Die Seilbahn auf den Mont Salève ist bis auf Weiteres ausnahmsweise für die Öffentlichkeit geschlossen. Grund dafür sind 15 Wohnwagen.
Die Seilbahn auf den Mont Salève ist bis auf Weiteres ausnahmsweise für die Öffentlichkeit geschlossen. Grund dafür sind 15 Wohnwagen.
Dem Bürgermeister platzt der Kragen: Die Seilbahn auf den Mont Salève in Hochsavoyen ist seit Montag, dem 24. August, bis auf Weiteres für die Öffentlichkeit geschlossen. Grund dafür ist die unerlaubte Besetzung des Parkplatzes durch etwa 15 Wohnwagen, die dort seit Sonntagabend stehen. Über den Fall berichtet der französische Fernsehsender France 3.
Laut Nicolas Tereins, dem Gemeindechef von Étrembières, können die Busse wegen der Wohnwagen nicht mehr auf dem Parkplatz halten. Die Seilbahn erschließt den beliebten Ausflugsberg Salève, der einen schönen Blick auf den Genfersee und Genf ermöglicht.
Insbesondere im Hinblick auf das bevorstehende Salève-Fest und die geplanten Veranstaltungen an der Bergstation führt die Sperrung zu Einbußen. „Wirtschaftlich ist es nicht ideal, wenn man bedenkt, dass dieses Wochenende das Salève-Festival stattfindet und im oberen Bahnhof Unterhaltungsprogramme geboten werden. Es ist wirklich ein Einkommensverlust“, so der Bürgermeister.
Er weist darauf hin, dass er „alle Räumungsverfahren“ eingeleitet habe. „Jetzt warten wir auf eine Entscheidung des neuen Präfekten, die hoffentlich schnell erfolgen wird.“
In Frankreich darf man auf dem Parkplatz einer Seilbahn laut dem Portal „Frankreich mobil erleben“ nicht campen, aber in der Regel eine Nacht zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit übernachten.
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In Deutschland ist das Wildcampen grundsätzlich nicht erlaubt. Dennoch muss man nicht immer den nächsten offiziellen Campingplatz anfahren. Parkt man für eine Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz, stellt das in manchen Bundesländern kein Problem dar. Allerdings ist dabei stets jegliches Campingverhalten untersagt: Campingstühle, Markise und Auffahrkeile müssen eingepackt bleiben.
Viele Seilbahn-Parkplätze dagegen sind Privateigentum der Betreiber oder gebührenpflichtig für den Tagesbesuch geregelt. Ohne Erlaubnis des Betreibers ist dort selbst das einmalige Übernachten verboten und kann als Hausfriedensbruch oder verbotene Nutzung geahndet werden. Zudem liegen Seilbahn-Talstationen oft in sensiblen Natur- oder Landschaftsschutzgebieten, in denen das Campen strengstens untersagt ist.