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Ohne Beitragsbemessungsgrenze spart die Masse, Reiche bluten

Дата публикации: 28-09-2026 08:32:00

Eine höhere Beitragsbemessungsgrenze könnte Beiträge für viele senken. Unsere Rechnung zeigt, wer bis zu 477 Euro spart und wer mehr zahlt.

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Wer mehr als 69.750 Euro in diesem Jahr verdient, zahlt auf den Mehrverdienst keine Krankenkassenbeiträge mehr. Die Beitragsbemessungsgrenze zu erhöhen oder abzuschaffen, könnte dabei vielen helfen.

Ohne Beitragsbemessungsgrenze hätten die Krankenkassen rund 30 Milliarden Euro mehr Einnahmen pro Jahr. Würde diese Summe dazu eingesetzt, die Beiträge zu senken, läge der durchschnittliche Zusatzbeitrag statt bei 3,1 nur noch bei 1,7 Prozent. Das ist das Ergebnis einer Musterrechnung von uns. Es gibt aber mehrere Haken.

Die Krankenkassen in Deutschland finanzieren sich zum Großteil durch die Beiträge der gesetzlich Versicherten. Auf das beitragspflichtige Einkommen werden in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich 14,6 Prozent allgemeiner Beitrag erhoben. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Er liegt im Durchschnitt derzeit bei rund 3,1 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen beide Beiträge je zur Hälfte.

Kassen profitieren von Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

Es gibt aber einen Deckel. Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze fällig. Die liegt dieses Jahr bei 69.750 Euro Bruttoeinkommen im Jahr oder 5812,50 Euro im Monat. Im kommenden Jahr könnte sie nach einem Entwurf des Bundessozialministeriums auf 76.500 Euro im Jahr oder 6375 Euro im Monat steigen.

Eine solche Erhöhung steigert auch die Einnahmen der Kassen. Bei 76.500 Euro als neuer Grenze müssten alle, die mehr als 69.750 Euro verdienen und gesetzlich versichert sind, Beiträge auf maximal 6750 Euro zusätzliches Einkommen bezahlen. Bei den aktuellen Beitragssätzen wären das Mehrkosten von rund 597 Euro im Jahr für Arbeitnehmer. Die Krankenkassen benötigen die zusätzlichen Einnahmen, um die steigenden Kosten von Ärzten, Krankenhäusern, Therapien, medizinischen Geräten, Arznei- und Hilfsmitteln zu bezahlen.

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So stark könnten die Beiträge sinken

Steigende Einnahmen aus einer Erhöhung oder gar Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze könnten aber auch dafür eingesetzt werden, die Beiträge für alle Versicherten zu senken. Wir haben das für mehrere Musterfälle durchgerechnet.

  • Steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 75.000 Euro, würden die Krankenkassen ihre Einnahmen um geschätzte 3,4 Milliarden Euro steigern. Würden diese zur Beitragssenkung eingesetzt, würde der Beitragssatz um 0,17 Prozentpunkte sinken. Für einen Durchschnittsverdiener mit rund 55.000 Euro brutto im Jahr wären das 47 Euro weniger Beitrag.
  • Steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 80.000 Euro, würden die Krankenkassen Mehreinnahmen von rund 5,9 Milliarden Euro haben. Würde die Bundesregierung damit die Beiträge senken, läge der neue Satz rund 0,3 Prozentpunkte niedriger als heute. Ein Durchschnittsverdiener würde dann rund 82 Euro sparen.
  • Steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 90.000 Euro, lägen die Mehreinnahmen der Krankenkassen bei rund 9,8 Milliarden Euro. Die Bundesregierung könnte damit aber auch die Beitragssätze um rund 0,49 Prozentpunkte senken. Ein Durchschnittsverdiener würde dann rund 134 Euro sparen.
  • Steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 100.000 Euro, hätten die Krankenkassen rund 12,2 Milliarden Euro zusätzlich. Damit ließe sich der Beitragssatz aber auch um rund 0,6 Prozentpunkte senken. Das würde einem Durchschnittsverdiener rund 166 Euro sparen.
  • Fiele die Beitragsbemessungsgrenze komplett weg, lägen die zusätzlichen Einnahmen der Krankenkassen bei geschätzten 30,4 Milliarden Euro. Würde die Bundesregierung diese Summe zur Senkung des Beitragssatzes nutzen, fiele dieser um rund 1,43 Prozentpunkte. Das wären für einen Durchschnittsverdiener 392 Euro weniger pro Jahr.
Spitzenverdiener müssten mehr bezahlen

Während alle, die unter der heutigen Beitragsbemessungsgrenze liegen, Beiträge sparen würden, müssten viele mit Einkommen darüber mehr bezahlen. Schon bei einer Anhebung der Grenze auf 75.000 Euro liegt die zusätzliche Belastung für alle mit mindestens diesem Bruttojahresgehalt bei 400 Euro. Bei 80.000 Euro würden alle ab diesem Gehalt rund 788 Euro mehr pro Jahr bezahlen. Bei 90.000 Euro läge die maximale Mehrbelastung bei rund 1574 Euro. Steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 100.000 Euro, sind es für Menschen mit höherem Einkommen sogar 2375 Euro extra.

Für alle, deren Einkommen zwischen der heutigen und der fiktiven künftigen Grenze läge, ergäbe sich aber eine kuriose Situation. Je stärker die Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenze anheben würde, umso geringer wäre ihre Mehrbelastung. Das liegt daran, dass mit höheren Grenzen die Beitragssätze stärker sinken würden. So wäre ein Wegfall der Grenze für Menschen mit sechsstelligem Einkommen auch günstiger als nur eine Anhebung auf 100.000 Euro.

So haben wir gerechnet

Die von uns errechneten Zahlen beruhen auf Daten der Bundesagentur für Arbeit zur Einkommensverteilung. Zudem nehmen wir die Zahlen des aktuellen Jahresberichts des Bundesamtes für soziale Sicherung für die Beitragsbasis, also die Summe der beitragspflichtigen Einkommen. Bei besonders hohen Einkommen von mehr als 96.000 Euro pro Jahr gibt es keine genauen Verteilungsdaten mehr. Hier hilft eine Rechnung von Heinz Rothgang. Der Professor für Gesundheitsökonomie an der Universität Bremen hatte für die Linke 2021 ausgerechnet, dass eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze zu Mehreinnahmen von 25 Milliarden Euro führen würde. Sie beruhte auf Zahlen aus dem Jahr 2018. Hochgerechnet auf 2026 wären es 30,4 Milliarden Euro.

Musterrechnung lässt Verhaltensanpassungen unberücksichtigt

Neben dieser notwendigen Schätzung für besonders hohe Einkommen ist die Rechnung aber noch an anderen Stellen stark vereinfacht.

  • Auch die Versicherungspflichtgrenze spielt eine Rolle. Sie bestimmt bei Arbeitnehmern, ab welchem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt keine GKV-Pflicht mehr besteht. Für 2027 soll sie allgemein auf 84.150 Euro steigen. Für Beschäftigte, die Ende 2026 bereits privat versichert sind, ist aus Gründen des Bestandsschutzes eine niedrigere Grenze von 80.550 Euro vorgesehen. Bei noch stärkeren hypothetischen Anhebungen der Beitragsbemessungsgrenze müsste deshalb ebenfalls geklärt werden, wie sich die Versicherungspflichtgrenze entwickeln soll. Unsere Rechnung geht davon aus, dass alle in der PKV bleiben.
  • Die Berechnung berücksichtigt keine Verhaltensänderungen. Freiwillig gesetzlich Versicherte, deren Einkommen auch künftig über der Versicherungspflichtgrenze liegt, könnten als Reaktion auf steigende Beiträge in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Da sich jedoch nicht seriös prognostizieren lässt, wie viele diesen Schritt tatsächlich gehen würden, gehen wir zur Vereinfachung von einer konstanten Zahl an Privatversicherten aus.
  • In der Praxis dürften die Mehreinnahmen kaum vollständig für Beitragssenkungen zur Verfügung stehen. In unserer Rechnung modellieren wir, was passiert, wenn Mehreinnahmen komplett zur Senkung der Beitragssätze dienen. Praktisch steigen aber die Kosten der Krankenkassen jedes Jahr an. Entsprechend müssen auch die Einnahmen wachsen. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt schon deswegen jedes Jahr an, um steigende Löhne und Kosten auszugleichen. Mindestens einen Teil der Mehreinnahmen müsste die Bundesregierung also bei den Kassen belassen. Alternativ könnte sie versuchen, Geld im Gesundheitssystem einzusparen.
  • Eine Abschaffung könnte rechtlich problematisch sein. Der GKV-Spitzenverband etwa hält eine Abschaffung für verfassungsrechtlich problematisch. Er argumentiert unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass Beiträge und Versicherungsleistungen nicht völlig voneinander entkoppelt werden dürften. Ohne Beitragsbemessungsgrenze würden die Beiträge mit dem Einkommen unbegrenzt steigen, obwohl die Versicherten dafür keine höheren Leistungen erhielten. Der Verband sieht dadurch unter anderem den Gleichheitssatz des Grundgesetzes berührt.

„Wieso eigentlich immer die Einnahmenseite erhöhen?“

Die Debatte

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