Dass Politiker Sanktionen gegen »extremistische« Regierungen fordern, offenbart Unkenntnis der Verfassung und demokratischer Grundsätze. Ein Kommentar
Sind Vorschläge dieses Bismarck-Darstellers ernst zu nehmen? Für einige offenbar schon.
Foto: imago/Heiko Becker
Markus Söder steckt in seine Karnevalskostüme eindeutig mehr Sorgfalt und Ernsthaftigkeit als in politische Vorschläge. Das zeigt sich einmal mehr in seiner Forderung nach Bestrafung von Bevölkerungsgruppen, die sich seiner Auffassung nach eine »extremistische« Landesregierung gewählt haben. Denn eine Streichung von Mitteln aus dem Länderfinanzausgleich trifft nicht Minister und Senatorinnen, sondern alle Bewohner eines Bundeslandes, also auch diejenigen, die »richtig« abgestimmt haben.
Derlei wäre auch in der nun »nachgebesserten«, weil nicht nur gegen Die Linke in Berlin, sondern nun doch auch gegen die AfD gerichteten Variante grundgesetzwidrig und autoritär. Dass ein Irrlicht wie Söder so etwas vorschlägt, verwundert nicht. Bedenklich wird es aber, wenn das nicht einstimmig von den Amtskolleg*innen zurückgewiesen wird. Stattdessen wollen CDU- und Grünen-Landesväter wohlwollend prüfen. Und eine SPD-Regierungschefin meint lediglich, so etwas wäre nicht ihr »erster Vorschlag«.
Dass sich Söders Vorstoß ursprünglich nur gegen Die Linke richtete, wissen sie alle. Und auch, dass »Extremismus« schon immer ein dehnbarer, also Willkür ermöglichender Begriff war. Instrumentalisiert wurde und wird er zudem fast ausschließlich im Umgang mit Menschen und Vereinen links der Mitte.
Da tröstet es nur bedingt, dass Söders Vorstoß einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten würde. Denn sein Zweck ist es vor allem, die Diffamierungskampagne gegen die derzeit stärkste politische Kraft in Berlin am Köcheln zu halten. Und den erfüllt er – mit Hilfe der Medien.
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