Phil Bond erbt das Haus seiner verstorbenen Mutter. Kurz darauf verlangt Cardiff mehr als 4000 Pfund Council Tax – wegen eines Aufschlags für Leerstand.
Nach dem Tod seiner Mutter erbt Phil Bond ihr Haus. Kurz darauf verlangt die Stadt mehr als 4000 Pfund. Der Grund: Die Immobilie steht leer.
Nach dem Tod seiner Mutter will sich Phil Bond zunächst nur um die Beerdigung und um seine Familie kümmern. Doch dann erhält der 68-jährige Brite aus Cardiff eine Rechnung. Für das Haus seiner verstorbenen Mutter soll plötzlich mehr als doppelt so viel kommunale Steuer anfallen.
Das Wichtigste in Kürze
Bond bezeichnet die zusätzliche Belastung als „Todessteuer“. Doch tatsächlich handelt es sich um einen Aufschlag auf die britische Council Tax – und nicht um eine Erbschaftsteuer, wie die „BBC“ berichtet. Durch die Abgabe kann auch ein leer stehendes geerbtes Haus für Angehörige teuer werden.
Bond lebt in Llandaff North, einem Stadtteil von Cardiff in Wales. Seine Mutter Eunice starb im Mai dieses Jahrs im Alter von 91 Jahren. Gemeinsam mit seinem Bruder erbte Bond ihr Haus.
Kurz nach ihrem Tod erhielten die Brüder den Bescheid für die Immobilie. Darauf stand neben der regulären Council Tax ein zusätzlicher Posten: „premium furnished and no-one resident“ – ein Aufschlag für eine möblierte Immobilie, in der niemand wohnt. Dadurch verdoppelte sich die jährliche Belastung auf mehr als 4000 Pfund, also rund 4660 Euro.
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In Cardiff beträgt der Aufschlag für möblierte Immobilien, die niemandem als Hauptwohnsitz dienen, 100 Prozent. Die Eigentümer müssen damit insgesamt 200 Prozent der normalen Council Tax zahlen.
Für Bond kam die Forderung zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt.
„Das Haus war das Letzte, woran ich gedacht habe“, sagte er der BBC.
Nach dem Tod seiner Mutter habe er zunächst Freunde und Verwandte informieren und die Beerdigung organisieren müssen. Erst danach habe sich die Familie daran gemacht, das Haus auszuräumen. Die Immobilie sollte verkauft werden. Und dann sei plötzlich die hohe Rechnung gekommen.
Bond stört dabei weniger, dass er grundsätzlich Council Tax zahlen muss. Ihn ärgert vor allem der zusätzliche Aufschlag.
„Was ich erstaunlich finde, ist die Art und Weise, wie das System aufgebaut ist – als würde die Stadtverwaltung erwarten, dass man das Haus sofort ausräumt und sich danach um die Beerdigung kümmert“, sagte er.
Für ihn fühlt sich die zusätzliche Zahlung deshalb wie eine „Strafe“, eine „Todessteuer“, an.
Nachdem Bond sich an örtliche Stadtratsmitglieder gewandt hatte, wurde ihm schließlich eine Ausnahme gewährt. Ganz entfiel die zusätzliche Belastung allerdings nicht: Für die Zeit von Mai bis August, in der das Haus noch möbliert war, muss die Familie 544 Pfund (circa 634 Euro) Aufschlag zahlen.
Bond sieht darin eine ungerechtfertigte Belastung für Angehörige. Die Familie werde „ohne eigenes Verschulden bestraft“, sagte er.
Der Aufschlag ist Teil einer Wohnraumpolitik in Wales. Die Steuer soll verhindern, dass möblierte Immobilien leer stehen. Wer selbst in dem geerbten Haus lebt, muss den Aufschlag dagegen nicht zahlen.
Cardiff erklärt, die Einnahmen daraus würden unter anderem dafür verwendet, langfristig leer stehende Häuser wieder auf den Wohnungsmarkt zu bringen und das Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu erhöhen.
Für möblierte Immobilien, die niemand als Hauptwohnsitz nutzt, verlangt Cardiff derzeit einen Aufschlag von 100 Prozent. Das gilt etwa für Zweitwohnungen und andere möblierte Immobilien, in denen niemand wohnt.
Das Problem für Erben: Ein Haus kann unmittelbar nach dem Tod des Eigentümers leer stehen, obwohl die Angehörigen keineswegs planen, es dauerhaft als Zweitwohnung zu behalten.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass nach dem Tod eines allein lebenden Bewohners grundsätzlich eine Befreiung von der Council Tax möglich ist, wenn das Haus leer bleibt.
Diese Befreiung gilt bis zur Erteilung des sogenannten Probate beziehungsweise der entsprechenden Nachlassverwaltung – höchstens jedoch zwei Jahre. Nach Abschluss dieses Verfahrens kann die Befreiung für weitere zwölf Monate gelten.
Allerdings muss die Situation der Stadtverwaltung mitgeteilt werden. Eine allgemeine automatische Befreiung für jeden Fall gibt es nicht.
Auch andere Regelungen können für Erben wichtig sein: Wird eine Immobilie weitgehend leer geräumt, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sechs Monate von der Council Tax befreit sein.
Und: Wird das Haus aktiv zum Verkauf angeboten, fällt in Cardiff für bis zu zwölf Monate grundsätzlich kein solcher Premium-Aufschlag an. Es bleibt dann bei der normalen Council Tax.
Genau diese Regelungen hätten Bond nach eigener Darstellung früher geholfen, wenn er von ihnen gewusst hätte.
Er fragt sich deshalb, warum Familien in einer solchen Situation nicht automatisch informiert werden.
„Man kann mir nicht erzählen, dass wir die Ersten sind, die davon betroffen sind“, sagte er. „Irgendwo muss jemand schon einmal in derselben Situation gewesen sein.“
Die Stadtverwaltung von Cardiff erklärte, sie bedauere den Verlust der Familie. Einwohner, die glauben, Anspruch auf eine Ermäßigung oder Befreiung zu haben, sollten sich an die Kommune wenden, damit ihre persönliche Situation geprüft werden könne.
Einen vergleichbaren Aufschlag auf die laufende Steuer für ein leer stehendes geerbtes Haus gibt es in Deutschland nicht. Die Grundsteuer fällt grundsätzlich auch dann weiter an, wenn die Immobilie nach dem Tod des Eigentümers zunächst leer steht.
Bei der Erbschaftsteuer gibt es für selbst genutzte Familienheime sogar eine besondere Vergünstigung: Kinder können das von den Eltern geerbte Haus oder die Wohnung vollständig steuerfrei erhalten, wenn sie die Immobilie unverzüglich selbst bewohnen. Bei Kindern gilt die Befreiung für Wohnflächen bis 200 Quadratmeter und grundsätzlich nur, wenn die Immobilie zehn Jahre selbst genutzt wird.
Auch eine Übertragung zu Lebzeiten ist möglich: Eltern können ihr Haus bereits zu Lebzeiten auf ihre Kinder übertragen. Dann handelt es sich in der Regel um eine Schenkung. Für Kinder gilt dabei ebenfalls ein Freibetrag von 400.000 Euro, der grundsätzlich alle zehn Jahre genutzt werden kann.
Häufig wird bei einer solchen Übertragung ein Nießbrauchrecht vereinbart. Dann gehört das Haus zwar bereits dem Kind, die Eltern dürfen es aber weiterhin selbst bewohnen oder beispielsweise vermieten und die Mieteinnahmen behalten.
Auch steuerlich kann der Nießbrauch interessant sein: Der Wert des vorbehaltenen Nießbrauchs kann den steuerpflichtigen Wert der Schenkung mindern. Wie hoch dieser Abschlag ausfällt, hängt unter anderem vom Wert der Immobilie, dem Alter des Nießbrauchberechtigten und dem Umfang des Nießbrauchs ab.