Ein Rentner in Wales sucht Gold im Fluss und muss rund 5500 Euro zahlen. Auch in Deutschland kann Goldwaschen rechtliche Folgen haben.
Ein paar Goldflitter werden für Rentner Brian Wright zum teuren Fund. Nach illegaler Goldsuche im Fluss muss er rund 5500 Euro zahlen. Auch in Deutschland gelten klare Grenzen.
Ein paar glänzende Goldflitter sind dem Rentner Brian Wright teuer zu stehen gekommen. Der 69-Jährige wurde in Nordwales gleich zweimal beim Goldwaschen im Fluss Afon Wen erwischt. Nun verurteilte ein Gericht den Wiederholungstäter zu Geldstrafen von insgesamt 1900 Pfund (rund 2220 Euro), hinzu kommen 2800 Pfund (rund 3270 Euro) Verfahrenskosten. Das berichtet die „Daily Mail“.
Das Wichtigste in Kürze:
Der Fund selbst war eher überschaubar. Auf die Frage eines Kontrolleurs, ob er Gold gefunden habe, antwortete Wright laut Bericht: „Ja, ein paar Flocken“. Das Problem war nicht der Wert seiner Ausbeute, sondern die Art, wie er danach suchte.
Aufmerksam wurden die Behörden nach einem Hinweis aus der Bevölkerung. Ein Mitarbeiter von Natural Resources Wales traf Wright am 4. Oktober 2024 mitten im Fluss Afon Wen an. In seiner Nähe lagen unter anderem Eimer, eine Kiespumpe und eine Waschrinne – Ausrüstung, die nach Ansicht des Kontrolleurs klar auf Goldsuche hindeutete. Er wies Wright darauf hin, dass er damit gegen die geltenden Regeln verstoße.
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Doch damit war die Sache nicht beendet. Am 16. Dezember desselben Jahres trafen Mitarbeiter der Umweltbehörde Wright erneut am Fluss an. Vor Gericht erklärte ein Kontrolleur, durch die Arbeiten könnten Laichplätze und Fische beeinträchtigt worden sein.
Zwar räumte er auf Nachfrage der Verteidigung ein, an Wrights konkreter Stelle selbst keine Fische gesehen zu haben. Wanderfische und Bachforellen könnten sich dort jedoch aufhalten, argumentierte er.
Natural Resources Wales untersagt Goldwaschen auf den von der Behörde verwalteten Flächen. Beim Graben und Bewegen von Kies können Flussbetten verändert, Lebensräume beschädigt und Laichplätze von Fischen gestört werden. Genau darauf stützten sich auch die Vorwürfe gegen Wright.
Das Gericht befand den 69-Jährigen schließlich unter anderem für schuldig, an beiden Tagen Boden beziehungsweise Material im Zuständigkeitsbereich der Forstbehörde ausgegraben oder entfernt zu haben. Hinzu kam der Vorwurf, ein Flussbett beziehungsweise einen für Fische und Laich wichtigen Bereich gestört zu haben. Es war zudem nicht Wrights erster Fall: Bereits 2022 war er wegen ähnlicher Verstöße verurteilt worden.
Auch in Deutschland kann die Suche nach Gold im Bach rechtliche Folgen haben – vor allem dann, wenn dabei in das Gewässer eingegriffen oder geschützte Natur beeinträchtigt wird.
Ob man in Deutschland Gold waschen darf, hängt also davon ab, wo und wie man es tut. Ein bundesweit geltendes Recht, mit Waschpfanne und Schaufel nach Belieben ein Flussbett umzugraben, gibt es nicht.
Das Wasserhaushaltsgesetz überlässt den sogenannten Gemeingebrauch von Flüssen weitgehend den Bundesländern. Sobald feste Stoffe aus einem Gewässer entnommen werden und dies dessen Eigenschaften beeinflusst, kann eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung vorliegen.
Wer ein Gewässer ohne erforderliche Erlaubnis nutzt, riskiert nach Paragraf 103 Wasserhaushaltsgesetz theoretisch ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Wie unterschiedlich die Praxis sein kann, zeigt Baden-Württemberg. Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau erklärt, dass hobbymäßiges Goldwaschen mit manuellen Werkzeugen aus bergrechtlicher Sicht grundsätzlich keine besondere Genehmigung benötigt.
Trotzdem müssen Eigentumsrechte sowie Vorgaben des Wasser-, Natur- und Fischereirechts beachtet werden.
Der Landkreis Sonneberg in Thüringen wiederum weist ausdrücklich darauf hin, dass Eingriffe in Bach- und Flusssedimente eine wasserrechtliche Genehmigung erfordern können und Goldwaschen in Naturschutzgebieten ausgeschlossen sein kann.
Für Hobby-Goldsucher bedeutet das: Vor Waschpfanne, Rinne oder gar Pumpe besser bei der örtlichen Wasser- oder Naturschutzbehörde nachfragen. Der Wert einiger Goldflitter dürfte kaum aufwiegen, was ein unerlaubter Eingriff in ein Gewässer kosten kann.