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DN Group Anleihen: Zehn Prozent Zinsen und „sehr sicher“? Diese Möglichkeiten haben Anleger

Дата публикации: 25-09-2026 12:29:23

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die DN Group AG (früher Neon Equity AG und DN Deutsche Nachhaltigkeit AG) hat seit 2024 drei Unternehmensanleihen mit 10 % Zinsen pro Jahr ausgegeben: die Anleihen 2024/2029, 2025/2030 und 2026/2033.
  • Nach einem Bericht der WirtschaftsWoche vom 15.09.2026 sollte der Vertrieb die Anleihe laut Gesprächsleitfaden als „sehr sicher“ darstellen – ein Hinweis auf das Totalverlustrisiko fehlte.
  • Die Anleihe 2025/2030 notierte am 22. September 2026 bei rund 80 % ihres Nennwerts. Wer jetzt verkauft, realisiert einen Verlust.
  • Wer die Umtauschoption in die Anleihe 2026/2033 nutzt, bindet das Kapital deutlich länger – in einem Papier ohne Börsenhandel.
  • Wer nach unvollständiger oder falscher Beratung gezeichnet hat, kann Anspruch auf Schadensersatz haben und so investiertes Kapital zurückerhalten.

Aktuelle Medienberichte über die DN Group AG, die früher unter den Namen Deutsche Nachhaltigkeit AG bzw. Neon Equity AG firmierte, werfen Fragen zu den ausgegebenen Unternehmensanleihen und deren Vertrieb auf. Im Mittelpunkt stehen dabei hohe Zinsversprechen, die wirtschaftliche Situation einzelner Beteiligungsunternehmen, Aussagen zur Sicherheit und Verfügbarkeit der Kapitalanlage sowie Vertriebsprovisionen. Für Anleger:innen stellt sich deshalb die Frage, ob sie vor der Zeichnung richtig aufgeklärt wurden. Wir zeigen, welche Anleihen betroffen sind, wo die Risiken liegen und welche Ansprüche in Betracht kommen.

Um welche Anleihen der DN Group geht es?

Emittentin der Anleihen ist die DN Group AG mit Sitz in Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aus der Neon Equity AG hervorgegangen, firmierte ab April 2025 als DN Deutsche Nachhaltigkeit AG und heißt seit dem 16. Oktober 2025 DN Group AG. Sie versteht sich als Beteiligungsgesellschaft für nachhaltige Jungunternehmen („Impact Investing“) und finanziert sich überwiegend über Anleihen.

AnleiheISINLaufzeitBesonderheiten
2024/2029DE000A383C7623.05.2024 – 23.05.2029Noch von der Neon Equity AG ausgegeben; BaFin-Verdacht auf Angebot ohne gültigen Prospekt (Mai 2025)
2025/2030DE000A4DFMZ515.06.2025 – 15.12.2030Emittentin kann die Laufzeit einseitig bis Ende 2032 verlängern; Umtauschangebot in die Anleihe 2026/2033 Tranche B verlängert bis Ende 2026
2026/2033 Tranche ADE000A46ZYM008.07.2026 – 15.12.2033Börsenhandel im Freiverkehr beantragt; Laufzeitverlängerung bis 2034 und Zinsstundung möglich
2026/2033 Tranche BDE000A46ZYN808.07.2026 – 15.12.2033Kryptowertpapier; kein Börsenhandel; Laufzeitverlängerung bis Ende 2034 und Zinsstundung möglich

Eine Unternehmensanleihe bedeutet, dass Anleger:innen dem Unternehmen Geld leihen. Sie erhalten dafür Zinsen und am Ende der Laufzeit den Nennbetrag zurück – aber nur, solange das Unternehmen zahlungsfähig bleibt. Die DN-Anleihen sind unbesichert. Im Insolvenzfall gibt es keine Sicherheiten, auf die die Anleihegläubiger:innen zugreifen könnten, und es gibt keine Einlagensicherung wie bei einem Sparkonto. DN-Anleiheinhaber:innen sollen 10 % Zinsen pro Jahr erhalten. Die zehn Prozent Zinsen sind jedoch auch der Preis für ein hohes Ausfallrisiko.

Sehr „sicher“: Was der Vertriebsleitfaden laut WirtschaftsWoche versprach

Der WirtschaftsWoche liegt eigenen Angaben zufolge ein Gesprächsleitfaden des Vertriebs der DN Group vor. Demnach sollen Vermittler:innen das Gespräch betont locker im Du-Ton eröffnen, auf die festen zehn Prozent Zinsen verweisen und die Anleihe für die Laufzeit als „sehr sicher“ bezeichnen. Zudem soll der Hinweis fallen, dass man im Notfall an sein Geld komme. Das Totalverlustrisiko, sonstige Risiken und die Provisionen der Vermittler:innen werden in dem Leitfaden dem Bericht zufolge jedoch nicht erwähnt.

Am 21. Mai soll die Vertriebsgesellschaft außerdem eine Veranstaltung für mehrere hundert „Tippgeber“ ausgerichtet haben. Dabei handelt es sich um Personen, die Neukund:innen werben und dafür eine Provision erhalten. Anfragen der WirtschaftsWoche blieben von der DN Group und der Vertriebsgesellschaft unbeantwortet.

Entscheidend ist: Eine unbesicherte Anleihe eines jungen Beteiligungsunternehmens ist keine sichere Geldanlage. Insbesondere besteht grundsätzlich keine gesetzliche Einlagensicherung. Anleger:innen tragen das Bonitätsrisiko der Emittentin. Gerät diese in wirtschaftliche Schwierigkeiten, können Zinszahlungen ausfallen. Im Fall einer Insolvenz kann das eingesetzte Kapital teilweise oder vollständig verloren gehen.

Wer diese Art von Anleihe als „sehr sicher“ empfiehlt, stellt sie in einem wesentlichen Punkt falsch dar.

Kurse unter Nennwert: Warum „an das Geld rankommen“ teuer werden kann

Börsengehandelte Anleihen haben einen Kurs. Dieser wird in Prozent des Nennbetrags angegeben. Ein Kurs von 80 % bedeutet beispielsweise, dass eine Anleihe über 1.000 Euro am Markt nur noch rund 800 Euro einbringt. Die Anleihe 2025/2030 notierte am 22. September 2026 bei rund 80 %, die Anleihe 2024/2029 zuletzt bei rund 84 %.

Hinzu kommt, dass an den Handelsplätzen oft nur geringe Stückzahlen umgesetzt werden. Wer verkaufen muss, findet unter Umständen nur mit weiterem Abschlag einen Käufer. Die Tranche B der Anleihe 2026/2033 wird laut Prospekt nicht an einer Börse gehandelt.

Eine mögliche Handelbarkeit der Anleihe bedeutet jedoch nicht, dass Anleger ihr Kapital jederzeit vollständig zurückerhalten. Ob ein vorzeitiger Verkauf tatsächlich möglich ist, hängt unter anderem davon ab, ob sich ein Käufer findet und welcher Kurs am Markt erzielt werden kann. Bei wenig gehandelten Unternehmensanleihen kann die Veräußerung erschwert sein.

Laut der vorliegenden Berichterstattung sollen die Anleihen aus den Jahren 2024 und 2025 bereits mehr als zehn Prozent unter ihrem jeweiligen Zeichnungswert notieren. Ein Verkauf vor dem Ende der Laufzeit kann deshalb mit erheblichen Verlusten verbunden sein.

Wurde einem Anleger gegenüber der Eindruck erweckt, das eingesetzte Kapital sei jederzeit ohne nennenswerte Verluste verfügbar, kann darin eine unrichtige oder unvollständige Aufklärung liegen.

Hohe Provisionen für den Vertrieb

Zudem berichtet die WirtschaftsWoche über erhebliche Vergütungen für die Vermittlung der Anleihen. Demnach sollen Vermittler für eine erfolgreiche Empfehlung Provisionen zwischen fünf und sieben Prozent des gezeichneten Anlagebetrags erhalten haben.

Daneben wird ein mehrstufiges Vertriebssystem beschrieben. Demnach können Vermittler zusätzliche Vergütungen erhalten, wenn sie eine eigene Vertriebsmannschaft aufbauen und bestimmte Umsatzziele erreichen. Hinzu kommt eine personelle Nähe: Boris Staab, Vorstand der Vertriebsgesellschaft IISII AG, gehörte nach dem Prospekt zur Anleihe 2025/2030 dem Aufsichtsrat der Emittentin an. Personelle Verflechtungen zwischen Emittentin und Vertrieb können einen Interessenkonflikt begründen, über den aufzuklären ist.

Hohe Vertriebsprovisionen schaffen einen wirtschaftlichen Anreiz, ein bestimmtes Anlageprodukt zu empfehlen. Gerade deshalb verlangt das Gesetz Transparenz über Zuwendungen und Interessenkonflikte. Wie genau Anleger:innen über diese Vergütungen aufgeklärt werden müssen, hängt unter anderem vom konkreten Vertriebsweg, der rechtlichen Stellung des Beraters oder Vermittlers und den Umständen des Beratungsgesprächs ab.

Anleger sollten daher prüfen lassen,

  • welche Provisionen im Zusammenhang mit ihrer Zeichnung geflossen sind und
  • ob ihnen diese Vergütungen offengelegt wurden und
  • ob ein erheblicher Interessenkonflikt bestand und
  • ob die Empfehlung ungeachtet der Risiken zu ihren persönlichen Anlagezielen passte.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall

Umtauschangebot: Was Anleger vor einem Wechsel in die Anleihe 2026/2033 wissen sollten

Die DN Group bietet den Inhaberinnen und Inhabern der Anleihe 2025/2030 an, ihre Papiere im Verhältnis 1:1 in die Tranche B der Anleihe 2026/2033 umzutauschen. Die ursprünglich bis zum 31. August 2026 laufende Umtauschfrist wurde mit einem Prospektnachtrag vom 13. August 2026 bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Zudem wurde das Angebot auf Österreich ausgeweitet.

Die Tranche B ist ein Kryptowertpapier nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG). Das bedeutet, dass die Anleihe nicht in einem klassischen Bankdepot verwahrt wird, sondern in einem elektronischen Register auf Blockchain-Basis eingetragen ist. Vor einem Umtausch sollten Sie folgende Punkte kennen:

  • Längere Kapitalbindung: Die Laufzeit verlängert sich von Dezember 2030 auf Dezember 2033 und kann von der Emittentin einseitig um ein weiteres Jahr bis Dezember 2034 verschoben werden.
  • Zinsstundung: Die Emittentin darf die Zinsen der letzten zwei Jahre vor Fälligkeit aussetzen und erst bei Rückzahlung – dann mit 11 % – leisten. In dieser Zeit fließen keine laufenden Zinsen.
  • Kein Börsenhandel: Im Gegensatz zur Anleihe 2025/2030 wird die Tranche B weder im regulierten Markt noch im Freiverkehr gehandelt. Ein Verkauf vor Laufzeitende wird dadurch zusätzlich erschwert.
  • Technische Risiken: Der Prospekt weist darauf hin, dass der Zugriff auf die Token der Tranche B zeitweise nicht möglich sein kann.

Entscheidend ist, dass ein Umtausch eine neue Anlageentscheidung darstellt. Empfiehlt ein Vermittler oder eine Vermittlerin den Wechsel, gelten dafür dieselben Beratungspflichten wie bei der ursprünglichen Zeichnung. Ein Umtausch kann sich zudem auf bestehende Ansprüche auswirken. Lassen Sie Ihre Situation deshalb prüfen, bevor Sie sich entscheiden.

BaFin-Verdacht: Anleihe 2024/2029 ohne gültigen Prospekt angeboten?

In einer am 19. Mai 2025 veröffentlichten Verbrauchermitteilung teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit, dass der hinreichend begründete Verdacht bestehe, die Unternehmensanleihe 2024/2029 mit der ISIN DE000A383C76 sei in Deutschland ohne den erforderlichen gültigen Wertpapierprospekt öffentlich angeboten worden.

Der Prospekt war zwar am 2. Mai 2024 von der luxemburgischen Finanzaufsicht gebilligt worden, jedoch nur bis zum 2. Mai 2025 gültig. Ein Prospekt ist eine gesetzlich vorgeschriebene Informationsschrift, ohne die Wertpapiere grundsätzlich nicht öffentlich angeboten werden dürfen (Art. 3 Abs. 1 EU-Prospektverordnung).

Die Mitteilung der BaFin stellt jedoch keinen abschließenden Rechtsverstoß fest. Für Anleger:innen, die die Anleihe 2024/2029 nach dem 2. Mai 2025 erworben haben, kann sie jedoch ein zusätzlicher rechtlicher Ansatzpunkt sein.

Welche Ansprüche haben Anleger der DN Group Anleihen?

Welche Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Zu den relevanten Faktoren zählen beispielsweise der Zeitpunkt der Zeichnung, der Vertriebsweg und die im Gespräch getroffenen Aussagen. Eine pauschale rechtliche Beurteilung ist nicht möglich. Jeder Erwerb muss anhand der individuellen Unterlagen und Angaben geprüft werden.

In der Regel zielen Anleger:innen auf Schadensersatz und Rückabwicklung ab: Sie sollen so gestellt werden, als hätten sie die Anlage nie gezeichnet – sie erhalten ihr eingesetztes Kapital zurück, Zug um Zug gegen Übertragung der Anleihe. Gerade wenn die Emittentin in Schwierigkeiten gerät, gewinnen Ansprüche gegen Berater:innen, Vermittler:innen und das Haftungsdach an Bedeutung, da sie sich nicht gegen die Emittentin richten und somit nicht von deren Zahlungsfähigkeit abhängen.

In Betracht kommen vor allem folgende Ansprüche:

  1. Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung. Wer eine konkrete Anleihe empfiehlt, schuldet eine anleger- und anlagegerechte Beratung. „Anlegergerecht” bedeutet, dass die Empfehlung zu Wissen, Zielen, Risikobereitschaft und finanzieller Lage des Anlegers passt. „Anlagegerecht” bedeutet, dass die Eigenschaften und Risiken der Anlage vollständig und zutreffend erläutert werden. So kann eine Unternehmensanleihe mit Bonitäts-, Kurs- und Totalverlustrisiken für einen sicherheitsorientierten Anleger ungeeignet sein. Dies gilt insbesondere, wenn das Kapital der Altersvorsorge dienen soll oder jederzeit verfügbar bleiben muss.
  2. Unzureichende oder fehlende Aufklärung über die Risiken: Der Berater oder Vermittler muss den Anleger grundsätzlich über die wesentlichen Eigenschaften und Risiken der empfohlenen Kapitalanlage informieren. Im Zusammenhang mit den Anleihen der DN Group AG können insbesondere das Risiko eines vollständigen oder teilweisen Kapitalverlusts, das Bonitätsrisiko der Emittentin, die eingeschränkte Handelbarkeit der Anleihe, mögliche Kursverluste bei einem Verkauf vor Fälligkeit, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Bedeutung der hohen Zinszahlung für das Anlagerisiko relevant sein.
  3. Unzureichende oder fehlende Aufklärung über Provisionen und Interessenkonflikte. Wertpapierdienstleister müssen Zuwendungen Dritter – etwa Vertriebsprovisionen – offenlegen (§ 70 WpHG). Auch wesentliche personelle Verflechtungen zwischen Emittentin und Vertrieb können aufklärungspflichtig sein.
  4. Haftung des Haftungsdachs. Handelte ein gebundener Vermittler, kann das haftende Wertpapierinstitut für Beratungsfehler haften (§ 3 Abs. 2 WpIG, § 278 BGB).
  5. Haftung bei Tätigkeit ohne Erlaubnis. Wer gewerbsmäßig Anlageberatung oder -vermittlung zu Wertpapieren betreibt, benötigt eine Erlaubnis der BaFin oder muss als gebundener Vermittler tätig sein. Fehlt sowohl die Erlaubnis der BaFin als auch die Tätigkeit als gebundener Vermittler, kann eine persönliche Haftung auf Schadensersatz in Betracht kommen (§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 Kreditwesengesetz – KWG – bzw. § 15 WpIG). Dies kann insbesondere „Tippgeber“ betreffen, die über eine bloße Kontaktvermittlung hinausgegangen sind.
  6. Prospekthaftung: Enthält ein Wertpapierprospekt unrichtige oder unvollständige wesentliche Angaben, haften die Prospektverantwortlichen (§ 10 Wertpapierprospektgesetz – WpPG). Wurde eine Anleihe ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich angeboten, können Erwerber:innen unter bestimmten Voraussetzungen von der Emittentin und dem Anbieter die Übernahme der Wertpapiere gegen Erstattung des Erwerbspreises verlangen (§ 14 WpPG). Ob die gesetzlichen Erwerbsfristen im Fall der Anleihe 2024/2029 gewahrt sind, bedarf einer genauen Prüfung.
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Sie haben eine Anleihe der DN Group AG, der DN Deutsche Nachhaltigkeit AG oder der Neon Equity AG gezeichnet oder erwägen einen Umtausch? Wir prüfen Ihre Unterlagen und zeigen Ihnen, ob und gegen wen Sie Ansprüche haben – gegen Berater:innen, Vermittler:innen, das Haftungsdach oder weitere Beteiligte. Unsere auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte prüfen kostenfrei, ob in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälte.

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