmassnahmen eingebaut, die für Unverheiratete nicht gelten.
Verheiratete profitieren von mehreren Vorteilen in der AHVEs geht im Kern um drei zentrale AHV-Vorteile: Erstens wird das während der Ehejahre erzielte Einkommen bei der Berechnung der Rente hälftig auf beide Ehepartner aufgeteilt (Splitting). Zweitens ist unter gewissen Umständen der nichterwerbstätige Ehepartner von der Beitragspflicht befreit.
Diese Massnahmen sollen die Einkommensverhältnisse innerhalb der Ehe ausgleichen und jene Person absichern, die das tiefere Einkommen erzielt. In der Praxis heisst das, dass die Renten der Frauen in der Tendenz aufgebessert werden, während die Renten der Männer leicht tiefer ausfallen.
Drittens besteht beim Tod eines Ehepartners Anspruch auf eine Hinterlassenenrente und einen Zuschlag für die verwitwete Person. Diese Massnahmen kosten die AHV heute rund 4,5 Milliarden Franken. Auf der anderen Seite der Bilanz stehen 3,3 Milliarden Franken, welche die AHV durch die Rentenplafonierung «einspart». Vergleicht man diese Zahlen, zeigt sich, dass es sich bei der Heiratsstrafe in der AHV in der Gesamtbetrachtung um ein Märchen handelt – einen Mythos, mit dem sich gut Politik machen lässt.
Damit wird klar, dass die Initiative keine Beseitigung von Diskriminierung erwirkt, wie sie behauptet, sondern einen Ausbau der Eheprivilegien anstrebt. Um die von den Initianten stets bemühte «Fairness» und die Gleichbehandlung aller Paare herbeizuführen, müsste man konsequenterweise zu einem komplett zivilstandsunabhängigen Modell wechseln.
Dafür mag es Gründe geben: Die Lebensrealitäten und -modelle haben sich in den letzten Jahren verändert. Vermehrt sind auch Frauen in höheren Pensen erwerbstätig und zahlen in die AHV ein. Je mehr die Gleichstellung im Erwerbsleben voranschreitet, desto mehr kann sie sich auch in der Altersvorsorge widerspiegeln.
Fairness hat ihren PreisMan kann zum Schluss gelangen, dass Frauen im heutigen Rollenverständnis nicht mehr im gleichen Masse auf Einkommenssplitting und Witwenzuschläge angewiesen sind. Was dabei als «fair» betrachtet wird, ist eine individuelle Frage: Plafond mit Schutz für den Ehepartner oder kein Plafond und damit auch weniger Absicherung. Weder fair noch finanziell nachhaltig ist es jedoch, den Plafond abzuschaffen und gleichzeitig an den Eheprivilegien festzuhalten.
Sind wir nicht bereit, Privilegien im gleichen Umfang einzusparen, wie die Aufhebung des Plafonds Mehrausgaben verursacht, stossen wir den AHV-Fonds noch tiefer als heute in die roten Zahlen und bürden künftigen Generationen Kosten in Milliardenhöhe auf. Wie schon bei der 13. AHV-Rente dürfte ein Kampf darüber entfachen, wer die Kosten in welchem Umfang und mit welchen Mitteln zu tragen hat.
Und wie schon bei der 13. AHV-Rente kommt dieser Zustupf nicht primär jenen zugute, die von Altersarmut betroffen sind – für diese spielt die Plafonierung schon heute keine Rolle – sondern eher bessergestellten Rentnerehepaaren. Ob dies wirklich die Fairness ist, die sich die Bevölkerung herbeisehnt? Es bleibt die Hoffnung, dass aus dem Märchen von der AHV-Heiratsstrafe nicht eine Gruselgeschichte für die nächste Generation wird.

Severin Moser
Severin Moser ist Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes.
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