Offene Zahlung oder sogar ein Guthaben? Der Beitragsservice hat jetzt eine neue Funktion freigeschaltet, mit der Beitragszahlende ihr Konto checken können.
Stand: 03.10.2026, 05:39 Uhr

Offene Zahlung oder sogar ein Guthaben? Der Beitragsservice hat jetzt eine neue Funktion freigeschaltet, mit der Beitragszahlende ihr Konto checken können.
Dortmund – Jeder beitragspflichtige Haushalt in Deutschland zahlt derzeit 18,36 Euro im Monat Rundfunkbeitrag. Den Einzug übernimmt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln. Für eine bessere Übersicht stellt die Einrichtung jetzt eine neue Online-Funktion für alle Zahlenden bereit.
Rundfunkbeitrag einsehen – Beitragsservice schaltet plötzlich neue Funktion freiMit dem neuen Online-Service kann jeder beitragspflichtige Bürger ganz einfach seinen Kontostand abfragen. Mit wenigen Klicks lässt sich hier checken, ob das Rundfunkbeitragskonto ausgeglichen ist – oder aber ein Zahlungsrückstand vorliegt.
Auch wer zu viel gezahlt hat, kann eine solche mögliche Überzahlung im neuen Service einsehen. Darüber hinaus finden Beitragszahler hier auch die nächsten Zahlungstermine.
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Rundfunkbeitrag: Hier kann jeder Beitragspflichtige seinen Kontostand einsehenWie der Beitragsservice mitteilt, ist der neue Online-Service kostenlos. Die Funktion ist 24 Stunden am Tag unter rundfunkbeitrag/kontostand abrufbar.
Um ihren Kontostand abzufragen, müssen Beitragszahlende lediglich ihre neunstellige Beitragsnummer sowie ihr Geburtsdatum eingeben. Die Beitragsnummer ist beispielsweise auf dem Kontoauszug oder auf einer Zahlungsaufforderung zu finden.
Nach dem Login ist oben auf der Seite direkt der jeweilige Kontostand zu sehen. Rückstände sind dabei mit roter Schrift hervorgehoben. Darunter sind weitere Infos gelistet wie Zahlungsmöglichkeiten und die nächsten Termine, an denen Beiträge fällig werden.
Was ist der BeitragsserviceDer ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist die gemeinsame Stelle von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die den Rundfunkbeitrag in Deutschland einzieht. Er verwaltet rund 47 Millionen Beitragskonten von Privatleuten, Unternehmen und Einrichtungen. Die Stelle ging 2013 aus der früheren Gebühreneinzugszentrale hervor – vielen noch als GEZ bekannt.
Das Geld geht an die Sender sowie an die Landesmedienanstalten. Grundsätzlich ist jede Wohnung beitragspflichtig. Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder eine Ermäßigung sind auf Antrag aber möglich. Sie werden primär aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen gewährt – beispielsweise für Grundsicherungsempfänger.
Quelle: Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio
Neuer Online-Service beim Rundfunkbeitrag soll für mehr Übersicht sorgenWie Kai Winter, Geschäftsbereichsleiter Operations des Beitragsservices, erklärt, rufen täglich viele Menschen an, weil sie Fragen zu ihrem Beitragskonto haben. In dem neuen Service sieht er „eine zeitgemäße, schnelle und effiziente Alternative zu einem Anruf“.
Praktisch ist der Service insbesondere für alle, die ihre Beiträge per Überweisung zahlen. Denn der Beitragsservice hatte zuletzt die regelmäßigen Zahlungserinnerungen durch eine Einmalzahlungsaufforderung ersetzt. Daher müssen Zahlungspflichtige ihre Überweisungen selbst im Blick behalten. Auch wenn sich eine Mahnung mit einer Zahlung überschnitten hat, bietet der neue Service schnelle Einsicht.
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Die Funktion lässt sich aber natürlich auch von allen nutzen, die per SEPA-Lastschriftmandat zahlen. Der Beitragsservice weist darauf hin, dass Bürger sich in diesem Fall nicht selbst um die regelmäßige Zahlung des Rundfunkbeitrags kümmern müssen. Vielmehr würden die Beiträge per Lastschrift „automatisch und stets pünktlich“ eingezogen.
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