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Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder warnt vor Verlust an Rechtssicherheit durch die "EU Inc."

Дата публикации: 14-09-2026 13:58:01



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Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder warnt vor einem Verlust an Rechtssicherheit durch die von der EU-Kommission geplante Einführung einer neuen Gesellschaftsform für Unternehmen: "Die 'EU Inc.' darf auf keinen Fall die bestehende Rechtssicherheit durch geringere Standards bei Kontroll- und Prüfmechanismen schwächen."

Der Ministerpräsident des Freistaates Bayern Dr. Markus Söder warnt nachdrücklich vor einem Verlust an Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der von der EU geplanten Einführung einer neuen Gesellschaftsform für Unternehmen, der "EU Inc.". Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder sagte in einem Interview mit "BNotK Aktuell": "Die 'EU Inc.' darf auf keinen Fall die bestehende Rechtssicherheit durch geringere Standards bei Kontroll- und Prüfmechanismen schwächen. Bewährte Schutzmechanismen müssen erhalten bleiben." Den Notarinnen und Notaren komme dabei "eine zentrale Rolle zu". Der Bayerische Ministerpräsident weiter: "Sie können auch bei der 'EU Inc.' eine verlässliche präventive Kontrolle gewährleisten und unter anderem Identität, Vertretungsbefugnis sowie die rechtliche Wirksamkeit der Satzung rechtssicher prüfen. Dadurch schaffen wir Vertrauen und vermeiden neue Risiken."

Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder äußerte sich mit Blick auf die laufenden Beratungen im Parlament und Rat in Brüssel über die "EU Inc.": "Nur mit Transparenz und Vertrauen in funktionierende öffentliche Institutionen kann die 'EU Inc.' zu einer Erfolgsgeschichte werden." Und weiter: "Wir brauchen zugleich ein hohes Tempo beim Gründen sowie ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Wir wollen Gründungen einfacher und schneller machen und zugleich Gesellschafter, Gesellschaftsgläubiger und die Allgemeinheit verlässlich schützen. Beides muss möglich sein."

Der Präsident der Bundesnotarkammer, Dr. Markus Sikora, erklärte dazu: "Digitalität und Rechtssicherheit können Hand in Hand gehen. Die notarielle Vorabkontrolle ist kein Hindernis für schnelle Gründungen, sondern deren Voraussetzung. Die notarielle Online-Gründung zeigt seit Jahren, dass eine GmbH in Deutschland digital und binnen kürzester Zeit gegründet werden kann - und zwar ohne Abstriche an der Sicherheit und mit einer Beratung, die bequem per Videokonferenz stattfindet und bei der die Identität rechtssicher festgestellt wird. Diesen Standard sollte die 'EU Inc.' übernehmen, statt hinter ihn zurückzufallen."

Zum Hintergrund:

Durch die Einführung einer "EU Inc." sollen die Wachstumsbedingungen vor allem für Start-ups in der EU verbessert werden. Die Gesellschaft soll nach dem Willen der EU-Kommission binnen 48 Stunden vollständig digital in einem Mitgliedstaat gegründet werden. Auch im weiteren Lebenszyklus der Gesellschaft setzt der Vorschlag zugunsten der Schnelligkeit auf Selbstauskünfte und verzichtet auf unabhängige Kontrollen.

Der Kommissionsvorschlag stößt auf breite Kritik. Die Bundesnotarkammer bemängelt, dass ohne präventive Kontrolle die Verlässlichkeit des Handelsregisters verloren geht und dieses zu einer bloßen Sammelstelle ungeprüfter Selbstauskünfte wird. Unrichtige Eintragungen hätten dann weitreichende Folgen für den Rechtsverkehr und für Verbraucherinnen und Verbraucher, die erst im Nachhinein feststellen müssten, dass ihr Vertragspartner nicht existiert oder unwirksam vertreten war. Gewerkschaften - allen voran der DGB - fürchten eine Aushöhlung der Arbeitnehmer- und Mitbestimmungsrechte. Der BDZ warnt vor einem Einfallstor für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Strohmannkonstruktionen. Auch der Bundesrat fordert in seinen Beschlüssen vom 8. Mai 2026 und vom 10. Juli 2026 massive Nachbesserungen an dem Kommissionsentwurf, insbesondere eine verpflichtende Vorabkontrolle gesellschaftsrechtlicher Vorgänge durch Notarinnen und Notare sowie Registergerichte auch bei der "EU Inc.".

Das vollständige Interview ist in der aktuellen Ausgabe von "BNotK Aktuell" erschienen und steht hier zum Abruf bereit.

Pressekontakt: Dr. Sophie Godt-Nordhues Pressesprecherin der Bundesnotarkammer Telefon: 030-3838660 E-Mail: presse@bnotk.de

Weiteres Material: www.presseportal.de Quelle: Bundesnotarkammer

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