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Deutsche Rentner zahlen in Griechenland 7 Prozent Steuern – wichtige Fragen vor dem Auswandern

Дата публикации: 11-10-2026 15:33:00

Das Meer vor der Tür, den deutschen Winter weit hinter sich – und ein Finanzamt, das sich mit sieben Prozent begnügt. Griechenland weiß, wie man deutschen Rentnern den Umzug schmackhaft macht.

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Das Meer vor der Tür, den deutschen Winter weit hinter sich – und ein Finanzamt, das sich mit sieben Prozent begnügt. Griechenland weiß, wie man deutschen Rentnern den Umzug schmackhaft macht.

Zwischen Urlaubstraum und neuem Lebensmittelpunkt liegt mehr als ein Flugticket. Nicht jede Rente fällt unter den günstigen Steuersatz, nicht jeder spart damit Geld. Und wo Wohnen teuer und der nächste Facharzt weit entfernt ist, bekommt die Rechnung schnell eine andere Wendung.

Mit der Rente ab nach Griechenland

Knapp 2300 Ruheständler ließen sich 2023 ihre Bezüge von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nach Griechenland überweisen. Insgesamt leben mehr als 10.000 Deutsche im Land der antiken Götter. Es bietet Küsten, Berge und rund 6000 Insel und Inselchen, von denen immerhin 200 als Wohnsitz in Frage kommen. Dazu mediterranes Klima und Landstriche unterschiedlichster Prägung.

Trotzdem will so eine Umsiedlung sehr gut überlegt sein. Verlockend ist zunächst das Angebot des griechischen Fiskus, der seit 2020 grundsätzlich alle ausländischen Einkünfte mit überschaubaren sieben Prozent besteuert. Einen solchen Steuersatz sucht man in Deutschland und anderswo vergeblich. Das Kleingedruckte dazu aber sollte man gründlich studieren.

Grundsätzlich ein attraktives Angebot aus Athen

Zunächst klingt alles prima: Alex Patelis, damals ökonomischer Chefberater des griechischen Ministerpräsidenten Kyriakos Mitsotakis, erklärte bei Einführung des Modells:

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„Der Steuersatz von sieben Prozent gilt für alle Einkommen aus dem Ausland, seien es Pensionen oder andere Einnahmen.“

Für 15 Jahre, so steht es im Gesetz. Allerdings greift der Sondersatz nicht automatisch: Es handelt sich um ein Wahlrecht, das bei der griechischen Steuerverwaltung AADE beantragt werden muss. Voraussetzung ist unter anderem, dass man in mindestens fünf der sechs Vorjahre nicht in Griechenland steuerpflichtig war. Wer keinen Antrag stellt, wird also ganz regulär nach dem griechischen Einkommensteuertarif veranlagt.

Im Übrigen gibt es zwischen Berlin und Athen ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), und Griechenland ist EU-Mitglied, so dass deren Regulierung hier wie dort gilt – wichtig etwa für die gesetzliche Krankenversicherung, die sich entsprechend koordinieren lässt. Das DBA weist dem Staat, in dem man ansässig ist, die Steuerhoheit zu: „Dort liegt das alleinige Besteuerungsrecht beim griechischen Fiskus“, so das Ratgeberportal „Finanztip“. Für die gesetzliche Rente der DRV heißt das unmissverständlich: Nach dem Umzug darf Deutschland sie gar nicht mehr besteuern – das Besteuerungsrecht liegt allein in Athen. Aber es gibt wichtige Ausnahmen.

Steuerlast wird um 7 Prozent geschmälert

Die betreffen vor allem Beamtenpensionen, die grundsätzlich in Deutschland versteuert werden (alle „Bezüge aus öffentlichen Kassen“). Da entfällt zumindest für diese Art von Einkommen schon einmal der Vorteil Griechenlands. Kommen weitere Einnahmen hinzu, etwa aus privater Vorsorge, fallen diese wieder unter die 7-Prozent-Regel. In Deutschland steuerpflichtig bleiben dagegen etwa Mieteinnahmen aus einer Immobilie, die man in der alten Heimat behalten hat.

Noch gibt es aber eine erkleckliche Zahl deutscher Rentner, deren gesetzliche Rente so niedrig ist, dass sie in Deutschland gar nicht oder nur geringfügig besteuert wird oder würde: Mit dem Umzug verliert der deutsche Fiskus seinen Zugriff – dafür aber besteuert nun Griechenland. Ist die gesetzliche Rente das einzige Einkommen, wirkt das Angebot des griechischen Fiskus schon nicht mehr so unwiderstehlich. Denn die sieben Prozent werden ab dem ersten Euro fällig, einen Freibetrag gibt es dabei nicht. Was in Deutschland vom Fiskus gar nicht angefasst würde, wird in Griechenland also um immerhin sieben Prozent Steuerlast reduziert.

Auf die ersten 10.000 Euro fallen neun Prozent an

Bei kleinen Renten kann es sich deshalb lohnen, auf den Antrag zu verzichten. Denn auch der reguläre griechische Tarif ist im Eingangsbereich moderat: Auf die ersten 10.000 Euro fallen neun Prozent an. Damit bleibt eine Jahresrente bis rund 8600 Euro in Griechenland steuerfrei. Grob gerechnet bringt die Sieben-Prozent-Pauschale erst ab einer Rente von gut 14.000 Euro im Jahr einen Vorteil.

Anders liegt der Fall für Pensionäre sowie für alle, die Einkünfte haben, die in Deutschland steuerpflichtig bleiben – etwa Mieteinnahmen. Sie werden mit Wohnsitz im Ausland „beschränkt steuerpflichtig“. Das bedeutet: fast keine abziehbaren Belastungen mehr, keine Freibeträge. Abhilfe kann unter Umständen ein Antrag auf „unbeschränkte Steuerpflicht“ nach § 1 Abs. 3 Einkommensteuergesetz schaffen. Die Bezeichnungen wirken auf den ersten Blick reichlich paradox: Wer sich freiwillig „unbeschränkt“ steuerpflichtig stellt, fährt damit oft besser. Für gesetzliche Rentner ohne weitere deutsche Einkünfte stellt sich diese Frage allerdings erst gar nicht.

Steuerparadies oder Milchmädchenrechnung?

Mit einem solchen niedrigen Einkommen dürfte es jedoch schwer werden, in Griechenland seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Denn je nachdem, welche Region man sich aussucht, können Preise für Immobilien sehr hoch sein – ob zur Miete oder zum Kauf. Vor allem in den Ballungsräume Athen und Thessaloniki ist das Preisniveau ausgesprochen gehoben.

Dafür gibt es aber auch alle Vorzüge einer Großstadt und, wichtig für Ältere, eine gute medizinische Versorgung. Auch touristisch beliebte Gegenden sind teuer – wer auf Mykonos, Kos oder Rhodos gut leben will, muss tief in die Tasche greifen.

Griechenland lockt vor allem Bessergestellte

Hingegen sind ländliche Regionen mit schlechterer Infrastruktur günstiger. Als Neuankömmling kann es zudem schwer werden, sich zu integrieren.

Griechenland richtet sein Angebot also gezielt an Bessergestellte und gibt das auch freimütig zu – etwa die griechische Finanzverwaltung AADE im Internet. Man will kapitalkräftige Ausländer anziehen. Damit rechnet sich der niedrige Steuersatz auch für den Staat. Generell zeigen die griechischen Wirtschaftszahlen seit geraumer Zeit nach oben – was ja nicht jedem Staat in der EU vergönnt ist.

Die „weichen“ Faktoren

Neben steuerlichen und versicherungstechnischen Fragen stehen künftige Neubürger vor einigen weiteren Überlegungen, die das Alltagsleben betreffen. Da ist zum einen die Sprache – wer nicht griechisch spricht oder zumindest rudimentär lernen möchte, ist auf die Regionen großstädtischer Prägung oder Urlaubsgebiete angewiesen, wo man verbreitet englisch oder teils auch deutsch spricht. Die Kultur des Landes allerdings erfasst man wohl nur mit griechischer Sprachkenntnis.

Wie stehen die Einwohner zu Neubürgern aus dem Ausland? Welche Traditionen sind wichtig? Griechische Dörfer leben mit anderen Werten als man in Nordmitteleuropa mittlerweile gewohnt ist.

Da Griechenland von Deutschland aus gut erreichbar ist, lässt sich das Ziel der Träume recht leicht erkunden und mit den Augen eines Ansiedlungswilligen betrachten. Klima, Landschaft, Einkaufsmöglichkeiten und Verkehr; Meernähe oder doch eher Gebirge? Für Schneefans gibt es die rauen Berge. Ein Refugium also dort, wo einst nur die Götter wohnten.

Fragen vor dem Umzug
  • Steuerwohnsitz: Wird der Lebensmittelpunkt tatsächlich nach Griechenland verlegt (wichtige Vorbedingung)?
  • Rentenart: Gesetzliche Rente, Beamtenpension, Betriebs- oder Privatrente?
  • 7-Prozent-Regel: Sind die Voraussetzungen für das Sonderregime erfüllt?
  • Weitere Einkünfte: Wie werden Kapital-, Miet- oder sonstige Auslandseinkünfte behandelt?
  • Wohnort: Wie hoch sind Mieten und Lebenshaltungskosten?
  • Gesundheit: Wie funktioniert die Krankenversicherung am neuen Wohnort?

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