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Gesetz zur Jugendbeteiligung: Jugend redet mit – Oberthal macht vor, was viele Kommunen versäumen

Дата публикации: 23-09-2026 02:55:00




Seit zwei Jahren müssen Kinder und Jugendliche an der Entscheidungsfindung bei kommunalen Vorhaben beteiligt werden. Das ist Gesetz. Über die Hälfte der saarländischen Kommunen setzt diese Verpflichtung aber noch nicht um.



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Gesetz zur Jugendbeteiligung Jugend redet mit – Oberthal macht vor, was viele Kommunen versäumen

Saarbrücken/Oberthal · Seit zwei Jahren müssen Kinder und Jugendliche an der Entscheidungsfindung bei kommunalen Vorhaben beteiligt werden. Das ist Gesetz. Über die Hälfte der saarländischen Kommunen setzt diese Verpflichtung aber noch nicht um.

23.09.2026 , 04:55 Uhr

In Oberthal arbeitet seit 2022 ein Jugendbeirat mit der Gemeindeverwaltung und lokalen Vereinen zusammen. Im Bild: Die Kinder- und Jugendkoordinatorin Tanja Schirra mit den Beirätinnen Amy Herbst und Nastja Seibert sowie dem Oberthaler Bürgermeister Björn Gebauer.

Foto: Florian Rech Saarbrücker Zeitung/Florian Rech

Nastja Seibert und Amy Herbst haben Einfluss in ihrem Ort. Die 19-jährige Studentin und die 18-jährige Freiwilligendienstlerin bestimmen mit, wie sich ihre Gemeinde Oberthal in den kommenden Jahren entwickelt. Die beiden sind zusammen mit 23 anderen jungen Menschen zwischen 14 und 25 Jahren Mitglied des Jugendbeirates der kleinsten Gemeinde des Saarlandes. Der bringt seine eigenen Ideen ein bei Entscheidungen rund ums Ferienprogramm, Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche oder Fragen der Inklusion. Er wird aber auch bei Entwicklungsprojekten in der Kommune beteiligt, wie dem anstehenden Oberthaler Großprojekt Bliestal-Campus, der Umgestaltung einer Sporthalle zur Kita und dem Bau einer neuen Sport- und Eventhalle inklusive neuem Verkehrskonzept.

Jugendbeirat in Oberthal: „Wir haben einen gewissen Anteil an Macht“

„Wir sind hier in Oberthal in der Lage, Entscheidungen mitzutreffen. Wir haben einen gewissen Anteil an Macht. Wir treffen und beraten uns und können Ideen einbringen, die unsere Gemeinde weiterbringen“, sagt Seibert, die aktuelle Vorsitzende des seit 2022 bestehenden Jugendbeirates.

„Natürlich setzen wir nicht jede Idee aus dem Jugendbeirat direkt um. Das letzte Wort hat der Gemeinderat“, sagt der Oberthaler Bürgermeister Björn Gebauer (SPD). Die Arbeit seines Jugendbeirats schätzt der Bürgermeister aber sehr. „Er hilft dabei, gute Ideen und auch die Perspektiven von jungen Menschen zu sammeln, um letztendlich die besten Entscheidungen für alle treffen zu können“, findet Gebauer.

Gesetz seit 2024: Kinder und Jugendliche müssen an Entscheidungen beteiligt werden

So wie in Oberthal sollte es eigentlich in allen Kommunen im Saarland laufen. Junge Menschen müssen bei allen Vorhaben in den Städten und Dörfern, die sie betreffen, an der Entscheidungsfindung beteiligt werden. Ob es nun ums Kinderferienprogramm der Kommune geht, einen neuen Radweg, den Bau eines Dorfgemeinschaftshauses oder die Umgestaltung eines Stadtviertels. So ist es seit 2024 im saarländischen „Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz“ und im „Kommunalen Selbstverwaltungsgesetz“ (KSVG) verpflichtend vorgeschrieben. Die Jugend-Beteiligung muss nicht zwingend in einem fixen Gremium wie dem Oberthaler Jugendbeirat geschehen. Auch offene Formen wie Beteiligungsforen zu bestimmten kommunalen Projekten sind möglich.

Das Problem: Die Kinder- und Jugendbeteiligung ist zwar seit 2024 gesetzlich vorgeschrieben, die Kommunen im Saarland setzen diese aber nur sehr zögerlich um. Die Saarbrücker Zeitung hat alle 52 Kommunen im Land zur Beteiligungspflicht befragt. 47 Städte und Gemeinden haben geantwortet. Das Ergebnis: 29 Kommunen, also mehr als die Hälfte aller Städte und Gemeinden, haben ihre gesetzliche Pflicht zur Jugendbeteiligung nicht oder noch nicht umgesetzt.

Müllsammeln und Treffen mit Minister als Beispiele für Jugendbeteiligung

Zwar gaben fast alle Kommunen gegenüber unserer Zeitung an, Jugendbeteiligung habe einen hohen Stellenwert und sei wichtig, doch bleiben sie bei der tatsächlichen Umsetzung hinter den Regeln des Gesetzes zurück. So gaben einige Kommunen an, Kinder und Jugendliche hätten die Möglichkeit, ihre Ideen über die Sprechstunde des Bürgermeisters oder im Rahmen einer Einwohnerfragestunde des Gemeinderates mitzuteilen. Oder Jugendpfleger und Jugendbüros würden sich um die Belange von jungen Menschen kümmern. „Eine konkrete Umsetzung war bislang aus zeitlichen und personellen Gründen leider noch nicht möglich“, teilt die Gemeinde Schmelz mit. Es habe sich aber auch noch niemand über die fehlende (gesetzlich vorgeschriebene) Beteiligung beschwert, so die dortige Verwaltung. Nohfelden nannte seine Kinderferienfreizeiten als Beispiel für Jugendbeteiligung, denn dort dürften die Kinder beim Motto, Ausflügen oder der Essensauswahl mitbestimmen. Die Stadt St. Wendel gibt die Aktion „Saarland Picobello“ als Beteiligungsformat an. Kinder und Jugendliche werden also am Müllsammeln beteiligt. Und die Gemeinde Marpingen nennt als Beteiligungsprojekt einen Austausch von Jugendlichen mit Sozialminister Magnus Jung (SPD).

Diese Beispiele reichen nicht aus, um die Vorgaben des Jugendbeteiligungsgesetzes zu erfüllen. Aber das ist nur ein Teil des Bildes in den saarländischen Städten und Dörfern. In vielen Kommunen gibt es auch gute Beispiele für Kinder- und Jugendbeteiligung. Viele mit einer Tradition, die weit vor den Zeitpunkt der gesetzlichen Pflicht (seit 2024) reicht. So setzen zum Beispiel die Städte Neunkirchen, Saarlouis, Dillingen, Homburg und Merzig aber auch kleinere Kommunen wie Saarwellingen, Tholey, Illingen oder Quierschied Beteiligungsformate um oder haben einen Jungendgemeinderat oder Beirat. Zum Teil schon sehr lange (Saarwellingen seit 1997, Neunkirchen seit 2000). Und auch in den Kommunen, die sich noch nicht an das Gesetz zur Jugendbeteiligung halten, tut sich langsam etwas.

Landesjugendring: Die meisten Kommunen setzen Gesetz noch nicht um

„Mit Blick auf die Qualitätsstandards für Jugendbeteiligung erfüllen die meisten Kommunen im Saarland die gesetzlichen Vorgaben aktuell noch nicht“, bewertet der Landesjugendring Saar die aktuelle Situation. „Grundsätzlich begrüßen wir, dass es in vielen Kommunen schon erste Schritte in Sachen Jugendbeteiligung gibt, auch wenn die Formate echter Beteiligung insgesamt noch deutlich ausbaufähig sind. Beispielsweise sehen wir die alleinige Einrichtung von Jugendbeauftragten oder von Bürgerinnen- und Bürgersprechstunden, die auch Jugendlichen offenstehen, nicht als ausreichende Beteiligungsformate“, so der Landesjugendring.

Allerdings fordert die Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen im Land die Kommunen explizit nicht auf, in Sachen Jugendbeteiligung schleunigst in die Gänge zu kommen. „Gelingende Beteiligung vor Ort braucht Zeit und Beziehungsarbeit“, so der Landesjugendring, „wir möchten betonen, dass es uns wichtiger ist, dass Beteiligungsprozesse vor Ort gemeinsam mit jungen Menschen entwickelt werden, bevor sie verbindlich festgehalten werden, statt schnellstmöglich fertige Satzungen zu beschließen und Gremien einzurichten, die im Zweifelsfall nicht den Vorstellungen der jungen Menschen entsprechen“.

Sozialminister Jung wirbt für mehr Jugendbeteiligung

Ähnlich sieht das auch der vielleicht wichtigste Mitinitiator des Gesetzes, Sozialminister Magnus Jung (SPD). Eine Kultur der Jugendbeteiligung müsse im Land erst wachsen, sagte er der SZ (Bericht folgt). Jung zeigte sich zufrieden mit der „großen Zahl an Kommunen, an Jugendlichen, an Organisationen, die jetzt schon Gebrauch vom Gesetz machen“ und wirbt dafür, dass andere Kommunen folgen.

Die Städte und Gemeinden selbst wiesen gegenüber unserer Zeitung aber auch auf Probleme bei der Umsetzung von Beteiligungsprojekten hin. In mehreren Fällen seien Projekte oder Jugendbeiräte gescheitert, weil sie sich schlicht keine Jugendlichen fanden, die sich dafür interessierten. Oft fehle es in den Verwaltungen auch an Personal und insbesondere an Geld für solche Projekte. Denn obwohl die Landesregierung den Kommunen eine neue Aufgabe, die verpflichtende Jugendbeteiligung, auferlegt habe, gebe es für diese kein zusätzliches Geld vom Land. Denn das Land hat die Kosten der Beteiligung für alle Kommunen zusammen mit 75.000 Euro jährlich prognostiziert. Diese Kostenprognose liegt damit unter der Schwelle von 250.000 Euro, ab der das Land den Kommunen nach dem Konnexitätsprinzip die entstehenden Kosten erstatten muss. (lck)

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