Vor dem Warnstreik an der Klinik diesen Donnerstag muss das Arbeitsgericht Berlin einmal mehr eine schwierige Abwägung zweier Grundrechte vornehmen.
Wer darf diesmal streiken? Über die Notdienstbesetzung an der Charité während des Warnstreiks am Donnerstag und Freitag hatte das Arbeitsgericht zu entscheiden.
Foto: dpa/Fabian Sommer
Mit Arbeitsniederlegungen schaden Gewerkschaften nicht nur Arbeitgebern, sondern indirekt in den allermeisten Fällen auch Dritten wie Kund*innen oder Fahrgästen. Doch selten können die Auswirkungen so weitreichende Folgen haben wie an einem Krankenhaus. Ein Streik sämtlicher Beschäftigten, während auf den Stationen Patient*innen liegen, wäre problematisch.
Das zählt umso mehr für Kliniken mit einer hohen Dichte an intensivmedizinischen oder lebensrettenden Maßnahmen. Im Arbeitskampf am Krankenhaus kollidieren zwei Grundrechte: Das Recht der Beschäftigten, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen und ihre Interessen zu artikulieren, zum Beispiel in Form von Streiks. Und das Recht der Patient*innen auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Beides müssen die Arbeitgeber gewährleisten.
Aus dem Grundrechtekonflikt könnten Notdienstpläne herausführen, auf die sich Arbeitgeber und Gewerkschaft einigen. Ein eigentlich eingeübtes Vorgehen. Nur scheint gerade diese Einigung regelmäßig nicht zu gelingen. So sehr verwundert das nicht. Schließlich müssen sich die Konfliktparteien über die Spielregeln verständigen, nach denen sie dann miteinander streiten. Immer wieder muss das Arbeitsgericht vermitteln. Das hat zwar eine Expertise in arbeitsrechtlichen Fragen, aber eben weniger medizinisches Fachwissen und Kenntnis von der Organisation eines Klinikbetriebs.
Wie sehr das die Arbeitsgerichte vor Herausforderungen stellt, konnte man am Mittwoch beobachten. In der mehrere Stunden dauernden Verhandlung stemmte sich die Gewerkschaft Verdi gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts von Anfang September. Darin hatte es auf Antrag der Charité einen weitreichenden Notdienstplan für einen dreitägigen Warnstreik festgesetzt. Verdi sah diesen viel zu sehr am Normalbetrieb orientiert und hatte deshalb Berufung eingelegt. Nun musste das Gericht im einstweiligen Verfahren über einen neuen Notdienstplan entscheiden. »Wir brauchen eine deutlich niedrigere Besetzung«, sagte Verdi-Sekretärin Gisela Neunhöffer, »damit einerseits, der Streik Wirkung entfalten kann und damit andererseits unsere Mitglieder an dem Streik teilnehmen können«.
Dabei stand der nächste Warnstreik unmittelbar bevor. Bereits für die Frühschicht am Donnerstag hat Verdi die Beschäftigten der Charité erneut zum Warnstreik aufgerufen. Immer wieder blickte die Vorsitzende Richterin am Mittwoch auf die Uhr. Sie zählte laut die Stunden, die noch blieben, bis das Gericht eine Entscheidung gefällt haben muss. Erst mit dann verhängtem Notdienstplan sollten die Beschäftigten erfahren, wer von ihnen zum Dienst erscheinen soll und wer streiken darf.
»Wir brauchen eine deutlich niedrigere Besetzung, damit einerseits der Streik Wirkung entfalten kann und damit andererseits unsere Mitglieder an dem Streik teilnehmen können.«
Gisela Neunhöffer Verdi
Die Richterin hörte sich dabei durchaus geduldig beide Seiten an. Aufseiten der Charité saßen an die 20 bereichsleitende Ärzte und Personalverantwortliche, die als Zeug*innen immer wieder ausführten, weshalb eine weitreichende Personalbesetzung unerlässlich sei, um Schaden von den Patient*innen abzuwenden. Sie schilderten nahezu ausgelastete Stationen mit wenig Spielraum für das Verschieben von Maßnahmen. Aufseiten von Verdi saßen etwa 50 Gewerkschaftsmitglieder und Sympathisant*innen, die den Arbeitsalltag und die Personalrealität aus ihrer Perspektive schilderten.
Verdi unterbreitete mehrere Vorschläge, wie die Notdienste an das tatsächliche Patient*innenaufkommen angepasst werden könnten. Die Richterin stellte jedoch klar, dass über derlei Strukturvorschläge, wie etwa über ein koordinierendes Gespräch auf jeder Station und mit Beginn jeder Streikschicht, nicht im Rahmen dieser Verhandlung entschieden werden könne. Gleiches gelte für die schon einmal praktizierte Idee, dass sich Streikende an den Streikposten nahe der Standorte aufhalten, um bei Bedarf den Dienst antreten zu können.
Grundsätzlich könne im Eilverfahren keine Genauigkeit erwartet werden, sagte die Richterin. »Ein gewisses Maß an Varianz müssen wir aufgrund der Größe der Organisation in Kauf nehmen«, sagte sie mit Blick auf die Komplexität des Charité-Betriebs. Es könne nur um den bevorstehenden Streik gehen. Weitergehende Teile der Anträge müssten im Nachgang geklärt werden. Gut möglich, dass das Gericht sich auch in Zukunft noch mit der Sache wird befassen müssen.
Im weiteren Verlauf der Verhandlung legten die Parteien, die von ihnen für maßgeblich erachtete Personalbesetzung dar. Bis zum frühen Mittwochabend hatte das Gericht noch nicht entschieden.
Hintergrund ist der von der Charité gekündigte Entlastungstarifvertrag. Die seit 2022 geltende Vereinbarung legt eine Mindestpersonalbesetzung auf den Stationen fest. Sofern die vorgesehene Besetzung unterschritten wird, erhalten die eingesetzten Mitarbeiter*innen einen Ausgleich in Form zusätzlicher freier Zeit oder Geld. Verdi gibt an, dass seit 2022 mehr als 1000 neue Pflegekräfte eingestellt wurden. Der chronischen Überlastung des Personals wurde demnach effektiv entgegengewirkt. Insgesamt arbeiten an der Charité 7000 Pflegekräfte.
Die Kündigung des Vertrages zum Ende des Jahres war bereits im April erfolgt, nachdem die Reformpläne der Bundesregierung zur Krankenhausfinanzierung bekannt geworden waren. Die Charité erwartet in der Folge ab 2027 eine Finanzierungslücke von 30 Millionen Euro, sollten Elemente des bisherigen Tarifvertrags nicht neu verhandelt werden. Solange kein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird, wirken für alle bisherigen Beschäftigten die Vereinbarungen aus dem alten Vertrag nach.
Verdi nutzt seinerseits die Situation und erhebt eigene Forderungen nach »Erhalt und Verbesserung des Tarifvertrags«. Im Zuge der laufenden Tarifrunde seien 800 Beschäftigte der Gewerkschaft neu beigetreten. Für die Gewerkschaft war der 2016 geschlossene Vorgängervertrag ein Meilenstein. Damit konnte erstmals eine Mitbestimmung bei der Personalbemessung und damit ein Eingriff ins eigentlich der Arbeitgeberseite vorbehaltene Direktionsrecht durchgesetzt werden.
Nun soll der Tarifvertrag auf weitere Beschäftigtengruppen und Bereiche ausgeweitet werden. »Auch haben sich einige Regelungen als nicht ausreichend für eine Entlastung erwiesen«, schreibt Verdi. Ausbildungsbedingungen und die Integration und Einarbeitung von Beschäftigten aus dem Ausland sollen ebenfalls besser werden. Laut Charité müssten bei einer Umsetzung weitere 700 Pflegekräfte neu eingestellt werden. Mehrausgaben von 60 Millionen Euro wären die Folge – »absolut realitätsfern und wirtschaftlich gefährlich«, so die Charité.
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