Landesarbeitsgericht bestätigt Urteil aus der ersten Instanz. Uni-Leitung dämpft Erwartungen über baldige Auszahlungen.
Je Mitarbeiter*in haben sich bis zu 2700 Euro aufgestaut, die die HU nun nachzahlen muss.
Foto: dpa/Jens Kalaene
Beschäftigte der Berliner Humboldt-Universität (HU) haben einen Anspruch auf die Hauptstadtzulage. Das stellte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag fest. Es bestätigte damit ein erstinstanzliches Urteil aus dem Januar. Die Hauptstadtzulage von monatlich 150 Euro hatten die in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zusammengeschlossenen Bundesländer mit den Gewerkschaften vereinbart. Der Anspruch gilt rückwirkend vom 1. April und auch für ehemalige Beschäftigte der HU.
Die Gewerkschaften Verdi und GEW begrüßten das Urteil. »Das ist ein weiterer wichtiger Erfolg für die Beschäftigten. Die HU Berlin hat die gerichtliche Klärung gesucht und nun auch in zweiter Instanz bestätigt bekommen, dass die Hauptstadtzulage zu zahlen ist. Jetzt muss Schluss sein mit dem Warten: Die Beschäftigten haben Anspruch auf ihr Geld«, erklärte Felicia Kompio, Vorsitzende der GEW Berlin.
Die Universität hatte feststellen wollen, dass die Hauptstadtzulage nur für unmittelbare Landesbeschäftigte, nicht aber für Mitarbeiter*innen der HU zu zahlen ist. Die Humboldt-Universität ist eine eigene Körperschaft und nicht Teil der Berliner Verwaltung, deshalb gilt für ihre Angestellten auch nicht unmittelbar der Tarifvertrag der Länder (TV-L).
»Wir erwarten von der zukünftigen Regierung, dass sie nicht die Fehler der alten Koalition wiederholt, sondern die Berliner Hochschulen in die Lage versetzt, die Hauptstadtzulage an ihre Beschäftigten auszuzahlen.«
Andrea Kühnemann Verdi
Verdi und die GEW haben stattdessen einen eigenständigen sogenannten Haustarifvertrag mit der HU abgeschlossen, der beinhaltet, dass der TV-L für die Beschäftigten der Humboldt-Universität gilt, inklusive der »ergänzenden, ändernden und ersetzenden Tarifverträge«, wie es in dem Schriftstück heißt. Die HU war der Ansicht, dass der Tarifvertrag zur Hauptstadtzulage nicht als für die Uni geltende Ergänzung zum TV-L zu verstehen ist. Das Landesarbeitsgericht stellte aber genau das Gegenteil fest, wie eine Sprecherin auf Nachfrage mitteilte. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Im Sinne ihrer Beschäftigten zeigte sich die HU mit dem Urteil zufrieden. »Selbstverständlich möchten wir die Hauptstadtzulage jetzt so schnell wie möglich zur Auszahlung bringen«, sagte Vizepräsident Niels Helle-Meyer. Allerdings habe trotz der langen Verfahrensdauer bisher leider keine Finanzierungsvereinbarung mit dem Land getroffen werden können, so der Personal- und Haushaltsverantwortliche Helle-Meyer. Ihm zufolge dürfte die HU gegenwärtig kaum in der Lage sein, die Zulage an alle Berechtigten auszuzahlen. Die Uni habe »keine Vorsorge für eine so weit reichende Belastung unseres Haushalts« treffen können. Helle-Meyer verwies dabei auch auf die von CDU und SPD geänderten Hochschulverträge, mit denen der HU alle ungebundenen Rücklagen entzogen worden seien. »Das Land hat sich in 2025 der Mittel der Hochschulen bedient, nun muss das Land uns helfen«, sagte Helle-Meyer.
Die Gewerkschaften appellierten an die künftige Berliner Koalition, eine Refinanzierung der Hauptstadtzulage sicherzustellen. »Wir erwarten von der zukünftigen Regierung, dass sie nicht die Fehler der alten Koalition wiederholt, sondern die Berliner Hochschulen in die Lage versetzt, die Hauptstadtzulage an ihre Beschäftigten auszuzahlen«, sagte Verdi-Landeschefin Andrea Kühnemann. Je Mitarbeiter*in sind bis heute bis zu 2700 Euro aufgelaufen. Allein für das Jahr 2025 bezifferten die Humboldt-Universität und die Freie Universität die Kosten für die Hauptstadtzulage auf insgesamt zehn Millionen Euro.
Auch die Freie Universität (FU) ist gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung gegangen. Die Gerichtsverhandlung dazu wird am 5. Januar stattfinden. Die FU hatte zuvor erklärt, dass die Beschäftigten die Hauptstadtzulage rückwirkend und ohne individuelle Geltendmachung erhalten würden, wenn der Anspruch »nach Ausschöpfung des gerichtlichen Instanzenzuges« feststünde.
Auch für fünf Hochschulen hatte das Arbeitsgericht einen Anspruch der Beschäftigten auf die Hauptstadtzulage festgestellt. Der Berufungstermin findet hierfür im Februar statt. An der Technischen Universität steht die Entscheidung über die Musterklage eines Beschäftigten im Dezember an.
Wann und in welchem Umfang die nun für die HU erfolgte Entscheidung einen Zahlungsfluss an die Mitarbeiter*innen auslöst, bleibt abzuwarten. Im Zweifelsfall können auch sie mit einer individuellen Zahlungsklage versuchen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Gewerkschaften haben hierfür entsprechende Musterschreiben auf ihren Webseiten veröffentlicht.
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