Fünf Irrtümer beim Wechsel des Strom- oder Gasanbieters: Die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, was bei Abschlägen und Kündigung gilt.
Ein Anbieterwechsel bei Strom und Gas lohnt sich oft, doch hartnäckige Irrtümer kosten Verbraucher Geld. Die Verbraucherzentrale Brandenburg klärt auf, was gilt.
Ein Wechsel des Strom- oder Gasanbieters lohnt sich oft. Trotzdem halten sich rund um Kündigung und Tarifvergleich hartnäckige Irrtümer, die Verbraucher immer wieder Geld kosten. Daniela Hofmann von der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, was beim Anbieterwechsel wirklich gilt.
Viele Verbraucher schauen beim Tarifvergleich zuerst auf die Höhe der Abschläge. Das führt in die Irre. Abschläge sind nur Vorauszahlungen, die der Anbieter selbst festlegt. Entscheidend sind stattdessen der Arbeitspreis pro Kilowattstunde und der jährliche Grundpreis. Vergleichen Sie deshalb immer die tatsächlichen Preisbestandteile, und rechnen Sie mit Ihrem eigenen Verbrauch.
Wer bewusst hohe Abschläge zahlt, bekommt bei der Jahresabrechnung tatsächlich oft ein Guthaben ausgezahlt. Das klingt verlockend, birgt aber ein Risiko. Wird der Anbieter insolvent, kann dieses Guthaben verloren gehen. Setzen Sie Ihre Abschläge realistisch an, und orientieren Sie sich an Ihrem tatsächlichen Jahresverbrauch.
Bei einer normalen Kündigung übernimmt der neue Anbieter das meist problemlos. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme. Wollen Sie nach einer Preiserhöhung Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, müssen Sie selbst kündigen. Nur so halten Sie die Fristen ein und beenden den Vertrag genau zum Tag der Preisanpassung.
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Diese Sorge ist unbegründet. Stellt ein Anbieter im Insolvenzfall die Belieferung ein, fallen Sie automatisch und ohne Unterbrechung in die Ersatzversorgung Ihres örtlichen Grundversorgers. Danach können Sie in Ruhe neue Angebote vergleichen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
Nicht jeder Tarif, der als Ökostrom verkauft wird, sorgt auch dafür, dass mehr erneuerbare Energie entsteht. Manche Anbieter gleichen ihre Emissionen nur über Herkunftsnachweise aus, häufig aus dem Ausland. Das treibt den Ausbau erneuerbarer Energien nicht zwangsläufig voran. Wollen Sie mit Ihrem Tarif wirklich etwas zur Energiewende beitragen, achten Sie auf verlässliche Labels wie das ok-power-Label oder das Grüner-Strom-Label. Beide stehen für Tarife, bei denen der Anbieter tatsächlich in den Ausbau erneuerbarer Energien investiert.
Wer die Preisbestandteile kennt und seine Rechte beim Anbieterwechsel nutzt, spart oft bares Geld und vermeidet unnötige Risiken. Bei individuellen Fragen berät die Verbraucherzentrale Brandenburg vor Ort, telefonisch oder per Videochat. Termine vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0331 98 22 999 5, montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr, oder online auf verbraucherzentrale-brandenburg.de.
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