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Frühstartrente beschlossen: Wie der Staat die Altersvorsorge für Kinder fördert

Дата публикации: 16-10-2026 08:51:00




Der Bundestag hat die neue Frühstartrente für Kinder beschlossen. Ab 2027 gibt der Staat für Sechsjährige monatlich zehn Euro für die Altersabsicherung dazu. Wie Familien von der neuen Regelung profitieren können.



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Frühstartrente beschlossen Wie der Staat die Altersvorsorge für Kinder fördert

16.10.2026 · 10:51 Uhr

Familie mit Kind: Auch kleine Menschen brauchen eine Altersabsicherung.

Familie mit Kind: Auch kleine Menschen brauchen eine Altersabsicherung.

Foto: Ute Grabowsky/photothek.net

Berlin · Der Bundestag hat die neue Frühstartrente für Kinder beschlossen. Ab 2027 gibt der Staat für Sechsjährige monatlich zehn Euro für die Altersabsicherung dazu. Wie Familien von der neuen Regelung profitieren können.

Auch Kinder brauchen eine Altersabsicherung – gerade in Zeiten, in denen es immer mehr Ältere und weniger Jüngere gibt. Union und SPD haben mit der sogenannten Frühstartrente erstmals eine staatlich geförderte private Altersvorsorge bereits für Kinder eingeführt. Der Bundestag hat die Frühstartrente am 16. Oktober beschlossen. Sie soll Mädchen und Jungen ab dem Geburtsjahrgang 2020 den Aufbau einer privaten Altersvorsorge erleichtern. Dafür sollen Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat erhalten, die am Kapitalmarkt angelegt werden. Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten.

Für Kinder zahlt der Bund vom vollendeten sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich zehn Euro in einen Altersvorsorgevertrag. Über die Laufzeit von zwölf Jahren summiert sich die staatliche Förderung auf 1440 Euro. Voraussetzungen sind unter anderem ein Wohnsitz in Deutschland und eine Steuer-Identifikationsnummer. Die Förderung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 2020, also für Kinder, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt geworden sind. Ab 2027 wird dann jährlich der nächste Jahrgang Sechsjähriger in das Programm aufgenommen. Für Kinder, die vor 2020 geboren wurden, gibt es keine Förderung.

Das Bundesfinanzministerium hat in einer Modellrechnung das Potenzial bei einer angenommenen Rendite von sieben Prozent pro Jahr skizziert. Aus den staatlichen Einzahlungen würden demnach bis zum 18. Geburtstag etwa 2200 Euro und bis zum 65. Lebensjahr etwa 53.000 Euro, wenn das Geld nach ⁠der Volljährigkeit weiter angelegt und nicht zusätzlich bespart wird. Eine Rendite ‌wird nicht garantiert, auch sind Inflation und Besteuerung nicht berücksichtigt. Eine Auszahlung als Rente ist grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr vorgesehen.

Eltern können für ihr Kind einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag bei einem privaten Anbieter abschließen. Die jährlichen Kosten des Standarddepots sind auf maximal ein Prozent des Depotwertes gedeckelt.⁠ Auf dieses Depot, das auf den Namen des Kindes läuft, überweist der Staat den monatlichen Betrag von zehn Euro. Bis zur Volljährigkeit dürfen für diesen Vertrag keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Für den auf staatlicher Förderung und den daraus erzielten Erträgen beruhenden Teil des Depots gilt das Verbot solcher Kosten nun sogar bis zum Beginn der Auszahlungsphase. Private Zusatzeinzahlungen, etwa durch Eltern, Großeltern oder Paten, sind bis zu 6840 Euro pro Jahr möglich.

Dann legt der Bund die zehn Euro monatlich in einem Sondervermögen namens „Frühstartrente“ an. Dieses wird von der Bundesbank verwaltet. Diese Mittel dürfen nur in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds investiert werden. Der Anspruch auf das angesparte Startkapital aus der kollektiven Anlage kann bis zum 35. Lebensjahr geltend gemacht werden. Das Guthaben inklusive der bis dahin erzielten Erträge oder Verluste wird dann in einen individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen. Nicht abgerufene Gelder fließen anschließend in den Bundeshaushalt zurück. Laut Finanzausschuss müssen die Betroffenen spätestens drei Monate vorab informiert werden, sofern sie identifiziert werden können.

Die staatlichen Beiträge und die Erträge darauf sind in der Ansparphase steuerfrei. Erst die Auszahlungen im Alter unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Hier greift dann das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Demnach wird nur die Hälfte der Erträge besteuert.

Der Bund rechnet für 2027 mit Förderausgaben von 198 Millionen Euro. Da jedes Jahr ein weiterer Geburtsjahrgang hinzukommt, steigen sie bis 2030 auf voraussichtlich 411 Millionen Euro. Hinzu kommen Verwaltungskosten. Insgesamt kalkuliert der Bund für die Jahre 2027 bis 2030 mit 1,2 Milliarden Euro.

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